Hallo,
nun gibt es ja ein neues EMV-Gesetz (EMVG von 14.12.2016).
https://www.gesetze-im-internet.de/emvg ... 10016.html
-Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf die Praxis?
-Wie stelle ich als VEFK sicher dass "meine" ortsfesten Anlagen und meine zum Teil sehr alten Maschinen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen?
-Wie kann ich prüfen, dass das EMV-Gesetz eingehalten wird. (Prüfgerät?)
-Was für Messungen sind notwendig wenn ich z.B. einen Schaltschrank mit mehreren Frequenzumrichtern aufbaue? (Aufbau selbstverständlich nach Herstellerangaben des FU-Herstellers).
Viele Grüße Peter (leider noch nicht im Urlaub)
EMV-Gesetz
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- Null-Leiter
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- Null-Leiter
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Gar nicht. Die Bußgeldvorschriften beziehen sich nur auf "Geräte" und nicht auf ortsfeste Anlagen.PeterP hat geschrieben: -Wie stelle ich als VEFK sicher dass "meine" ortsfesten Anlagen und meine zum Teil sehr alten Maschinen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen?
Für auf Standards rückführbare Freiluftmessungen für ortsfeste Anlagen benötigst Du einen Messtechnikpart im mittleren 6stelligen Euro Bereich.
Solange würde ich mich als VEFK zurücklehnen und auf den Bulli von der Bundesnetzagentur warten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
- Tobi P.
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- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Moin Peter,
ein Anbieter für die entsprechende Prüftechnik wäre beispielsweise Rohde&Schwarz. Ist aber für den "Standard"-Anlagen/Maschinen/Geräteprüfer nicht leistbar und zwar sowohl vom monetären als auch vom fachlichen her. Da ist es mit einer Woche Schulung nicht getan, das reicht nicht mal um die einzelnen Messgeräte vorzustellen
Wäre dann auch noch zu klären ob Freifeld-Messplatz oder Absorberkammer aber aussagekräftige Messungen wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nur in der Absorberkammer hinbekommen. Und die wirst du nicht bezahlen wollen
Gruß Tobi der mal eine Baustelle in einem EMV-Messlabor hatte und dort einige sehr interessante Einblicke gewinnen konnte
ein Anbieter für die entsprechende Prüftechnik wäre beispielsweise Rohde&Schwarz. Ist aber für den "Standard"-Anlagen/Maschinen/Geräteprüfer nicht leistbar und zwar sowohl vom monetären als auch vom fachlichen her. Da ist es mit einer Woche Schulung nicht getan, das reicht nicht mal um die einzelnen Messgeräte vorzustellen
Wäre dann auch noch zu klären ob Freifeld-Messplatz oder Absorberkammer aber aussagekräftige Messungen wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nur in der Absorberkammer hinbekommen. Und die wirst du nicht bezahlen wollen
Gruß Tobi der mal eine Baustelle in einem EMV-Messlabor hatte und dort einige sehr interessante Einblicke gewinnen konnte
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
- Oberwelle
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- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin PeterP,
wir machen bei uns im Betrieb Messungen / Kontrollen mit einem Gerät von der Firma Wandeln & Goltermann Typ EFA3. Das Gerät ist leider nicht mehr auf dem Markt.
Der Nachfolger scheint "narda" zu sein..
Ein mögliches Gerät ist z.B. dieses.. Link
Gruß OW
wir machen bei uns im Betrieb Messungen / Kontrollen mit einem Gerät von der Firma Wandeln & Goltermann Typ EFA3. Das Gerät ist leider nicht mehr auf dem Markt.
Der Nachfolger scheint "narda" zu sein..
Ein mögliches Gerät ist z.B. dieses.. Link
Gruß OW
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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- Null-Leiter
- Beiträge: 210
- Registriert: Donnerstag 12. Januar 2017, 10:07
- Wohnort: Niedersachsen
Moin,
bezüglich Neubau von Schaltschränken ist etwas in der 61439-1 Anhang J zu finden.
Anlagen müssen nicht geprüft werden, wenn:
a. Die eingebauten Betriebsmittel für die festgelegte Umgebung nach den zutreffenden Produktnormen oder Fachgrundnormen geprüft wurden.
und
b. Der interne aufbau und die Verdrahtung nach den Angaben des Herstellers der Betriebsmittel Ausgeführt wurde (gegenseitige Beeinflussung, geschirmte Kabel, Erdung, usw.)
D.h. hier findet eine Bewertung rein auf Vermutung statt (Sichtprüfung, Nachweis/ Bestätigung, das Herstellervorgaben eingehalten wurden und feddisch).
Alles andere wäre bei Einzelfertigung von Schaltanlagen auch ein finanzielles Fiasko.
Gruß
Joachim
bezüglich Neubau von Schaltschränken ist etwas in der 61439-1 Anhang J zu finden.
Anlagen müssen nicht geprüft werden, wenn:
a. Die eingebauten Betriebsmittel für die festgelegte Umgebung nach den zutreffenden Produktnormen oder Fachgrundnormen geprüft wurden.
und
b. Der interne aufbau und die Verdrahtung nach den Angaben des Herstellers der Betriebsmittel Ausgeführt wurde (gegenseitige Beeinflussung, geschirmte Kabel, Erdung, usw.)
D.h. hier findet eine Bewertung rein auf Vermutung statt (Sichtprüfung, Nachweis/ Bestätigung, das Herstellervorgaben eingehalten wurden und feddisch).
Alles andere wäre bei Einzelfertigung von Schaltanlagen auch ein finanzielles Fiasko.
Gruß
Joachim