Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

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Uiffi54
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Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Uiffi54 »

Hallo,

bei uns im Dorf ist Weihnachtsmarkt. 10 Hütten/Pavillions. ca. 400 Gäste über den Abend verteilt.

Ich werde die Steckdosenverteilerkästen aufstellen, anschließen und messen. (Meister mit eigenem Elektroinstallationsbetrieb)

Der Veranstalter hat von Strom keine Ahnung.

Veranstalter ist die Ortsverwaltung.

Ich werde auch beim Aufbau anwesend sein, wenn die Teilnehmer mit ihren EIGENEN Verlängerungen, Gerätschaften und Leuchten antreten und sich irgendwo halt Strom holen.

Frage: Laufe ich irgendwo Gefahr weiter in der Verantwortung zu stehen? ZB.: Die Verlegung der Leitungen (Stolperfallen), Völlig ungeeignete Gerätschaften, Überlastung von Stromkreisen (Brandgefahr),.....

Ändert es was ob ich beim Verlegen und Einstecken behilflich bin?

Ich wäre für Input dankbar.


Grüße Martin
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Elt-Onkel
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ich würde den Spieß umdrehen.

Bei 10 Hütten ist die Sache doch überschaubar.

Einfach vom Dorfsheriff eine Prüfpflicht für jede Hütte anordnen lassen.
Dann eine hübsche Inventarliste, und (nach Bezahlung) Prüfaufkleber draufkleben.

Benutzt hinterher jemand ein ungeprüftes Kabel, ein ungeprüftes Gerät, ist er selbst schuld.

Bis zum ersten Advent ist ja noch genug Zeit.
Da kann jeder Budenbesitzer mit seinen Gerätschaften ja noch vorher vorbei kommen.


Uiffi54
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Uiffi54 »

Hallo,

so wäre mir das auch am Liebsten.

Aber: Ein Studierter hat gesagt: " Da gucken wir halt ein Bisschen, dass alles einigermaßen und was soll dann passiern?"

Und so wie es immer ist, ist daran nichts mehr zu rütteln.

Auf meine Aussage hin, dass nur einwandfreie Geräte mitgebracht werden sollten wurde ich schon gescholten.

Einfach nicht hingehen geht auch nicht als Stadtrat und das in einem 400-Seelen-Dorf.


Daher die Frage: Wo laufe ich Gefahr in der Verantwortung zu stehen, ohne dass ich ernsthaft Einfluss drauf habe?


Grüße Martin
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Elt-Onkel
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Uiffi54 hat geschrieben: Dienstag 5. November 2019, 07:51

Aber: Ein Studierter hat gesagt: " Da gucken wir halt ein Bisschen, dass alles einigermaßen und was soll dann passiern?"

Und so wie es immer ist, ist daran nichts mehr zu rütteln.

Dann soll der das unterschreiben.
So delegiert man Verantwortung nach oben.

Ich habe schon E-Mails wegen nicht standsicherer Bauwerke geschrieben.
So habe ich mich dann selbst aus der Haftung genommen.

Kann man hier doch auch machen:
"Sehr geehrter Herr Obermacker,
gem. Auftrag vom …… stelle ich eine geprüfte E-Anlage mit folgender Leistung …. zur Verfügung.
Meine Zuständigkeit endet an den Steckdosen xyz.
Für eine etwaige Überlastung und den Anschluß defekter Geräte hafte ich nicht.
Sofern mir im laufenden Betrieb etwas Vorschriftswidriges auffällt, melde ich es an Sie als Gesamtverantwortlicher weiter
mit der Bitte zur Herstellung eines einwandfreien Zustandes."







Uiffi54
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Uiffi54 »

Wenn das so einfach wäre.....

Die Steckdosenkästen werde ehrenamtlich aufgestellt usw. - Da gibts keinen Auftrag, Rechnung oÄ.

Ggf. könnte man über ein Messprotokoll mit Hinweis: "Verantwortungsende" was machen, aber selbst das wird niemanden interessieren. Geschweige denn jemand unterschreiben.

Wie gesagt: Dorf, 400 Einwohner, "geht doch", "hab dich nicht so",....

Ich schwimm da ungewollt zwischendrinn mit und kann nicht nach Allem gucken. Und dass jeder für sein Tun verantwortlich ist ist ja bei der Thematik nur bedingt richtig. Ich hör schon jemand sagen: "Du hättest es wissen müssen". Dass es keiner hören wollte ist dann keine Argument mehr. Solange niemand zu Schaden kommt isses ja egal. Aber wehe wenn...

Deshalb die Frage: Wo laufe ich Gefahr ...?


Gruß Martin
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Elt-Onkel
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

aber auch als "Ehrenamtlicher" muß man sich nicht selbst umbringen.

Da kann man die E-Mail ja höflicher formulieren.

Wenn irgendwas passiert, laufen alle anderen ganz schnell weg.
Dann heißt es z.B.: Och, der Herr XY hat aufgrund eigener Initiative gehandelt...
Abgesprochen war da gar nichts.

Ich habe mal eine ehrenamtliche, technische Verwaltung niedergelegt,
weil der Vereinsvorstand (Diplomökonom) meinte, er könne in der Elektrik rumfummeln lassen.

So ein von mir angesprochenes Meßprotokoll fertigt man an, und heftet es gut weg.
Da muß niemand gegenzeichen.
Im Fall der Fälle wird die Anlage je sowieso von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Im Strafprozeß ist man dann fein raus, wenn man beweisen kann, daß man alles für die Sicherheit getan hat.
Nach dem Messen noch ein paar Fotos, und man gut schlafen.


karo1170
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von karo1170 »

Uiffi54 hat geschrieben: Dienstag 5. November 2019, 08:47 Wenn das so einfach wäre.....

