Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
letztens haben wir uns gewundert, warum eine neu installierte Tasterschaltung nicht funktioniert hat. Die Fehlerursache war schnell gefunden: Fachpersonal! Wir hatten uns einen Leiher gegönnt. Der Mann war gut. Der Taster hat drei Anschlußklemmen L, L' und N. Er hat die Adern an L' und N angeschlossen. Angeblich soll er seine Ausbildung abgeschlossen haben und einen Gesellenbrief besitzen.
Gruß Olaf
Dateianhänge
Taster.jpg (35.66 KiB) 2078 mal betrachtet
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Jeff1 hat geschrieben:
...
Sollen wir jetzt eine Rubrik "Lästerecke" eröffnen?
...
Moinmoin Jeff1,
ich habe da eher an eine "Sammlung" besonderer Fehler gedacht.
So in der Art: Wir hatten mal einen Monteur (wirklich guter Mitarbeiter), der hat zur Zeit der "alten" Aderkennzeichnung bei Lichtschaltungen grundsätzlich die schwarze Ader zwischen blau und grün-gelb als Außenleiter verdrahtet. Auch bei einer Serienschaltung. Ein anderer Mitarbeiter hat dann die Schalter eingebaut (die braune Ader am Serienschalter als Außenleiter). Rate mal, was für ein Spaß die Inbetriebnahme der Anlage war?
Dies ist so wirklich passiert. Danach hat erstgenannter Mitarbeiter auch immer die Schalter eingebaut, wenn er die Abzweigdosen verdrahtet hat. Anders war es zu gefährlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo Olaf,da ich weis,welcher "Monteur" gemeint ist kann ich deine Schilderung nur bestätigen:eek:
Aber ich hätte da auch noch ein Dokument der Leistungsfähigkeit dieses "Fachmannes" anzubieten:
[ATTACH]202[/ATTACH]
Man sieht deutlich,wie gut er beim befestigen von AP-Abzweigdosen gearbeitet hat.
Gruss Wolfgang
ich würde wie Oberwelle auf Schaltüberspannung tippen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Wenn es ein Wechselschalter war, könnte er den Schutzleiter mit an den Schalter geklemmt haben und .....
Oder das, was die anderen schon schrieben
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.