E-Herd mit 2 Adern

Alles Rund um das Thema Elektrotechnik das nicht über eigene Foren abgedeckt ist.
Antworten
romanlisa

E-Herd mit 2 Adern

Beitrag von romanlisa »

Hallo habe ein Problem.Wie schließe einen Herd an, der nur eine Zuleitung von 2 Adern hat (schwarz.grau) Soll ich im Herd die N-Klemme mit der PE-Klemme brücken?????
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Lisa,

willkomen im Forum!

Das Thema gab es m.E. schon öfter im Forum. Man kann nicht einfach sagen ja, mach das. Um genau sagen zu können, was geht oder nicht, muss man folgendes wissen:

- wie alt ist die Installation?
- wurden zwischenzeitlich gravierende Änderungen vorgenommen?
- welche Leistung hat der Herd?
- welchen Querschnitt hat die Leitung?
- welche Ader hat Erdpotential?

Das kann keiner von uns von hier aus entscheiden.

Bei einem moderenen Herd rate ich dringend dazu die Zuleitung zu erneuern!

Deshalb den dringenden Rat einen Elektriker Deines Vertrauens zu konsultieren.

Vielleicht schreibst Du mal, wo Du ungefähr wohnst, dann kann vielleicht mal ein Mitglied des Forums vorbeischauen.

Gruß

Karl
romanlisa

Beitrag von romanlisa »

Das Haus ist aus den 60ern.Älterer E-Herd ohne C.....Die Zuleitung ist 2*4mm².Im Herd ist eine Schutzleiterverbindung von der PE-Anschlussklemme zu der Außenwand 1,5mm².
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin romanlisa,

es scheint sich um ein TN-C-System an Deinem Herdanschluß zu handeln. Da diese alte Netzform heute bei diesen kleinen Aderquerschnitten nicht mehr zulässig ist rate ich Dir zu professioneller Hilfe (Fachbetrieb).

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten