Übersichtsschaltplanskizze für Notstromversorgung
So ne Notstromanlage ist nicht mal so zu planen. Abgesehen davon das beide Netze nicht parallel geschaltet werden dürfen, müssen auch die Abschaltbedingungen im Fehlerfall und bei Überlast für beide Betriebsarten berechnet werden. Dein Moppel verhält sich da anders als das Netz.
Ich persöhnlich halte das so: 1 Schaltschrank VNB, 1 Schaltschrank Moppel und dann gehts auf die Umschaltung. natürlich werden nicht alle Stromkreise erfasst. Aber das benötige ich auch nicht.
Wichtig: 1 potentialausgleichschiene für beide systeme. 1 zentraler Erdungspunkt.
Achso: http://www.forum.electronicwerkstatt.de hat auch ne Menge Fachleute.
Ich persöhnlich halte das so: 1 Schaltschrank VNB, 1 Schaltschrank Moppel und dann gehts auf die Umschaltung. natürlich werden nicht alle Stromkreise erfasst. Aber das benötige ich auch nicht.
Wichtig: 1 potentialausgleichschiene für beide systeme. 1 zentraler Erdungspunkt.
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- harmi
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- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Niemand schließt dich aus. Bevor allerdings ein elektrotechnischer Laie eine Handlungsanleitung bekommt, wie er etwas dann nach seiner eigenen Art hinpfuschen oder auch ordentlich installieren kann, ist die Frage nach der Qualifikation sicher angebracht. Da im Berufsbild des Maschinenbautechnikers auch Elektrotechnik implementiert ist, hast du ja gewisse Erfahrungen. Jetzt könnte man fragen, ob man dich als Elektrofachkraft bezeichnen könnte oder nicht. Da halte ich mich allerdings mal ganz vornehm zurück.frank_0465 hat geschrieben:Habe nicht gewusst, dass die Ausbildung/Qualifikation hier wichtig ist! Werde ich jetzt als Maschinenbautechniker ausgeschlossen und an den Spuckpranger gestellt? Dürfen die geheimen technischen Regeln der Elektrobranche nicht verraten werden? Fragen über Fragen, leider keine Antworten.
Frank
Es bringt niemandem etwas, einem Nichtfachmann hier Tipps zu geben, die er dann anschließend falsch umsetzt. Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Viele Nichtfachkräfte holen sich allerdings gerne in Foren wie diesen Tipps ab, um sie selbst umzusetzen, obwohl sie keinen blassen Schimmer von der Materie haben. Da werden dann z. B. Schutzleiter nicht oder falsch angeschlossen, usw.
Für eine Elektrofachkraft darf es kein Problem sein, anhand der VDN-Skizze eine vorhandene Installation zu ändern. Alle anderen müssen die Finger davon lassen.
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Frank_0465,frank_0465 hat geschrieben:Habe nicht gewusst, dass die Ausbildung/Qualifikation hier wichtig ist!...
die fachliche Ausbildung ist von entscheidender Wichtigkeit für das Ausführen von elektrotechnischen Arbeiten. In Deutschland dürfen die Arbeiten nur von eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Alles andere bedeutet Porbleme mit der Versicherung und dem Staatsanwalt, wenn etwas passiert.
Die von Dir erstellten Zeichnungen enthalten Fehler und lassen nicht auf ein entsprechendes Fachwissen schließen (welches eventuell doch vorhanden ist).
Ich rate Dir daher, die Finger von dieser Anlage zu lassen.
Gruß Olaf
PS: Bei der electronicwerkstatt gibts sam2
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- SPS
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Fortsetzung im Elektronikforum
Hallo zusammen,
es geht im Elektronikforum weiter...
http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... 0_bs0.html
mfg sps
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- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
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Zitat Sam2 aus dem Elektronikforum
"das sieht mir aber nach gefährlichem Halbwissen aus"
:respekt:
"das sieht mir aber nach gefährlichem Halbwissen aus"
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Gruß, der Harmi
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