Verbrauchsmessung Mittelspannung

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Elt-Onkel
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Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

nun habe ich viele NB's kontaktiert, um Licht in das Dunkel zu bringen.

Manche wollen bis 630 kVA eine Messung auf der Niederspannungsseite,
manche wollen ab dem ersten kVA eine Messung auf der Mittelspannungsseite,
manche stellen es frei.

Die vernünftigste Auskunft habe ich von den Stadtwerken Wolfsburg (LSW) bekommen.
O-Ton: "Ja eine Messung auf der Niederspannungsseite hätten wir gerne,
weil wir dann 3% pauschal wegen der Trafoverluste aufschlagen können.
Aber der Verbraucher kann ja seinen Vertrag frei wählen."
Mit anderen Worten:
Die Mittelspannungsseitige Messung bevorteilt den Verbraucher bei geringer Auslastung
seines Anschlusses.
Dazu muss man natürlich die Kosten vom Mittelspannungsmeßfeld gegenrechnen.


...
Funker
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Re: Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von Funker »

Ich denke eher anders herum.

Bei Messung auf der MS -Seite und geringer Auslastung trägt der Verbraucher die Fixkosten der Messung und die Leerlaufverluste, Magnetisierung
des Trafos in Abhängigkeit von der Spannung und dazu nötiger Strom, des Trafos alleine.
Dann ist der Strom dann relativ teuerer.
Bei voller Auslastung teilen sich die Leerlaufverluste auf die Gesamtlast auf.
Elo-Ocho
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Re: Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

bei Westnetz gibt es ebenfalls eine 3 oder 4 % Klausel.

Daher sollte man bei einem Trafo mit wenig Verlusten, sprich modern, vernünftig ausgelegt, auf der Mittelspannungsseite messen, bei einem ollen Schätzchen, was gleich die Hütte mit Warm hält, lohnt sich die Niederspannungsseitige Messung.

Je nach Anlage, z.B. wenn da Erzeuger mit dranhängen, kann es so kommen, dass die Niederspannungsseitige Messung vorgeschrieben ist.

Ocho
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DBY656
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Re: Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von DBY656 »

Findet die Messung auf der Mittelspannungsseite statt ist der Kunde üblicherweise der Betreiber des dahinter liegenden Elektrik und es gelten andere Vertragsbedingungen.
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Elt-Onkel
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Re: Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

mal eine Zusammenstellung:

- Stadtwerke Hannover:
Bis 800 kVA frei wählbar, darüber hinaus Mittelspannungsmessung
Kurzschlußbemessungsstrom: 20 kA
- Stadtwerke Hildesheim:
Ab dem ersten kVA Mittelspannungsmessung
Kurzschlußbemessungsstrom: 20 kA
- LSW Wolfsburg:
Bis 630 kVA frei wählbar, darüber hinaus Mittelspannungsmessung
Kurzschlußbemessungsstrom: 20 kA
- EON-Avacon:
Ab dem ersten kVA Mittelspannungsmessung
Kurzschlußbemessungsstrom: 20 kA
- Stadtwerke Rostock
Kurzschlußbemessungsstrom: 16 kA


Hinweis von den Stadtwerken Hannover:
Rechnen Sie sich aus, wann die 3% pauschal in Rechnung gestellten Verluste
gößer sind, als die Kosten für ein Mittelspannungsmeßfeld.
Sie werden merken, daß bei moderaten Verbrauch sich die Kurven jenseits der 20 Jahre kreuzen.

Liegt Eigenerzeugung vor, können sich die Vorgaben ändern.


...
Elo-Ocho
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Re: Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
DBY656 hat geschrieben: Sonntag 14. März 2021, 18:54 Findet die Messung auf der Mittelspannungsseite statt ist der Kunde üblicherweise der Betreiber des dahinter liegenden Elektrik und es gelten andere Vertragsbedingungen.
das dem immer so ist, wäre mir neu.

Man kann doch auch Mittelspannungskunde sein und Niedersapnnungsseitig messen. Wird z.B. so gemacht, wenn mehrere Erzeuger in der Anlage sind, die verschiedenen Parteien gehören, z.B. eigenes BHKW und fremde PV-Anlage mit kaufmännischer Bilanzierung auf dem Dach.

Gruß,

Ocho
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laut&hell
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Re: Verbrauchsmessung Mittelspannung

Beitrag von laut&hell »

Elo-Ocho hat geschrieben: Dienstag 16. März 2021, 18:36 Moinsen,
DBY656 hat geschrieben: Sonntag 14. März 2021, 18:54 Findet die Messung auf der Mittelspannungsseite statt ist der Kunde üblicherweise der Betreiber des dahinter liegenden Elektrik und es gelten andere Vertragsbedingungen.
das dem immer so ist, wäre mir neu.
Moin,

Immer muss das nicht so sein, wird aber auch meiner Erfahrung nach aus unserer Praxis so gehandhabt, da somit am Eigentumsübergang auch die Messstelle liegt.

Die von dir genannten Beispiele mit z.B. Eigenerzeugung lösen wir so, dass die Netzeinspeisung MS seitig erfasst wird, die Eigenerzeugung im Eigen- oder Fremdbetrieb erfolgt mit einer entsprechenden RLM im NS Netz. Wer der Betreiber der Eigenerzeugung ist spielt erstmal eine untergeordnete Rolle,
da man ja für den selbst erzeugte Strom auch nur die verringerte EEG Umlage bezahlen möchte, das geht aber nur, wenn ein entsprechender Nachweis geliefert wird, dass der Strom auch tatsächlich jederzeit selbst verbraucht und nicht an Drittverbraucher geliefert oder eingespeist wird.
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