Wechselschaltung Hamburger
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- Null-Leiter
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Wechselschaltung Hamburger
Hallo ich möchte die Hamburger Wechselschaltung verstehen .Kann mir bitte jemand ein Schaltplan schicken .Bitte kein Link im Forum da diese nicht mehr erlaubt ist.Aber leider stehe ich vor dem Umbau einer Anlage aus den 40 er .Jahren wo nun der Keramikschalter ausgetauscht werden müsste aber ein Umbau nicht vermieden werden kann.Steckdosen sind nicht vorhanden.
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus'?
Vielen dank für eure Hilfe
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus'?
Vielen dank für eure Hilfe
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- Null-Leiter
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Hallo Heiko,
ich glaube nicht, dass die Hamburger Schaltung je zulässig war, weil man schon in ganz alten VDE-Schriftstücken findet, dass die Aussenleiter geschaltet werden müssen.
Elektrotechnische Zeitschrift vom 09.10.1896
Gruß
Karl
ich glaube nicht, dass die Hamburger Schaltung je zulässig war, weil man schon in ganz alten VDE-Schriftstücken findet, dass die Aussenleiter geschaltet werden müssen.
Elektrotechnische Zeitschrift vom 09.10.1896
Im übrigen wurde in derselben Ausgabe die Erstellung von Plänen für elektrische Anlagen gefordert!Ausschalter.
...
d) jede Hauptabzweigung soll womöglich für alle Pole, bei Dreileiter-Gleichstrom für die beiden Aussenleiter Ausschalter erhalten, gleichviel, ob für die einzelnen Räume npch besondere Ausschakter angebracht sind oder nicht.
Gruß
Karl
- kabelmafia
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Moin,
offenbar war die Hamburger-Wechselschaltung immer gänige Praxis, war aber nie wirklich erlaubt.
Weder im Siemens-Handbuch "Elektrische Installation für Licht und Kraft" von 1922, noch im AEG Hilfsbuch (2.Auflage, 1925) findet sich die Hamburger.
Indirekt jedoch auch hier ein Hinweis:
"Bei einpoligen Aus- und Umschaltern wird nur ein Pol in den Schalter eingeführt und die Gefahr eines Kurzschlusses liegt deshalb nicht vor. Schwierigkeit bereitet es manchmal bei einpoligen Umschaltern aus den 3 Drähten, die aus dem Rohr hervorragen, den sog. direkten Draht zu erkennen."
offenbar war die Hamburger-Wechselschaltung immer gänige Praxis, war aber nie wirklich erlaubt.
Weder im Siemens-Handbuch "Elektrische Installation für Licht und Kraft" von 1922, noch im AEG Hilfsbuch (2.Auflage, 1925) findet sich die Hamburger.
Indirekt jedoch auch hier ein Hinweis:
"Bei einpoligen Aus- und Umschaltern wird nur ein Pol in den Schalter eingeführt und die Gefahr eines Kurzschlusses liegt deshalb nicht vor. Schwierigkeit bereitet es manchmal bei einpoligen Umschaltern aus den 3 Drähten, die aus dem Rohr hervorragen, den sog. direkten Draht zu erkennen."
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Moinmoin Heiko03,
die Hamburger Wechselschaltung findest Du auch in VDE 0100-550:1988-04 zu Abschnitt 5. Hier steht auch das Verbot. In der Vorgängernorm VDE 0100:1973-05 §31 b) 3 ist diese Vorderung auch schon enthalten.
In meiner Ausbildung wurde mir beigebracht, daß die heutigen Schalter u. U. nicht eingesetzt werden können, da die Kontaktabstände zu klein sind. Es soll zu kleinen Lichtbögen zwischen L und N über den Schaltkontakt kommen. Ob es tatsächlich so ist weiß ich nicht mit Sicherheit.
Handelt es sich um NGA in Bergmannrohr oder hast Du eine kunststoffisolierte Leitung? Hast Du Zugang zu den genannten Normen?
Gruß Olaf
die Hamburger Wechselschaltung findest Du auch in VDE 0100-550:1988-04 zu Abschnitt 5. Hier steht auch das Verbot. In der Vorgängernorm VDE 0100:1973-05 §31 b) 3 ist diese Vorderung auch schon enthalten.
In meiner Ausbildung wurde mir beigebracht, daß die heutigen Schalter u. U. nicht eingesetzt werden können, da die Kontaktabstände zu klein sind. Es soll zu kleinen Lichtbögen zwischen L und N über den Schaltkontakt kommen. Ob es tatsächlich so ist weiß ich nicht mit Sicherheit.
Handelt es sich um NGA in Bergmannrohr oder hast Du eine kunststoffisolierte Leitung? Hast Du Zugang zu den genannten Normen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Sehe ich nicht so und ist von der VDE auch nicht gefordert.Wanderer hat geschrieben:Hallo Olaf,
das Hauptproblem bei dieser Schaltung sehe ich darin das man den Außenleiter auf den Ringkontakt der Lampenfassung schalten kann. Da kann das Wechseln der Glühbirne ein 'prickelndes' Erlebnis werden.
Gruß,
Wanderer
Stichwort "Schukostecker" und "portable Leuchte"...
Gruss, Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd