Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
Neo2005 hat geschrieben:
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Wenn man Flexible leitung mit geringem queschnitt UP mit schellen verlegt. Dann bildet sie keine Gerade linie wie NYM sondern hängt in Bogen runter. Dies verstößt wohl gegen die Vorschrift zum verlegen von Leitungen.
...
Moinmoin Neo2005,
da hatte sam2 wohl einen schlechten Tag.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Heimwerker hat geschrieben:...guck mal, wie es die Shops machen : also ist das dann falsch ?
Moinmoin Heimwerker,
nach VDE 0250-204:2000-12, Abschnitt 3 (Produktnorm für NYM) gibt es diese Bezeichnung nicht.
Dadurch, daß einige etwas machen/schreiben/sagen, wird es noch lange nicht richtig:
Du kaufts auf dem Markt kein kilo Äpfel.
Die Temperatur beträgt nicht 20 Grad.
Dein Pkw fährt keine 120 Stundenkilometer schnell.
Deine Suppe erwärmst Du nicht in der Mikrowelle.
Gruß Olaf
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Schon mal versucht, einen UP-Schalter oder eine UP-Steckdose an eine H07RN-F anzuschließen ?
Ich meine ja nur wegen den Steckklemmen... zum anschließen soll ich 12 - 15 Millimeter abisolieren. Dann muss auf die RN-F noch die Aderendhülse drauf. Und dann soll das im Schalter / der Steckdose halten ? Aua, tut weh ohne Schraubklemmen. Gibts die Überhaupt noch ?
Bei NYM klappt das ja.
Die nächste Frage ist: Hat der Hersteller des Einbaugerätes überhaupt sein Gerät (Schalter / Steckdose) zum Anschluss einer flexiblen Leitung zugelassen? Eine Ausnahme mögen da die CEKON (CEE)-Steckdosen bilden.
Ferner währe mir die RN-F zur festen Verlegung viel zu teuer, und beim verarbeiten im Haus daheim viel zu dämlich.
OlafOver hat geschrieben:...
Schon mal versucht, einen UP-Schalter oder eine UP-Steckdose an eine H07RN-F anzuschließen ?
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Moinmoin OlafOver,
es funktioniert:
Abisolieren und verdrillen, Federlöser am Schalter drücken und Ader einführen.
Wie Du schon schreibst, ist die Zulässigkeit von der Klemme im Betriebsmittel abhängig.
Gruß Olaf
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Hi!
Das sind ja dinge die hersteller bedingt sind. Aber meine Frage ist ja ob man das machen kann ohne das irgendwelche nebeneinwirkungen eintreten wie z.B. Chemische beinträchtigung der Leitung. Und das mit dem "ob das zulässig ist" hatten wir ja schon geklärt. Keine Norm verbietet die Imputz oder Unterputz verlegung von H07RN-F 3G2,5. Es wird nur gesagt wozu man es benutzen darf. Es steht nirgends wa man nicht darf......das erinnert mich an die Grundschule da habe ich auch immer gehört was man darf aber nie gehört was man nicht darf. Ich habe natürlich alles gemacht was man nicht darf.... :P ....aber wehe einer verpetzt mich
Neo2005 hat geschrieben:...
Keine Norm verbietet die Imputz oder Unterputz verlegung von H07RN-F 3G2,5.
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Moinmoin Neo2005,
stimmt leider nicht. Wir hatten festgestellt, daß die entsprechende Norm die uP-Verlegung bei den Anwendungsfällen nicht aufführt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H hat geschrieben:
Du kaufts auf dem Markt kein kilo Äpfel.
Die Temperatur beträgt nicht 20 Grad.
Dein Pkw fährt keine 120 Stundenkilometer schnell.
Deine Suppe erwärmst Du nicht in der Mikrowelle.
Bier_gross
Man könnte ja auch per Wagoleuchtenklemme von flexibel auf star gehen und dann in den Schalter/die Steckdose . . . . .
Heimwerker hat geschrieben::...
Man könnte ja auch per Wagoleuchtenklemme von flexibel auf star gehen und dann in den Schalter/die Steckdose . . . . .
Moinmoin Heimwerker,
dies setzt aber Geräteverbindungsdosen voraus.
Gruß Olaf
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