Durchlauferhitzer im Bad

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Heimwerker

Beitrag von Heimwerker »

Hallo,

hab ich schon gelesen, versteh nur nicht warum....
Steht ja in Din0100-701.. (hab ich zur Hand ;) )
Was ist denn an einer Leitung, abgesichert mit MCB 3x30A, gefährlicher, wenn sie nicht zur Warmwasserversorgung dient ? Jede Leitung in dem bereich muss durch einen RCD geschützt werden, die eines DLE nicht, warum ? Es geht ja bei dem Verzicht um das Gerät.. Nur was, wenn irgendwer in die Leitung gebohrt hat, um den Duschkopf aufzuhängen ?, wenn dieser dann unter Strom steht, wird unangenehm .. Klar ein bisschen übertrieben, aber möglich ist alles ..:) :mad:
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edison
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Beitrag von edison »

Dann geht die Sache wohl klar, das zu installierende Gerät ist IP25.
Konnte aber durchsetzen, das die Zuleitung den "unbequemen Weg" fern von Dusche und Badewanne nimmt. Dabei ist mir wohler - irgendwer bringt es immer fertig, in die Leitung zu bohren, um den Duschkopf aufzuhängen.

Das mit dem RCD sehe ich genauso, am liebsten die komplette Wohnung absichern - aber ein FI, der mit 63A bgesichert werden kann ist erheblich teurer als ein kleineres Modell:(
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Heimwerker

Beitrag von Heimwerker »

..... Ich höre da so ein bisschen Ironie heraus .....
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

[quote="Heimwerker"]
...
Steht ja in Din0100-701.. (hab ich zur Hand ]

Moinmoin Heimwerker,

es ist die DIN VDE 0100-701, nicht die DIN 0100-710.

Der unverständliche Sinn lieg darin, daß ein festangeschlossenes Gerät eine geringere Gefahr bedeutet als eine Steckdose (z. B. mit Fön). Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Anlage fehlerfrei ist.

Persönlich finde ich einen RCD hier auch schön, gefordert ist er jedoch nicht.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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edison
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Beitrag von edison »

Heimwerker hat geschrieben:..... Ich höre da so ein bisschen Ironie heraus .....
Nee, wollte Dich nicht auf die Schippe nehmen.
Stehe da aber auf dem Standpunkt lieber im Dunkeln stehen als unter Lebensgefahr.
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Heimwerker

Beitrag von Heimwerker »

Hi,
Olaf S-H hat geschrieben:es ist die DIN VDE 0100-701, nicht die DIN 0100-710.
hab ich doch geschrieben ??!!
Der unverständliche Sinn lieg darin, daß ein festangeschlossenes Gerät eine geringere Gefahr bedeutet als eine Steckdose (z. B. mit Fön). Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Anlage fehlerfrei ist.
Ich meinte ja nur, weil die durchs Bad gehenden Leitungen auch mit ranmüssen, obwohl daran nichts im Bad angeschlossen ist, naja....
Da müssen die Herrschaften vonner VDE noch mal ran ]Stehe da aber auf dem Standpunkt lieber im Dunkeln stehen als unter Lebensgefahr.
[/QUOTE]

Ich auch !!:D :mad:
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