Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

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Elt-Onkel
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Re: Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

statistisch bringt das die doppelte Lebensdauer.

Rein praktisch etwa die fünffache Lebensdauer.

Es gibt ja Twin-Hülsen.

Wenn man es ganz genau machen würde,
würde man einen gn/ge am Schuko anschließen,
und bis zum Mantelende mitführen.
Das würde aber ein 5-poliges Kabel bedingen.

Meine Vorräte an 4-poligen Gummikabel ohne PE sind aber hinreichend groß,
so daß ich mir diese Unkorrektheit leiste.


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Jörgi-1911
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Re: Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

Beitrag von Jörgi-1911 »

Elt-Onkel hat geschrieben: Samstag 7. April 2018, 19:39 Hallo,

statistisch bringt das die doppelte Lebensdauer.

Rein praktisch etwa die fünffache Lebensdauer.

Hm, Leiter Schwarz ist doch während der Benutzung genauso oft bewegt worden
wie Leiter Blau. Braun und grau hat selbiges erlebt. Demzufolge brechen doch
die Adern nach einer Weile in kurzen Zeitabständen alle durch. Schließlich sind
sie zur selben Zeit verarbeitet worden und haben das selbe geleistet.

@E-Jens
Ich denke das Du genau ins schwarze getroffen hast!
Wenn jeder auch nur ein wenig aufpassen würde, ginge bei den Geräteherstellern
der Umsatz merklich zurück. Die Werkzeuge würden einfach sehr viel länger halten.

Ich sehe es sogar in unserer kleinen Bude:
Mein Kollege bringt es nicht in seine Rübe das irgendwelche Elektrogeräte nicht an
ihren Kabeln bewegt oder gelagert (!!) werden. Sämtliches reden endet mit
seiner Meinung. Also warte ich auf seine Begegnung mit den Stadtwerken. :)
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Elt-Onkel
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Re: Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

die Annahme wäre nur richtig, wenn alle Adern parallel nebeneinander liegen würden.

In der Realität einer verseilten Leitung liegen aber immer zwei Adern am kurzen Radius, und zwei Adern darüber im großen Radius.
Bei nächsten Hochheben statistisch umgekehrt.

So ergibt sich der statistische Faktor 2.

In der Realität ist die Leitung aber auch noch steifer, daher 'gefühlt' Faktor 5.

Das Hochheben der Geräte am Kabel ist zwar unschön,
aber zulässig.
Es gibt irgendeine Maschinenrichtline, daß die Zugentlastung so ausgebildet sein muß,
das sie das Gewicht der (Hand)Maschine aushält.
Das bezieht sich natürlich nicht auf ein Handling als Steinschleuder.


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Jörgi-1911
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Re: Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

Beitrag von Jörgi-1911 »

Elt-Onkel hat geschrieben: Samstag 7. April 2018, 22:47 Hallo,

die Annahme wäre nur richtig, wenn alle Adern parallel nebeneinander liegen würden.

In der Realität einer verseilten Leitung liegen aber immer zwei Adern am kurzen Radius, und zwei Adern darüber im großen Radius.
Bei nächsten Hochheben statistisch umgekehrt.

So ergibt sich der statistische Faktor 2.

In der Realität ist die Leitung aber auch noch steifer, daher 'gefühlt' Faktor 5.

Danke, so hab ich das nie gesehen. Klingt für mich überzeugend. Wieder dazu gelernt.


Hochheben und, zum lagern, aufhängen am Maschinenkabel geht für mich trotzdem nicht.
Selbst wenn die Zugentlastung das sicher trägt, wird die Zuleitung schneller altern
als der Kollege das abschätzen kann. Aber so lange wir das Geld von der Firma ausgeben,
ist es ja nicht schlimm. Mein Häuptling sagt immer, das er nur das verteieln kann, was da ist.
Wenn wir also Vermögen in die vorzeitige Zerstörung der Werkzeuge investieren, bleibt
weniger auf dem begehrten Zettel. Ganz einfach!
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Elt-Onkel
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Re: Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ich kenne eine Stahlbaufirma mit 20 gewerblichen Mitarbeitern,
da geht (statistisch) jeden Monat ein Leitungsroller in Dutt.

Der Chef weiß inzwischen nicht mehr, was er beschaffen soll.
Entweder was durables, oder Einwegartikel von Aldi.


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Lightyear
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Re: Anschlußleitung Flex für schwerste Beanspruchungen

Beitrag von Lightyear »

Das konkrete Problem von Heinrich kenne ich nur zu gut.
Die Materialien, die Hitzebeständig sind, sind zumeist weder mechanisch wirklich stabil, noch haltbar. Umgekehrt das Selbe.
Zöge man einen Silikon- oder Teflonschlauch über das H07BQ-F, so würde dieser Schutzschlauch vermutlich nach wenigen Tagen in Fetzen von der Leitung hängen. Näme man einen mechanisch stabilen Schutzschlauch, kann man die Maschine irgendwann nicht mehr heben bzw. sinnvoll benutzen.
Ich erinnere mich an modifizierte elektrische Heckenscheren mit Zuleitungen in Metallschutzschläuchen, die so einen großen Durchmesser hatten, dass sie im Messer zuverlässig nicht eineklemmt werden konnten - das Endprodukt war leider schwerer, als das Alternativprodukt mit Verbrennungsmotor... sagnix1

So, nun möchte ich aber doch auch nochmal auf die rechtlichen Grundlagen eingehen.
Wie das "Problem" von bodenständig denkenden Menschen gelöst wird, ist uns wohl allen klar. dd1
Dennoch erinnere ich mich an sehr intensive Diskussionen u.A. hier im Forum (leider finde ich die entsprechenden Threads gerade nicht), dass eben ein Umbau auf eine andere Anschlußleitung (andere Aderzahl, andere Leitungsbauart, andere Länge oder auch nur anderer Stecker) sehr weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann, insbesondere, wenn mit dem modifizierten Gerät versicherungspflichtige Arbeitnehmer arbeiten werden / sollen...

Was ist also das korrekte Procedere, wenn ich an einen Winkelschleifer (SKII) eine andere Anschlußleitung montiere, als der ursprüngliche Hersteller im Lieferumfang des Geräts hatte.
Normalerweise findet man an derartigen Geräten eine zweiadrige (1,0mm² oder 1,5mm²) Gummileitung der Qualität H05RN-F mit Konturenstecker und etwa 1,5m bis ca. 4m Länge.
Ersetze ich diese originale Leitung nun z.B. durch H07BQ-F 2x1,5mm², 5m Länge mit Schukostecker, verändere ich ja den ursprünglichen Zustand, möglicherwesie sogar erheblich.

Was muss ich in diesem Fall also tun, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Reicht der Umbau, eine Prüfung nach Reparatur (VDE701-702) und gut?
Muss ich mehr tun?
Werde ich tatsächlich zum Hersteller des neuen Eletrogeräts?
Falls ja, wie weit muss ich dann gehen? Typenschild / Dokumente / Herstellerzeichen / Entsorgung?
Das fängt ja bei so "Kleinigkeiten" wie der Produkthaftung an und endet beim Geschmacksmusterschutz und der Entsorgung nach ElektroG (WEEE) noch lange nicht...
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