Vorsicherung Leistungsschalter
- Uwe E.
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Vorsicherung Leistungsschalter
Hallo zusammen,
hier gibt es bei uns eine Verständnißfrage.
Bei unserer letzten Elektro TÜV begehung gab es folgender Mangel.
Eine Vorsicherung eines Leistungsschalters sollte entsprechend den Herstellerangaben des Leistungsschalters ausgewählt werden.
Leistungsschalter 3 Polig ist auf 34 A eingestellt, Leitung 10qmm Vorsicherung 50 A.
Das Datenblatt vom Leistungsschalter sagt nichts über die Vorsicherung aus. Die Belastung der Zuleiung ist durch den Leistungsschalter begrenzt. Wo ist das Problem des Prüfers.
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke
mfg Uwe
hier gibt es bei uns eine Verständnißfrage.
Bei unserer letzten Elektro TÜV begehung gab es folgender Mangel.
Eine Vorsicherung eines Leistungsschalters sollte entsprechend den Herstellerangaben des Leistungsschalters ausgewählt werden.
Leistungsschalter 3 Polig ist auf 34 A eingestellt, Leitung 10qmm Vorsicherung 50 A.
Das Datenblatt vom Leistungsschalter sagt nichts über die Vorsicherung aus. Die Belastung der Zuleiung ist durch den Leistungsschalter begrenzt. Wo ist das Problem des Prüfers.
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke
mfg Uwe
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Re: Vorsicherung Leistungsschalter
Netzaufbau? Wieviel Meter zwischen Sicherung und Ls? Verlegeart?
Was für eine Vorsicherung 50A? B50A oder NH00 oder D02?
Was für eine Vorsicherung 50A? B50A oder NH00 oder D02?
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- Null-Leiter
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Re: Vorsicherung Leistungsschalter
Moin,
das kann unterschiedliche Gründe haben und der Prüfer hat sich an der Stelle sehr bescheiden ausgedrückt.
Hier würde ich das direkte Gespräch mit dem Prüfer suchen, alles andere ist Topfschlagen.
Aber hier vielleicht ein kleinen Ansatz:
Ich habe den techn. Anhang eines Hager Leistungsschalters durchgescrollt.
https://hager.com/de/katalog/download/p ... HALTER.PDF
Ab Seite 108 findet man eine Spalte:
Bedingter Bemessungskurzschlussstrom mit gG-Sicherungen nach DIN
das kann unterschiedliche Gründe haben und der Prüfer hat sich an der Stelle sehr bescheiden ausgedrückt.
Hier würde ich das direkte Gespräch mit dem Prüfer suchen, alles andere ist Topfschlagen.
Aber hier vielleicht ein kleinen Ansatz:
Ich habe den techn. Anhang eines Hager Leistungsschalters durchgescrollt.
https://hager.com/de/katalog/download/p ... HALTER.PDF
Ab Seite 108 findet man eine Spalte:
Bedingter Bemessungskurzschlussstrom mit gG-Sicherungen nach DIN
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- Null-Leiter
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Re: Vorsicherung Leistungsschalter
Es ist zu vermuten, das der Prüfer die Selektivität nicht plausibel eingehalten vermutet.
Geht man von der Faustregel Faktor 1,6 aus. wären 63A als Vorsicherung zu wählen.
Möglicherweise erlaubt der Hersteller aber auch besagte 50A.
Geht man von der Faustregel Faktor 1,6 aus. wären 63A als Vorsicherung zu wählen.
Möglicherweise erlaubt der Hersteller aber auch besagte 50A.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 913
- Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03
Re: Vorsicherung Leistungsschalter
Moin,
Ich habe auch nochmal im Siemens Niederspannungsbuch gelesen. Dort wurde erklärt, dass bei höheren Kurzschlussströmen als das es der Leistungsschalter verträgt, dieser mit Schmelzsicherungen abgesichert werden muss (Back Up Schutz, hier ein Thema aus dem Forum viewtopic.php?t=9173 ). Der Hersteller gibt die Vorsicherung vor, damit der LS sicher trennen kann. Trifft das vielleicht bei eurer Anlage zu?
Ich habe auch nochmal im Siemens Niederspannungsbuch gelesen. Dort wurde erklärt, dass bei höheren Kurzschlussströmen als das es der Leistungsschalter verträgt, dieser mit Schmelzsicherungen abgesichert werden muss (Back Up Schutz, hier ein Thema aus dem Forum viewtopic.php?t=9173 ). Der Hersteller gibt die Vorsicherung vor, damit der LS sicher trennen kann. Trifft das vielleicht bei eurer Anlage zu?
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Vorsicherung Leistungsschalter
Moin Uwe,
es ist immer schnell gesagt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Frage doch detailliert nach einer Regelwerksfundstelle für diese Aussage nach. Manchmal zerplatzen "Forderungen" wie Seifenblasen.
Gruß Olaf
es ist immer schnell gesagt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Frage doch detailliert nach einer Regelwerksfundstelle für diese Aussage nach. Manchmal zerplatzen "Forderungen" wie Seifenblasen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794