Erstprüfung - als Nichthersteller

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cyclist
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Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
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Erstprüfung - als Nichthersteller

Beitrag von cyclist »

Hallo!
Wie eben schon kurz angekündigt, noch ein Beitrag zum Thema "Anlagenprüfung".
Haben jetzt einen Auftrag bekommen, bei dem mir der Titel schon etwas schwer zu definieren ist.
Sollen bei einer (anlagentechnischen) Anlage (u.a. 2 große Schränke) eine "Erstprüfung" durchführen.
1. Wir sind weder Hersteller, noch Errichter der Anlage, hatten mit der Installation oder Inbetriebnahme nix zu tun.
2. Die Anlage steht seit ca. 1 J. und läuft vermutlich auch nicht mehr im Probebetrieb - ist also wohl auch schon durh den Kunden abgenommen.

--> Ich war in dieser Filiale unseres Kunden bislang noch nicht, hab auch noch keinen Überblick über die Anlage die dort geprüft werden soll.

Es geht mir da eher um die grundsätzliche Seite.

Da wir weder Errichter, noch Hersteller sind / waren, finde ich es schwierig eine solche Anlage im Sinne einer Erstprüfung zu prüfen. Auch der veranschlagte Aufwand (1-2 Tage) erscheint mir hierfür nicht ausreichend.
Insofern könnte eigentlich nur eine 1. Wiederholungsprüfung gemeint sein.

War schon mal jemand in einer ähnlichen Situation?
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
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Momo
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Beitrag von Momo »

Die meinen schon die Erstprüfung! Denn wahrscheinlich wurde die nicht gemacht bzw. dokumentiert.

Also:
Laß Dir (wenn vorhanden :D ) die Gefährdungsanalyse nach EWG 89 geben, dort muß alles drinstehen. Dann hast Du es wohl in einem Tag erledigt.

Wenn nicht, nimm Dir schon mal mindestens eine Woche Zeit für die Konformitätserklärung, die das die Grundlage für Deine Messungen sein wird.

Oder deale mit dem Betreiber, achte aber darauf, daß nicht Du zu sehr in der Verantwortung stehst. Dann brauchst Du einen klaren und abgrenzten Prüfauftrag, der bitte schön nicht "Erstprüfung" heißt.
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

siehe Beitrag Momo, dazu noch:

hat der Ersteller der Anlage keine Prüfprotokolle hinterlassen? Dann lasse sie dir nachreichen. Wenn dein Kunde sie schon ohne Prüfung "abgenommen" hat, ist das schon fast fahrlässig! Entweder hätte er sie gleich selbst prüfen müssen oder prüfen lassen müssen.

Nach einem Jahr plötzlich prüfen lassen zu wollen, deutet darauf hin, dass irgend jemand dem Betreiber in Sachen Organisationsverschulden usw. auf die Sprünge geholfen hat und er jetzt ein schlechtes Gewissen beruhigen muss...

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin cyclist,

eine Anlage muß geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird. Ist nicht von mir sondern von VDE 0100-610:2004-04 Abschnitt 61.1.1. Da die Anlage in Betrieb ist, kann es sich nicht mehr um eine Erstprüfung handeln.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Momo
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Beitrag von Momo »

@ Olaf: Theorie und Praxis !

Harmi sieht es auch so, da ist jemand nachträglich wohl eine Idee gekommen.
Nur sollte C. sich den richtigen Auftrag besorgen!
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Olaf (+ Momo + Co)!
Wie der Auftrag genau definiert ist, bzw. welche Prüfung wir da genau machen sollen, hab ich schon am Freitag angefragt.
eine Anlage muß geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird. Ist nicht von mir sondern von VDE 0100-610:2004-04 Abschnitt 61.1.1. Da die Anlage in Betrieb ist, kann es sich nicht mehr um eine Erstprüfung handeln.
Genau das ist ja auch meine Überlegung, Anlage in normalem Betrieb (nicht noch vom Errichter überwachten Probebetrieb) = Anlage übergeben = Prüfung muss erfolgt sein! Wenn eine Prüfung vom Errichter durchgeführt wurde, dann wäre es ja zwangsläufig eigentlich nur eine "normale", hier jetzt die erste, Wiederholungsprüfung. Was uns dann ja - bei allen vorliegenden Unterlagen - keine grösserern Probleme bereiten sollte. :)

