Hallo zusammen, hier mal der Blick aus einem "Nachbarbereich": Bei den Maschinen und Anlagen gibt es eine Regelung, man wird zum Hersteller wenn man eine 'wesentliche Veränderung' durchführt.
https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendung ... erung.html. Das Diagramm lässt sich nicht ohne weiteres für die Fälle im RPC anwenden, gibt aber so in etwa die Idee dahinter wieder. Wenn man die Sicherheit einer Anlage verbessert - ist das zumeist keine wesentliche Veränderung, eine Leistungserhöhung oder die Änderung des Einsatzes dann schon. Kunden von mir haben Anlagen die von normalen Anlagen zu überwachungsbedürftigen Anlagen mutieren (weil z.B. ATEX Atmosphäre entsteht). In diesen Fällen machen wir auch eine komplette Rezertifizierung mit CE Zeichen und allem drumrum. Das geht bei den Industrieanlagen auch bis in die 50er Jahre, wo dann so eine alte Anlage auf einmal ein CE Zeichen bekommt. Das ist aber viel Arbeit und für ein einfaches gerät nicht finanzierbar. In den letzten Tagen ist ein Unfall mit einer historischen landwirtschaftlichen Kreissäge passiert, hier wurde bei einer Vorführung einer der Umstehenden lebensgefährlich verletzt. Das ist schlimm... weshalb ich das hier erzähle? Es ist nicht so, dass historische Geräte oder Maschinen anders bewertet werden. Die Tatsache, dass diese Geräte keine Zertifizierungen des Herstellers haben, befreit nicht von der Betriebssicherheit Verordnung und den Betreiberpflichten - ok wie immer - wo kein Kläger ist ... Wenn also ein sicherer Zustand im RPC wieder hergestellt wird, dann ist alles prima. Wenn wir die Eigenschaft eines Gerätes grundlegend ändern - dann kann das ok sein, das muss ich auch als Fachkraft bewerten, ich muss aber auch dazu in der Lage sein und - das wurde hier schon gesagt - ich muss auch etwas Schriftkram neben dem technischen Umsetzen beachten und durchführen. Ich sammle Messgeräte, eigentlich funktionieren alle. Aber es gibt einige, die würde ich nicht mehr testen wollen :-) manchmal muss man auch sagen -Ohne Funktion- in einem privaten Bereich habe ich auch mit Maschinen/Geräten zu tun die aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammen, da rate ich bisweilen vom Betrieb ab, das ist ungeheuer schmerzlich für die Betreiber. Häufig sind es wunderschöne Schaustücke und ich finde es auch ganz toll so eine Maschine in Aktion zu erleben. Wenn sich aber jemand daran verletzt/zu Schaden kommt, wie will ich das rechtfertigen? Leider ist es bei heutigen Vorführungen so, dass viele Zuschauer die einleitenden Worte "halten Sie bitte den Abstand ein" gar nicht hören (wollen). Eines diese schönen alten Radios umzubauen, eine schöne Sache hier:
http://www.roehrenklingklang.de/ gibt es sehr viel tolle Tipps und Beschreibungen zum Thema :-) leider ist Jochen vor ein paar Wochen verstorben, er hat aber viele sinnvolle gute Tipps in seiner Homepage hinterlassen. Also viel Gerede: Augenmaß, dann das notwendige tun und bei der Entscheidung sicher sein. Wenn es so ist, dass Ihr das nicht mit vollem Herzen unterschreiben könnt, dann den Mut haben auch mal -tut mir leid! zu sagen.
