Brandschutz Verlegung auf Holz
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Brandschutz Verlegung auf Holz
Werte Forum Leser,
ein junger Kollege von mir, hatte vor kurzem die Meisterprüfung im Elektrohandwerk gemacht. Wir diskutierten über Leitungsverlegung, unter anderm war er der Meinung, daß heute NYM auf Holz ( z.B. im Dachgeschoß) nicht mehr mit Nagelschellen verlegt werden darf. Es soll stattdessen immer Kabelkanal oder Rohr verwendet werden. Wir konnten aber in dem Gespräch nicht klären in welcher Norm das zu finden ist.
Gruß Oldie55
ein junger Kollege von mir, hatte vor kurzem die Meisterprüfung im Elektrohandwerk gemacht. Wir diskutierten über Leitungsverlegung, unter anderm war er der Meinung, daß heute NYM auf Holz ( z.B. im Dachgeschoß) nicht mehr mit Nagelschellen verlegt werden darf. Es soll stattdessen immer Kabelkanal oder Rohr verwendet werden. Wir konnten aber in dem Gespräch nicht klären in welcher Norm das zu finden ist.
Gruß Oldie55
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Moinmoin SPS,
dann dürfte man auch keine Leitungen uP verlegen, da viele Gebäude nach einiger Zeit Setzrisse aufzeigen.
Gruß Olaf
dann dürfte man auch keine Leitungen uP verlegen, da viele Gebäude nach einiger Zeit Setzrisse aufzeigen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- SPS
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz
Hallo zusammen,
Jahre später, dass gleiche Szenario. Ein Elektromeister (Abschluss 2016) sagt ebenfalls, dass ihm in seiner Ausbildung gesagt worden sei, dass man(n) NYM-Kabel nicht direkt auf Holz verlegen dürfe.
Mir ist in all meinen Jahren diesbezüglich keine Norm bekannt geworden (ja ok, es gibt da ein paar Einschränkungen vom VdS - aber die sollen hier mal außen vor bleiben) in der derartiges geschrieben steht.
Daher meine Frage an die Experten, hat sich hier seit dem Start des Beitrages doch etwas in den Normen geändert?
Danke & Gruß
Tommi
Jahre später, dass gleiche Szenario. Ein Elektromeister (Abschluss 2016) sagt ebenfalls, dass ihm in seiner Ausbildung gesagt worden sei, dass man(n) NYM-Kabel nicht direkt auf Holz verlegen dürfe.
Mir ist in all meinen Jahren diesbezüglich keine Norm bekannt geworden (ja ok, es gibt da ein paar Einschränkungen vom VdS - aber die sollen hier mal außen vor bleiben) in der derartiges geschrieben steht.
Daher meine Frage an die Experten, hat sich hier seit dem Start des Beitrages doch etwas in den Normen geändert?
Danke & Gruß
Tommi
- kabelmafia
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz
Moin,
wow, ein 12 Jahre altes Thema wiedergefunden.
Die Verwendung von NYM ist in der DIN VDE 0298-3 und DIN VDE 0100-520 beschrieben. In letzerer gibt es den Abschnitt 521.10.4 für Manelleitungen (NYM). Dort gibt es im Gegensatz zu NYIF und NYIFY im Abschnitt 521.10.5 keine Einschränkunge bei Montage auf brennbaren Baustoffen.
Hört sich ja auch fast gleich an: NYM und NYIF..
wow, ein 12 Jahre altes Thema wiedergefunden.
Die Verwendung von NYM ist in der DIN VDE 0298-3 und DIN VDE 0100-520 beschrieben. In letzerer gibt es den Abschnitt 521.10.4 für Manelleitungen (NYM). Dort gibt es im Gegensatz zu NYIF und NYIFY im Abschnitt 521.10.5 keine Einschränkunge bei Montage auf brennbaren Baustoffen.
Hört sich ja auch fast gleich an: NYM und NYIF..
- Elt-Onkel
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz
Hallo,
ich würde anders an das Thema herangehen.
NYIF hat seinen mechanischen Schutz durch den Putz.
(Ich meine, daß NYIF sogar teurer ist, als NYM.)
Wenn man NYIF unter Verkleidungen (Gipsplatten oder Panelbretter) verlegt, ist der mechanische Schutz gegeben.
Insofern dürfte eine Verlegung in Holztafelbauwerken zulässig sein.
Ein extra Brandschutz ist nicht erforderlich.
Warum auch ?
Die Leitung ist doch berechnet, und die Überstromschutzorgane sind korrekt bemessen.
Daß eine NYIF-Leitung bescheiden auf Holzständern aufzunageln ist, dürfte unstreitig sein.
Wenn man Pech hat, zerfällt das Kabel ja schon beim Auspacken.
Aber, wenn es einem gelingt, das Kabel beschädigungslos aus dem Karton zu entnehmen,
und heile an das Holz zu tackern, sehe ich Normativ keine Hinderungsgründe.
Es muß nur eben ein mechanischer Schutz drauf.
...
ich würde anders an das Thema herangehen.
NYIF hat seinen mechanischen Schutz durch den Putz.
(Ich meine, daß NYIF sogar teurer ist, als NYM.)
Wenn man NYIF unter Verkleidungen (Gipsplatten oder Panelbretter) verlegt, ist der mechanische Schutz gegeben.
Insofern dürfte eine Verlegung in Holztafelbauwerken zulässig sein.
Ein extra Brandschutz ist nicht erforderlich.
Warum auch ?
Die Leitung ist doch berechnet, und die Überstromschutzorgane sind korrekt bemessen.
Daß eine NYIF-Leitung bescheiden auf Holzständern aufzunageln ist, dürfte unstreitig sein.
Wenn man Pech hat, zerfällt das Kabel ja schon beim Auspacken.
Aber, wenn es einem gelingt, das Kabel beschädigungslos aus dem Karton zu entnehmen,
und heile an das Holz zu tackern, sehe ich Normativ keine Hinderungsgründe.
Es muß nur eben ein mechanischer Schutz drauf.
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- Null-Leiter
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz
Versuch mal Stegleitung beim GH zu bekommen.
3x1,5 ist im Moment nicht lieferbar
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