16-Jähriger stirbt durch Stromschlag von Smartphone-Kopfhörern

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Olaf S-H
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Re: 16-Jähriger stirbt durch Stromschlag von Smartphone-Kopfhörern

Beitrag von Olaf S-H »

PQ__trainer hat geschrieben: Donnerstag 27. Dezember 2018, 08:03 ... Also nicht nur auf Normen vertrauen, sondern mit einfachen Mitteln den Schrott gleich zu entsorgen.
Moin PQ_trainer,

deswegen benötigen wir ja auch die ebP (echte befähigte Person). Einen Tag mit Kuddel und seinem Messgerät mitlaufen ist eben kein Ersatz für eine qualitative Aus- bzw. Weiterbildung.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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