Schaltpläne für Maschinen

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Elt-Onkel
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Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

wir hatten in den letzten Wochen zwei Zugänge an Feuerwehrpumpen.

Eine Rosenbauer FOX 1.2 und eine Rosenbauer FOX 3.

In den Bedienungsanleitungen fanden sich keine Schaltpläne.

Also habe ich per E-Mail bei Rosenbauer den Schaltplan für die FOX 1 angefordert.

Antwort:
"Schaltpläne geben wir grundsätzlich nicht heraus."

Na, was ist das denn ?

Ich meine mich zu erinnern, daß irgendeine EU-Regelung eine vollständige Maschinendokumentation fordert.

Nur welche ist das ?

Ich würde der Fa. Rosenbauer gerne auf die Füße treten.
Das kann ich aber nur, wenn ich eine belastbare Quelle habe.

Wenn alles nichts nützt, ist das nicht tragisch.
Der 2-Zylinder BMW-Motor mit Vergasern hat einen Anlasser, eine Batterie, einen Betriebsstundenzähler,
eine Ölmangelleute, und zwei Drucktaster.
Eine Stunde draufschauen, zweimal Multimeter und alles ist auf einer Seite DIN A 4 aufgezeichnet.
Mich ärgert nur die Antwort von Rosenbauer.

...
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Tobi P.
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Re: Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

der Schaltplan ist geistiges Eigentum des Erstellers und der ist nicht verpflichtet sein geistiges Eigentum an irgendjemanden abzutreten wenn das nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Gleiches gilt beispielsweise auch für SPS-Programme. Oder Parametersätze für NEA-Steuerungen. Oder KNX-Programmierungen. Ich setze bei so etwas grundsätzlich immer einen mehrstufigen Zugriffsschutz ein, schon allein damit nicht unberechtigt sicherheitsrelevante Parameter geändert werden können. Der Kunde bekommt dadurch eine Zugriffsmöglichkeit die zum Beispiel für Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich ist aber halt keinen Vollzugriff. Das ist durchaus üblich so.
Und die Dokumentation ist ja vorhanden, damit ist etwaigen EU-Vorgaben Genüge getan. Nur die Dokumentationstiefe variiert - der Kunde bekommt eine Doku mit den Infos die für ihn erforderlich sind, der Techniker des Herstellers eine Doku mit Infos die für Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur erforderlich sind, der Entwickler hat sowieso alles und die Buchhaltung bekommt die Rechnung :D


Gruß Tobi
IH-Elektriker
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Re: Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von IH-Elektriker »

Einfach mal in die Konformitätserklärung schauen - steht dort die EN60204-1 drin hat der Hersteller auch Schaltpläne mitzuliefern. Und zwar ohne Diskussion ob das jetzt "sein geistiges Eigentum" ist oder nicht....

Warum....?

Ganz einfach, weil es in der EN60204-1 explizit steht, und zwar unter Punkt 17.5:

Die mit der elektrischen Ausrüstung zur Verfügung gestellten Informationen müssen enthalten:

a) ein Hauptdokument (Stückliste oder Liste der Dokumente);
b) ergänzende Dokumente, die einschließen:
1) eine klare, umfassende Beschreibung der Ausrüstung, der Errichtung und Montage sowie des
Anschlusses an die elektrische(n) Versorgung(en);
2) Anforderungen an die elektrische(n) Versorgung(en);
3) wo zutreffend, Angaben zur physikalischen Umgebung (z. B. Beleuchtung, Erschütterung, atmos-
phärische Schadstoffe);
4) wo zutreffend, Übersichts-(Block-)Schaltplan(-pläne);
5) Stromlaufplan(-pläne);
6) Angaben (falls zutreffend):
– zur Programmierung, soweit notwendig für die Benutzung der Ausrüstung;
– zum(zu) Arbeitsablauf (-abläufen);
– zu Überprüfungsintervallen;
– zur Häufigkeit und zu Verfahren von Funktionsprüfungen;
– zur Anleitung zur Einstellung, Instandhaltung und Reparatur, speziell für Einrichtungen und
Stromkreise mit Schutzfunktionen;
– Liste der empfohlenen Ersatzteile und
– Liste der mitgelieferten Werkzeuge;
7) eine Beschreibung (einschließlich Verbindungspläne) der Schutzeinrichtungen, der gegeneinander
verriegelten Funktionen und der Verriegelung von trennenden Schutzeinrichtungen gegen
Gefährdungen, insbesondere für Maschinen, die koordiniert zusammenarbeiten;
8) eine Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen und der vorgesehenen Mittel, wo es not-
wendig ist, die technischen Schutzmaßnahmen unwirksam zu machen (z. B. zum Einrichten oder
zur Wartung) (siehe 9.2.4);
9) Arbeitsanleitungen über die Verfahren die Maschine für die sichere Durchführung von Wartungs-
arbeiten zu sichern (siehe auch 17.8);
10 Informationen über Handhabung, Transport und Lagerung;
11) soweit anwendbar, Informationen bezüglich der Lastströme, der Spitzenströme beim Anlauf und zu-
lässiger Spannungseinbrüche;
12) Informationen über die Restrisiken auf Grund der angenommenen Schutzmaßnahmen, Hinweise ob,
irgendeine spezielle Ausbildung erforderlich ist und eine Aufstellung aller notwendigen persönlichen
Schutzausrüstungen.


Somit ist der Hersteller verpflichtet - wenn er selbst angibt diese Norm einzuhalten - auch Pläne mitzuliefern. Und da i.d.R. die elektrische Ausrüstung von Maschinen nach der EN60204-1 ausgefüht wird gilt das bei Maschinen nach MRL fast immer ;)

Das sich viele Herrsteller nicht an die normativen Vorgaben halten obwohl sie auf ihrer CE die entsprechende Norm angeben ist eine andere Sache...
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Elt-Onkel
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Re: Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

Danke.

Das war genau das, was ich gesucht hatte.

Eben im Handbuch der Pumpe nachgesehen, und tatsächlich genau die EN steht in der Konformitätserklärung drin.

Also gleich mal eine pikante E-Mail an Rosenbauer geschickt.

Nun warte ich mal ab.

IH-Elektriker
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Re: Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von IH-Elektriker »

Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall. Kleine Maschine für Tischbetrieb, aber definitiv unter die MRL fallend und in der Konformitätserklärung war ebenfalls die EN60204-1 angegeben. Da reichte ein kurzes Telefonat und keine 10min. später hatte ich die Schaltpläne per Mail erhalten - mit der Entschuldigung man hätte das nicht gewusst und würde zukünftig die Schaltpläne immer mitliefern...
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Elt-Onkel
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Re: Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

Statusmeldung:

Es hat funktioniert.

Wenn auch mit zwei e-mails und ein wenig Nachdruck.
Nun ist der Schaltplan als PDF da.

Das sollte ich nun gleich mal bei Palfinger wiederholen.
Da suche ich nämlich noch den Schaltplan für den Arbeitskorb.


E-Jens
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Re: Schaltpläne für Maschinen

Beitrag von E-Jens »

Hallo,
Ist auch ganz interessant:
Maschinenrichtlinie 2006-42-EG, Abs. 1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung,
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
e) die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
Gruß Jens
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