Die Steckdosenkästen werde ehrenamtlich aufgestellt usw. - Da gibts keinen Auftrag, Rechnung oÄ.
Aber die Grundanforderungen der DIN 0100-740 werden bei der Stromversorgung der Buden schon eingehalten?
Uiffi54 hat geschrieben: Dienstag 5. November 2019, 08:47 Ggf. könnte man über ein Messprotokoll mit Hinweis: "Verantwortungsende" was machen, aber selbst das wird niemanden interessieren. Geschweige denn jemand unterschreiben.
Für den von dir errichteten Teil der Stromversorgung solltest du das machen. Für den Rest ist zunächst mal der Betreiber des Weihnachtsmarktes zuständig. Dessen Unfallversicherung müsste da auch ein gewisses Interesse an einem geregelten Ablauf haben. Bei grösseren Märkten wird m.W. die elektrische Anlage vorab z.T. sogar durch Sachverständige geprüft.
meisterglücklich
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von meisterglücklich »

Naja, ehrenamtlich ist so eine Sache. Wenn Du einen Gewerbebetrieb hast (oder auf einen solchen als Angestellter zurückgreifen kannst), so wäre doch eine gewerbliche Leistung zum Pauschalpreis erbringbar. Das wäre der obligatorische Euro oder wenn man Zweifel am Gegenwert hätte, geht vielleicht auch ein Hunni, je nach Kassenlage des Veranstalters.
Mit dem gewerblichen Angebot bzw. dem daraus folgenden Auftrag gibt es eine klare Leistungsbeschreibung und auch eine Verantwortungsübergabe ("...stellt eine sichere Stromversorgung ab Baustromverteiler/vermieteter Schukokupplung zur Verfügung", vielleicht noch eine Vereinbarung zur entnehmbaren Gesamtleistung), Hinweis auf den Anschluß geprüfter Geräte, fertig ist die Laube. Der große Vorteil daran: Es gibt eine klare Leistungsbeschreibung, einen definierten Schnittstellenübergang und im Schadensfall eine klare Haftungsregelung, denn da springt die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Unternehmens ein.
So kann man auch privat ganz klar sich abgrenzen, bis hierher ist bestellt (und bezahlt), alles andere verantworten andere Personen.
Olaf S-H
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Uiffi,

Haftung ist ein schönes Thema. Jeder haftet für seine Handlung.

Wer stellt die "Versorgung" auf? Du als Privatperson oder Deine Firma? Ich würde die Ausführung über die Firma vorziehen (Betriebshaftpflichtversicherung).

Wer betreibt die Anlage? Hier muss eine klare Regelung erfolgen. Das "Dorf" kann die gesamte Anlage mieten und betreiben. Die Betreiberschaft kann aber auch beim Errichter verbleiben. Hier besteht Handlungsbedarf.

Vergleich zur Baustelle: Der Errichter der Baustromanlage haftet in der Regel nicht für die eingesteckten Geräte der einzelnen Handwerker.

Wo ist also das Problem, die Anlagenbetreiberschaft zu regeln. Du musst Dich entscheiden: Unklare Rechtslage, aber alles harmonisch, oder geklärte Rechtslage, aber verärgerte Dorfbewohner. Welchen "Tod" möchtest Du sterben? Wasch mich, aber mach mich nicht nass geht hier nicht.

Gruß Olaf, der auch gerne mal unangenehm auffällt :D
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Tobi P.
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Re: Verantwortung beim Weihnachtsmarkt

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

da ich ja auch mal Baustrom und "Veranstaltungsstrom" mache: Eigentlich ist das ganz einfach. Ich errichte eine Anlage und bin verpflichtet diese zu prüfen was ich selbstverständlich auch tue. Zum Zeitpunkt der Prüfung hat diese Anlage den Ausbaustand X was so im Prüfprotokoll festgehalten wird. Für diesen Ausbaustand X, also zb ein Wandlerschrank, ein Gruppenverteiler und zehn Endverteilerschränke bin ich verantwortlich. Fertig. Wenn jetzt die Fa. Elektro Kurzschluss noch mal zehn Endverteilerschränke dazu installiert oder Oma Erna im letzten Endverteiler ihre Baumarktkabeltrommel für die sechs Waffeleisen einsteckt liegt das nicht in meiner Verantwortung als Errichter der ursprünglichen Anlage. Geht ja auch nicht da ich in der Regel zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr auf der Baustelle bin und meine Glaskugel-App für die Prüfung von in der Zukunft installierten Anlagenteilen ist gerade noch in der Entwicklungsabteilung :)

Dann hätten wir da noch das Problem der Garantenstellung: Als Fach/Sachkundiger bist du dazu verpflichtet auf Missstände hinzuweisen. Bei Gefahr für Leib und Leben würde ich das noch auf im Rahmen deiner Möglichkeiten durchführbare Sofortmaßnahmen erweitern, also zb Hauptschalter aus und Schloss drauf. Wenn dir also was auffällt das nicht in Ordnung ist - schriftlich drauf hinweisen und dir das gegenzeichnen lassen. Damit hast du deiner Pflicht genüge getan. Mehr mach ich auch nicht - die Diskutiererei habe ich schon lange aufgegeben weil es eh keine Einsicht gibt: Meine Anlage ist geprüft und ok, die Nachkommenden sollen machen was sie wollen. Wenn es aufgrund minderwertigen Materials oder vollständiger Ahnungslosigkeit dann noch Serviceeinsätze - am besten nachts - gibt umso besser, Einnahmen sind immer gut für das Unternehmen dafuer1


Gruß Tobi
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