Prüfprotokolle (bzw. Übernahmeprotokoll o. Abnehmepr.), etc., werd ich anfragen, das uns das alles bei Beginn der Prüfung vorliegt, wird vermutlich zwischen dem 20.-24.206 sein, werde also erst dann weiteres berichten können.
Danke!
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Ciao + Gruss
Markus
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin cyclist,

so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß keine Unterlagen vorliegen und Du eine "nachträgliche Erstprüfung" durchführen sollst.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Olaf!
Na, denke das da ein renommierter Hersteller am Werke war (sowas wird ja nicht gerade von irgendwem produziert...) und das da wohl was vorhanden sein dürfte. Wie geschrieben, werd das Material erst übernächste Woche sichten können, werd da auch in kompetenter verantwortlicher Begleitung erscheinen (Chef). :)
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Ciao + Gruss
Markus
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo zusammen!
So, Prüfung haben wir gestern + heute gemacht!
Es sieht so aus, das die Anlage zwar schon nicht mehr im Probebetrieb läuft, aber auch noch nicht komplett fertiggestellt ist und auch noch nicht abgenommen + endgültig übergeben wurde.
Ausser den Schaltplänen hatten wir keine weiteren Unterlagen, inwieweit durch den Hersteller schon irgendwelche Prüfungen durchgeführt wurden, ist nicht näher bekannt.
Der Auftrag lautete zwar auf "Erstprüfung", habs dann aber im Mängelprotokoll verdeutlicht, das unsere Prüfung "nur" eine zusätzliche / nachträgliche Erstprüfung sein konnte und war.
Unser Kunde (Anlagenbetreiber) wollte ganz gerne, das da noch mal jemand aus "neutraler" Sicht drüberschaut. Hat sich auch gelohnt... :rolleyes: :D
4 Seiten Text sind zusammen gekommen...

Unter anderem steht nun drin, das der Hersteller eine Erstprüfung durchzuführen (nach 0113 / 0610 / BGV A3 etc.) hat, unabhängig von unserer "Erstprüfung".

Unter anderem:
1. PKZ (eigestellt auf 0,9A) sichert mit L1+L2 primärseitig einen Steuertrafo (produziert aus 400V 230V + 24V DC (mit integriertem Netzteil)) ab (soweit ok), nur das L3 im PKZ hätte auch "versorgt" werden müssen (L2 durchschleifen, wg. möglicher Fehlauslösung bei nichtbelegen), über den dritten Kontakt wurde aber !!! der sekundäre !!! 230V-L geführt... :confused:
Zum einen 2 verschiedene Spannungen im Bauteil, zum anderen nicht üblich, zum dritten zu hoch abgesichert (I Nenn sek. ist max. 0,78A!).
Da haben wir zu dritt erstmal ziemlich verwirrt in die Pläne geschaut...
Sekundär ist keine weitere Absicherung vorhanden.

2. PAS hatte keine Zuleitung... (mittlerweile schon :) ).

3. Diverse Mängel an Kabelverschraubungen.

4. PA-Anschlüsse + Verdrahtung z.T. nicht ordnungsgemäss.

5. Berührungsschutz, verschiedene Mängel (die auch schon z.T. unserem Kunden aufgefallen waren).

6. Diverses an Kleinkram.

Danke nochmal.
Labor kommt dann nächste Woche dran... (anderer Beitrag von mir) :)
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Ciao + Gruss
Markus
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo cyclist,

Zu Punkt 1) Siehe Moeller Schaltungsbuch
Kann es die Schaltung ganz unten auf der Seite sein? bzw.hat jemand versucht diese Schaltung richtg anzuwenden?

Bei Steuerspannung 400 auf 230V sicher kein Problem. Nur die 24V passen nicht.
PKZM Primär- und Sekundärschutz kombiniert
http://www.schaltungsbuch.de/motor029.html#wp1957452

mfg sps
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