Amerika und Kanada

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Bruzzel

Amerika und Kanada

Beitrag von Bruzzel »

Hallo zusammen,

meine Firma möchte demnächst Systeme nach USA und Kanada exportieren.
Also mit deutschen Normen kenne ich mich ja eigentlich aus, aber USA???

Hat jemand von euch schon vor dem selben Problem gestanden und kann mir Fach-Literatur nennen und/oder Tipps geben, auf was alles geachtet werden muß?

Kennt einer eine Bezugsquelle in Germanien für Ami-Elektrokomponenten???

:help:
Olaf S-H
Beiträge: 13786
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Beitrag von Olaf S-H »

Bruzzel hat geschrieben:...
Hat jemand von euch schon vor dem selben Problem gestanden
...
Moinmoin Bruzzel,

wir hatten das Problem, eine Naßmüllentsorgungsanlagensteuerung für den USA-Markt zu fertigen. Alleine die Klärung der Anforderungen war ein Kampf mit den Windmühlen. Eine Abnahmeinstitution für die Abnahmen nach NEC und UL haben wir auch nicht gefunden.

Das Problem wurde ganz einfach gelöst: Wir haben auf den Auftrag verzichtet.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
gunzelg
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Beitrag von gunzelg »

Hallo
ich bin kein Insider, hab aber 2 Begriffe mitbekommen: "UL" und "OSHA"

schau mal:
https://www.markteinstiegusa.de/Maschin ... 401.0.html

Ohne Beratung wirds aber nicht gehen. Je nachdem, was das für Geräte oder Anlagen sind, ist auch noch UL von interesse. UL ist aber meines Wissens nicht Pflicht. Aber googel mal nach "OSHA".

Gerhard
ViennaDjTeam

Beitrag von ViennaDjTeam »

Da wichtigste das mir einfallen würde wäre das die anlage unbedingt sicherungslos aufzubauen wäre weil es in amerika x verschiedene Typen von Sicherungen gibt , welche ähnlich den Röhrensicherungen in Frankreich sind . Also nur Motorschutzschalter , Leistungsschalter oder Leistungsschutzschalter verwenden damit vor ort das problem einer fehlenden sicherung gar nicht erst aufkommen kann. Dann gibt es keine 3x400 Volt Drehstrom wie bei uns sondern Drehstrom mit 230Volt "Starkstrom" für z.B. E-herd und 115 Volt "Lichtstrom" für Normalverbraucher . Gibt aber noch 600 Volt auch für besonders grosse anlagen mit Motoren (Netzsituation vor ort abklären) . Und für Steuerschränke eventuell sogar Trenntrafos mit mehreren anzapfungen verwenden . So ist man vor unangenehmen überraschungen im bezug auf die netzspannung sicher und hat die möglichkeit die eingangsspannung des steuertrafos noch zu verändern . Und deutsche Querschnittsangaben zählen in Amyland nicht ! Dort gibts AWG (American Wire Gauges) und die geben den querschnitt an . In Plänen ist AWG verbindlich zu verwenden . Habe mal einen Verteiler für eine Grosskältemaschine gesehen der exportiert wurde , und da hat mir der , der die anlage projektiert hat das erklärt . Hoffe es hilft ein wenig .
Gordon
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Produkthaftungsgesetz

Beitrag von Gordon »

Ohne es belegen zu können würde mich mal interessieren,wie es in dem Zusammenhang mit dem doch recht hefitgen amerikanischen Produkthaftungsgesetz aussieht?

In Amiland wird ja doch jede noch so DAU-mäßige Fehlbenutzng die Personen oder Sachschaden hervorruft an den Hersteller abgewälzt.
Sie lesen hier die Ansichten eines Kommunikationselektronikers / IT-Menschen :) . Zu VDE und Sicherheitsaspekten bitte an die Fachbetriebe wenden und an die Menschen hier im Forum, die davon viel mehr Ahnung haben als ich. dank1
Tommysinho
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Beitrag von Tommysinho »

In Amerika hast du 2 gravierende Probleme:
Für die Elektroinstallation benötigt man zum einen sehr häufig das UL-Prüfzeichen, was nicht wirklich günstig ist, zum anderen sind dort drüben 110V anstatt 230V üblich. Von daher ist das ganze System schon sehr unterschiedlich.
Timo-23
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Beitrag von Timo-23 »

Hallo,
schau mal bei http://www.ul-europe.com/de/ vorbei.
Dort findest du Unterstützung und Informationen über die Richtlinien in den USA und Kanada.

Gruß Timo
Bruzzel

Beitrag von Bruzzel »

Moin,
Olaf S-H hat geschrieben: Das Problem wurde ganz einfach gelöst: Wir haben auf den Auftrag verzichtet.
:D Das würde ich auch gerne tun, aber da steckt leider richtig viel Geld hinter...

Danke @all für die bisherigen Tipps/Links, falls noch jemand was interessantes hat, immer her damit.:rolleyes:

Bruzzel
Zitteraal
Beiträge: 3349
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Beitrag von Zitteraal »

Bruzzel hat geschrieben:Moin,



:D Das würde ich auch gerne tun, aber da steckt leider richtig viel Geld hinter...

Danke @all für die bisherigen Tipps/Links, falls noch jemand was interessantes hat, immer her damit.:rolleyes:

Bruzzel
Entschuldige bitte, wenn ich etwas unkonkret bin.
Auf einer "Netzwerkschulung" wurde erwähnt, dass in USA Netzwerkleitungen ungeschirmt betrieben werden. Dies solle daher kommen, dass dort der Potentialausgleich etwas anders als bei uns gehandhabt wird. Der Referent erzählte, die Leute dort würden gerade da wo es passt, u. U. mitten in einer Halle, einen Staberder schlagen.

Aber wie schon gesagt, alles ohne Gewähr!

Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Tommysinho hat geschrieben:In Amerika hast du 2 gravierende Probleme:
...
Moinmoin zusammen,

kennt Ihr eigentlich den Unterschied zwischen Amerika und den USA?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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