eigentlich ist das der Stoff für einen Buch oder einen RTL-Serie....
Lange habe ich überlegt, ob ich die Story hier posten soll oder nicht. Ich denke aber, daß es für manche eine Entscheidungshilfe sein kann, gefährliche Anlgen weiter zu betreiben oder andere Instanzen mit einzuschalten.
Vorgeschichte:
Seit letztem Jahr saniere ich ein Haus mit 4 Wohneinheiten, einer Gewerbefläche und einer Gaststätte. Die Elektrische Anlage sollte komplett erneuert werden mit Ausnahme einieger Teile der verpachteten Gaststätte.
Die Eigentumsverhältnisse sind recht verworren: Oma ist VNB-Kunde, Tochter kümmert sich um den Umbau (und zahlt ihn), Enkel sind Grundeigentümer...
Die eigentliche Elektrosanierung lief auch ganz gut, bis auf die Erneuerung des HAK (Kasten bei Zählerschrankerneuerung kaputt gebrochen) und die Erneuerung der Lichtverteilung in der Gaststätte. Die haben sich aufgrund von Familiensteitigkeiten und Weigerung des Gaststättenpächters bis zuletzt verschleppt.
Nach und nach traten gerade bei der Lichtverteilung schwerwiegende Mängel auf, die wirklich gefährlich wurden. (siehe Bild). So rief mich der Gaststättenpächter mal am Samstag Abend an: "Du, hier qualmt es aus dem Sicherungskasten."
Komentar der Oma: "Der soll mal mit viel Wasser den Sicherungskasten auswaschen, dann geht das wieder !"
Bei den Terminabstimmungen zum HAK-Tasuch mit dem Stadtwerken traf ich auf einen Mitarbeiter, mit dem man auch tatsächlich reden konnte. So klagte ich ihm mein Leid (Familienstreitigkeit, Brandgefahr, Nervkram....) Ein Ortstermin folgte.
Daraufhin verfasste ich folgenden Schriftsatz:
Es kam Bewegung in die Sache. Mir wurde Hausverbot erteilt....
Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung des Hausanschlusskastens (HAK) in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken sowie die Erneuerung der Verteilung in der Küche der Gaststätte, da dort akute Brandgefahr besteht.
Wir müssen sie jedoch darauf hinweisen, daß ein Nichtabschluß der dringend erforderlichen Baumaßnahmen neben einem Verlust des Versicherungsschutzes des Hauses auch die Einstellung der Stromlieferung nach sich ziehen kann. (AVBEltV §14 Abs. 2). Sie als Kunde der Stadtwerke, sowie die Hauseigentümer wären somit voll Haftbar. Im Fall der Einstellung der Stromlieferung durch den Energieversorger können die Mieter des Objektes ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen (vorüberhende Hotelunterbringung, Mietminderung, Umsatzausfall).
Der Energieversorger ist aktuell informiert und wird sich bei Ihnen ebenfalls umgehend melden.
Um meine Mithaftung im Schadensfall auszuschließen, werde ich in diesem Fall eine Gefahrenmeldung an die Stadtwerke Musterstadt, Berufsgenossenschaft des Gaststättengewerbes, Gewerbeaufsichtsamt, Zuständiger Branschutzprüfer, Betriebshaftpflichtversicherung von Herrn N. und Amt für Arbeitsschutz schicken, die Ihrerseits über weiter Maßnahmen entscheiden.
Die Sadtwerke erneuerten den HAK und wollten sich vom ordnungsgemäßen Zusatnd der Anlage überzeugen. Sie ließen sich die brandgefährliche Verteilung zeigen. Anschluß verweigert. Ging ja auch nicht. Ich konnte den HAK Kundenseitig ja wegen Hausverbots nicht anklemmen...
Keine zwei Stunden später war ich vor Ort und erneuerte die UV.
Bild links: unten liegt ein Klingeltrafo drin rum. Die Abdeckunk ließ sich erst nach Zerstörung der einen Sicherung öffnen.
Bild Mitte: man beachte die Anschlußklemme des Hauptschalters unten links mit dem verschmorten etwas...
Bild rechts: Taschenlampen hat man dort öfter mal gebraucht....