Steuerschränke

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ureu603
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Re: Steuerschränke

Beitrag von ureu603 »

Olaf S-H hat geschrieben: Donnerstag 15. November 2018, 20:48

Moin ureu,

ohne EU-Konformität darf das Produkt nicht auf den Markt gebracht werden. Da ist es egal, ob Du bei Mutti hinterm Amt werkelst oder das Ding nach Italien kutschierst.

Keine EU-Konformtität (alos CE-Zeichen), kein Verkauf in EU-Land (also auch in D-Land). Gefühlt scheint hier etwas mehr als nur die Technik Thema zu sein. Viele Fallstricke liegen im Papierkram.

Gruß Olaf
Na dann mal Prost, da hab ich ja dann noch was vor mir.
Da könnte ich mal ne kleine Hilfestellung benötigen. help1
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Olaf S-H
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Re: Steuerschränke

Beitrag von Olaf S-H »

Moin ereu,

es sind immer die VDE 0660-600-1/2 + VDE 0113-1 und MRL mit im Spiel. Du baust eine Maschine - auch bei der Heizung.

Kommst Du aus der Mitte oder dem Rand von Berlin?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Steuerschränke

Beitrag von ureu603 »

Wohnen tu ich am Rand, arbeiten quer durch kiste1
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Re: Steuerschränke

Beitrag von IH-Elektriker »

ureu603 hat geschrieben: Donnerstag 15. November 2018, 20:54
Olaf S-H hat geschrieben: Donnerstag 15. November 2018, 20:48

Moin ureu,

ohne EU-Konformität darf das Produkt nicht auf den Markt gebracht werden. Da ist es egal, ob Du bei Mutti hinterm Amt werkelst oder das Ding nach Italien kutschierst.

Keine EU-Konformtität (alos CE-Zeichen), kein Verkauf in EU-Land (also auch in D-Land). Gefühlt scheint hier etwas mehr als nur die Technik Thema zu sein. Viele Fallstricke liegen im Papierkram.

Gruß Olaf
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Die MRL 2006/42/EG spricht ja auch nicht umsonst vom „Inverkehrbringen“ von Maschinen. Und auch andere EU-Richtlinien sprechen von „Inverkehrbringen“, egal ob die Niederspannungs-Richtlinie oder auch die Spielzeugrichtlinie usw.

Im Endeffekt bedeutet das sobald man in der EU ein Produkt für das eine EU-Richtlinie existiert in den normalen (gewerblichen) Wirtschaftskreislauf gebracht wird so benötigt dieses Produkt eine CE-Kennzeichnung incl. Konformitätserklärung. Wobei es dabei unerheblich ist ob das Produkt nur für den Eigengebrauch dient, ob es verkauft oder verschenkt oder einem Dritten zur unentgeldlichen Nutzung überlassen wird.

Die CE-Kennzeichnung erfolgt durch eine Selbsterklärung des Herstellers und sagt aus das der Hersteller angibt sich an die gelten Vorschriften – im Falle einer Maschine eben die Maschinenrichtlinie – gehalten zu haben. Bestehen tut diese CE-Kennzeichnung aus einem am Produkt angebrachten CE-Kennzeichen und einer dazugehörigen Konformitätserklärung (welche gewissen formalen Anforderungen entsprechen muss) welche eben vom Hersteller selbst ausgestellt und unterschrieben wird.

So einfach ist das…. ;)

Im Bereich der MRL empfehle ich einfach sich die MRL 2006/42/EG aus dem Internet herunterzuladen und durchzulesen – nicht abschrecken lassen vom „Beamtensprech“ – darin ist schon einiges beschrieben. Alternativ gibt es auch u.a. von den Berufsgenossenschaften, von diversen Industrie- und Handelskammern oder auch von anderen Anbietern Informationsmaterial oder auch Seminare zum Thema CE. Eventuell ist sowas ganz hilfreich, auch googeln könnte weiterhelfen da sicher ausreichend Infomaterial zur CE-kennzeichnung durch’s Netz geistert.

Wobei sowas dann sicherlich auch für Deinen Chef sinnvoll wäre….anscheinend weiß er auch nicht über CE so richtig bescheid, denn er (oder sein Chef) müsste ja die Konformitätserklärung unterschreiben…

Das Thema ist zwar nicht sonderlich komplex, aber trotzdem ist es nichts hier für eine „schnelle Erklärung“ im Forum.
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Re: Steuerschränke

Beitrag von IH-Elektriker »

ureu603 hat geschrieben: Donnerstag 15. November 2018, 20:51 1. Heizungsanlagen, da zieht die VDE 0116, VDE 0660-540, VDE 0100, EMV, VDE 0113,
2. Lüftungsanlagen, da zieht die MRL, VDE 0660-540, VDE 0100, EMV, VDE 0113,
Achtung bei der VDE 0116 - diese Normwurde zurückgezogen, es gibt "nur" noch eine En50156-1 und -2 welche aber meines Infostandes nach kein richtiger Ersatz für die VDE 0116 ist....
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Re: Steuerschränke

Beitrag von ureu603 »

Super, danke euch.

Klar wird mein Scheffe dat Papier signieren, er hat mich ja mit der "Ursachenforschung" beauftragt :D
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Re: Steuerschränke

Beitrag von ureu603 »

Was ich jetzt so im WWW gefunden habe, ist die EN50156 1 und 2 noch nicht endgültig
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Re: Steuerschränke

Beitrag von ureu603 »

Hier wie versprochen mal ein Bild von einer meiner Steuerungen. Die Montageplatte ist Vormontiert und fertig zum Einbau in den Schrank.
20181205_101326.jpg
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Re: Steuerschränke

Beitrag von Olaf S-H »

ureu603 hat geschrieben: Mittwoch 5. Dezember 2018, 10:44 ... ein Bild von einer meiner Steuerungen ...
Moin ureu,

das Bild erinnert mich an die gestrige lecker Pizza. :D

Gruß Olaf
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Re: Steuerschränke

Beitrag von ureu603 »

Ja? Wirklich? So sah deine Pizza aber nicht aus :D

Morgen Mittag gibt es Kabelsalat joint1
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