arbeiten im mieteigentum

Alles Rund um das Thema Elektrotechnik das nicht über eigene Foren abgedeckt ist.
Benutzeravatar
Momo
Beiträge: 2367
Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Beitrag von Momo »

Es kommt immer auf die Konstellation der Vertragspartein an.
Das sieht nach eiem Werksvertrag zwischen dem Elektriker und dem Mieter aus.
Nach meiner Meinung: Also hat der Vermieter keine Ansprüche gebenüber dem Vertragspartner (Werksvertrag) seines Vertragspartners (Mietvertrag).
Antworten