Balkonkraftwerk rechtliches
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Hallo,
etwas Schönferberei gehört zu jedem Verkäufer.
Natürlich darf das "Balkonkraftwerk" an einen Endstromkreis angeschossen werden.
An einen mit einer Wieland-Steckdose, der dafür vorgesehen ist.
Natürlich darf man ein "Balkonkraftwerk" an einen Balkon hängen.
Nur sind die Geländer in Deutschland nicht dafür ausgelegt.
Die Statik vom Balkongeländer ist auf eine Horizontallast bemessen.
Das "Balkonkraftwerk" ist aber eine lotrechte Last.
Windlast mal aussen vor.
Mindestens muß der Mieter eine diesbezügliche Statik beibringen.
Ggfs. muß auch noch ein Bauantrag beim Bauamt eingereicht werden.
Bei Hochhäusern gelten Sonderbestimmungen.
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etwas Schönferberei gehört zu jedem Verkäufer.
Natürlich darf das "Balkonkraftwerk" an einen Endstromkreis angeschossen werden.
An einen mit einer Wieland-Steckdose, der dafür vorgesehen ist.
Natürlich darf man ein "Balkonkraftwerk" an einen Balkon hängen.
Nur sind die Geländer in Deutschland nicht dafür ausgelegt.
Die Statik vom Balkongeländer ist auf eine Horizontallast bemessen.
Das "Balkonkraftwerk" ist aber eine lotrechte Last.
Windlast mal aussen vor.
Mindestens muß der Mieter eine diesbezügliche Statik beibringen.
Ggfs. muß auch noch ein Bauantrag beim Bauamt eingereicht werden.
Bei Hochhäusern gelten Sonderbestimmungen.
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Ich habe nicht vor ein "Balkonkraftwerk" auf dem Balkon zu montieren.
dersteckdoesler
dersteckdoesler
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Wieso nicht? Haben dich die Informationen der Website abgeschreckt?
Gruß Jens
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Ne, hab keinen Balkon ;-)
dersteckdoesler
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Mein Gott, lebe ich gefährlich. Da habe ich mich im xten Stockwerk eines Hochhauses mit meinem Gewicht auf ein Balkongeländer gelehnt. Mit Deiner Information versehen werde ich das nie wieder tun. Ich wusste nicht, dass Balkongeländer an deutschen Häusern so schlecht dimensioniert sind dass sie ein paar kg "Balkonkraftwerk" nicht aushalten. Und dann die vielen Blumenkübel an den Balkongeländern. Da müsste man doch mal etwas dagegen tun!Elt-Onkel hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. Dezember 2021, 16:19
Natürlich darf man ein "Balkonkraftwerk" an einen Balkon hängen.
Nur sind die Geländer in Deutschland nicht dafür ausgelegt.
Die Statik vom Balkongeländer ist auf eine Horizontallast bemessen.
Das "Balkonkraftwerk" ist aber eine lotrechte Last.
dersteckdoesler
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Menschen denken immer an das schöne Wetter. Es gibt auch Wind und Schnee. Auch dann soll das Geländer sicher halten, wenn sich deine Familie darauf abstützt.
Oder anders herum.
Wenn es runtergefallen ist, ist es dein Problem. Auch wenn das Balkonkraftwerk mit oder ohne Geländer auf dem Nachbarn in dessen Wohnung liegt oder anderweitig Schaden angerichtet hat.
Oder anders herum.
Wenn es runtergefallen ist, ist es dein Problem. Auch wenn das Balkonkraftwerk mit oder ohne Geländer auf dem Nachbarn in dessen Wohnung liegt oder anderweitig Schaden angerichtet hat.
Gruß Jens
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Balkonkraftwerk gefährlich! Blumenkübel nicht!? Blumenkübel sind schwerer als "Balkonkraftwerke". Und ich montiere das "Kraftwerk" aufs Garagendach mit speziell dafür zugelassenen Haltern.
dersteckdoesler
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Du kannst auch deine Plichten als Betreiber erfüllen und den Nachweis der technischen Sicherheit erbringen.
Gruß Jens
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Re: Balkonkraftwerk rechtliches
Hallo
Wenn ich ein typgeprüftes Bauteil an mein Fahrzeug anbaue muss ich auch nicht irgendwem den Nachweis erbringen dass das Bauteil i.O. ist. Ich muss nur bei Bedarf (z.B. Polizeikontrolle) die Zulassung vorlegen. Genau so ist das in vielen anderen Fällen auch.
dersteckdoesler
PS. Im Übrigen war meine Intention nicht über meine Vorhaben zu Diskutieren, sondern, nur aufgrund der an anderer Stelle hier geführten Diskussion, die aktuelle rechtliche Meinung zu hinterlegen.
wenn ich alle Bauteile verwende die zugelassen sind, dann ist der Nachweis erbracht. Im Falle eines "Falles" muss ich aufzeigen dass die verwendeten Bauteile für den Zweck zugelassen sind, aber nicht schon im Vorfeld (wem gegenüber überhaupt?).
Wenn ich ein typgeprüftes Bauteil an mein Fahrzeug anbaue muss ich auch nicht irgendwem den Nachweis erbringen dass das Bauteil i.O. ist. Ich muss nur bei Bedarf (z.B. Polizeikontrolle) die Zulassung vorlegen. Genau so ist das in vielen anderen Fällen auch.
dersteckdoesler
PS. Im Übrigen war meine Intention nicht über meine Vorhaben zu Diskutieren, sondern, nur aufgrund der an anderer Stelle hier geführten Diskussion, die aktuelle rechtliche Meinung zu hinterlegen.