Der Papst ist für Dogmen wie z. B. die jungfräuliche Geburt oder Himmelfahrt aber schon nicht mehr ernsthaft für die Grundsatzfragen ob sich die Sonne um die Erde dreht oder umgekehrt und ob die Erde eine Scheibe ist, zuständig.

Für die Erdung und den PA deiner Funkantenne ist zum Glück weder die römische Kurie noch die Inquisition aber die DIN VDE 0855-300 als anerkannte Regel der Technik relevant.
- Bei einem PA, der nur zum Schutz gegen den elektrischen Schlag gedacht ist: JA! Dafür reicht nach DIN VDE 0100-540 ein Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² (ungeschützt) und bei Anschluss an HES von mind. 6 mm² Cu. Bekanntlich kann aber auch für Niederspannungs-PA ab 10 mA Schutzleiterstrom deutlich mehr Querschnitt gefordert sein.
Damit es für die Minorität mit einem VDE-Auswahlabo konzessionierter EFK, die Ihre Unterschrift bei VNB-Eintrag nicht "vergessen" haben, nicht zu übersichtlich wird, gibt es auch noch Vorgaben von DIN E VDE E 0800-2 und DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310). - Bei einem PA für Blitzschutzpotentialausgleich oder einer Blitzschutzerdung von Empfangs- oder Funkantennen geht es nicht mehr nur um 50 Hz sondern auch um transiente Blitzströme, die sich wegen der steilen Stirnzeit wie HF verhalten.
Erdungsleiter von Antennen und Blitzschutz-Potentialausgleichsleiter haben begründet die gleichen Durchmesser von früher einmal mind. 10 mm² Cu und 16 mm² Alu bzw. 50 mm² St/tZn, heute 16 mm² Cu und 25 mm² Alu und unverändert 50 mm² St/tZn. Abweichend von IEC 60728-11 ist für Funkantennen derzeit noch für den Kabel-PA ein Mindestquerschnitt von 10 mm² Cu gefordert.
Bevor hier wieder eine Nonsensaussage à la "10 mm² ist ein Potentialausgleich, aber kein Blitzschutz" gepostet wird, ein prophylaktischer Hinweis auf Normen wie insbesondere DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), die in Tabelle 7 zwischen blitzstrombeaufschlagten und in Tabelle 8 nicht zur Blitzstromabführung gedachten Potentialausgleichsleitern penibel unterscheidet.
Ich habe jahrelang gepredigt Erdungsleiter von Antennen möglichst ohne Näherungen außen abzuleiten. Fach- und Normenkunde verfällt zunehmend und der Kampf für normkonforme Erdungen und PA ist bei Empfangs- wie Funkantennen längst verloren. Dass sich die Prüfnorm für Verbinder bis zum letzten Gebirgs-Eli herumgesprochen haben, werde ich nicht mehr erleben.
Als Realist bin ich inzwischen aus Gleichheitsgründen dafür, dass blitzstromtragfähige Antennenerdungen nur noch bei Gebäuden Pflicht sind, für die ein Blitzschutzsystem baurechtlich vorgeschrieben ist. Bei gefühlt um 5 % normkonform geerdeten Antennen kann sich die Schadensrate und Mortalität dadurch nicht signifikant erhöhen.
