Es kommt immer auf die Konstellation der Vertragspartein an.
Das sieht nach eiem Werksvertrag zwischen dem Elektriker und dem Mieter aus.
Nach meiner Meinung: Also hat der Vermieter keine Ansprüche gebenüber dem Vertragspartner (Werksvertrag) seines Vertragspartners (Mietvertrag).
arbeiten im mieteigentum
- Momo
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