Balkonkraftwerk rechtliches

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steckdoesler
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches

Beitrag von steckdoesler »

Hallo,

warum wird hier im Forum immer angenommen dass man sich nicht an die technischen und rechtlichen Regeln hält. Zumindest schwingt das in Euren Beiträgen unterschwellig mit. Ich möchte manchmal bei dem einen oder anderen von Euch Mäuschen spielen und schauen was da so zu Hause fabriziert wurde. Vermutlich würden sich bei manchem meine Nackenhaare sträuben.

Ein Kollege - selbsternannter VDE-Spezialist - war so ein Fall. bei den anderen immer alles besser gewusst und bei sich selbst sehr großzügig in der Auslegung (Beispiel gefällig!? Zwei Fünfader in eine Kabeleinführung einer Drehstromsteckdose um eine zweite Drehstromsteckdose zu betreiben). Ich denke ich muss nicht beschreiben was alles nicht zulässig war.

dersteckdoesler
Olaf S-H
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches

Beitrag von Olaf S-H »

steckdoesler hat geschrieben: Donnerstag 23. Dezember 2021, 20:53 ... die aktuelle rechtliche Meinung zu hinterlegen.
Moin Steckdoesler,

es wird wohl eher EINE rechtliche Meinsung sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches

Beitrag von Olaf S-H »

steckdoesler hat geschrieben: Freitag 24. Dezember 2021, 09:58 ... @ Olaf ...
Moin Steckdoesler,

welchen Olaf meinst Du denn? Bis dato hatte sich man meiner Kenntnis kein Olaf zu Wort gemeldet.

Gruß Olaf
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Olaf S-H
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Steckdoesler,
steckdoesler hat geschrieben: Freitag 24. Dezember 2021, 15:36 ... warum wird hier im Forum immer angenommen dass man sich nicht an die technischen und rechtlichen Regeln hält. ...
zu der Zeit, als Du das Forum administriert hattest, war natürlich alles besser.
steckdoesler hat geschrieben: Freitag 24. Dezember 2021, 15:36 ... Ich möchte manchmal bei dem einen oder anderen von Euch Mäuschen spielen und schauen was da so zu Hause fabriziert wurde. Vermutlich würden sich bei manchem meine Nackenhaare sträuben. ...
Schwingt hier auch etwas unterschwellig mit?

Gruß Olaf
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steckdoesler
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches

Beitrag von steckdoesler »

Olaf S-H hat geschrieben: Montag 27. Dezember 2021, 08:24
steckdoesler hat geschrieben: Freitag 24. Dezember 2021, 09:58 ... @ Olaf ...
Moin Steckdoesler,

welchen Olaf meinst Du denn? Bis dato hatte sich man meiner Kenntnis kein Olaf zu Wort gemeldet.

Gruß Olaf
Na, den Olaf Wulf der hier laut Impressum der Vorsitzende ist. Ich habe - aufgrund Deiner Nachfrage - noch mal nachgesehen und einen kleinen Unterschied entdeckt.
zu der Zeit, als Du das Forum administriert hattest, war natürlich alles besser.
Ich glaube nicht an die Reinkarnation.
Schwingt hier auch etwas unterschwellig mit?
Ich sags mal mit den Altvorderen

"Schusters Kinder und Schmids Pferde laufen Barfuß!"

dersteckdoesler
Olaf S-H
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches

Beitrag von Olaf S-H »

Moin steckdoesler,

ich denke, der Worte sind genug gefallen. Provokante Beiträge haben sicherlich auch einen gewissen Charme. Und manchmal entscheidet die Anzahl der Fs über Sinn oder Unsinn einer Äußerung.

Ich mache hier mal zu, da sicherlich nichts zielführend-fachliches mehr zu erwarten ist.

Gruß Olaf
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