Als Nicht-Elektriker elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen?
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- Null-Leiter
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Als Nicht-Elektriker elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen?
Hallo,
zur Info, bzw. ich versteh die Welt nicht mehr...
Muss jetzt die Einleitung zu diesem Forum neu geschrieben werden?
TÜV SÜD:
als Nicht-Elektriker elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen? Jetzt möglich!
http://www.tuev-sued.de/akademie-de/sem ... trotechnik
Gruß PeterP
zur Info, bzw. ich versteh die Welt nicht mehr...
Muss jetzt die Einleitung zu diesem Forum neu geschrieben werden?
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Gruß PeterP
- kabelmafia
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Moin Peter,
So neu ist das nicht, wurde bisher auch von vielen IHKs angeboten. Inhaltlich wird tatsächlich der Stoff von den 3 1/2 Jahren Berufsschule durchgeprügelt. Nicht umsonst ist der Hinweistext zu Teilnehmern und Voraussetzungen so abgefasst.
Und billig ist das ja nun auch nicht mit über 5000 €...
Ich kenne einige die das gemacht haben, war echt ne harte Nummer, die ich nicht jedem empfehle.
So neu ist das nicht, wurde bisher auch von vielen IHKs angeboten. Inhaltlich wird tatsächlich der Stoff von den 3 1/2 Jahren Berufsschule durchgeprügelt. Nicht umsonst ist der Hinweistext zu Teilnehmern und Voraussetzungen so abgefasst.
Und billig ist das ja nun auch nicht mit über 5000 €...
Ich kenne einige die das gemacht haben, war echt ne harte Nummer, die ich nicht jedem empfehle.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
bitte genau lesen, was dort steht!
Es werden dort 9 Wochen Fachkunde vermittelt und der Betrieb muss danach noch ran.
Dies nennt man auch EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten). Diese Ausbildung ist in dem DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) beschrieben.
In der Durchführungsanweisung zu § 2 (3) haben wir dann die Einschränkung zu dieser "vollwertigen" Elektrofachkraft:
Gruß Olaf
bitte genau lesen, was dort steht!
Es werden dort 9 Wochen Fachkunde vermittelt und der Betrieb muss danach noch ran.
Dies nennt man auch EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten). Diese Ausbildung ist in dem DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) beschrieben.
In der Durchführungsanweisung zu § 2 (3) haben wir dann die Einschränkung zu dieser "vollwertigen" Elektrofachkraft:
Soweit zu diesem Thema.DA zu DGUV Vorschrift 3 § 2 (3) hat geschrieben:(...)
Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.
(...)
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- kabelmafia
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Moin Olaf,
Stimmt, das ist ja nur 9 Wochen. Ich hatte an diese 5-Monats-Geschichte gedacht...
Stimmt, das ist ja nur 9 Wochen. Ich hatte an diese 5-Monats-Geschichte gedacht...
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Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Kabelmafia,
da war die Firma mit den zwei Punkten in der Mitte mal wieder sehr kreatik. Hört sich für den Kleingeist ja auch verlockend an - in 9 Wochen zum "echten Elektriker". Bei dem Schwachsinn kann ich nur ausrufen: Lang lebe der Meisterzwang! Dann haben wir wenigstens noch etwas Hoffnung, dass auch hier die Bildung nicht in den 90 °-Sinkflug übergeht.
Gruß Olaf
da war die Firma mit den zwei Punkten in der Mitte mal wieder sehr kreatik. Hört sich für den Kleingeist ja auch verlockend an - in 9 Wochen zum "echten Elektriker". Bei dem Schwachsinn kann ich nur ausrufen: Lang lebe der Meisterzwang! Dann haben wir wenigstens noch etwas Hoffnung, dass auch hier die Bildung nicht in den 90 °-Sinkflug übergeht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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- Lightyear
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absolut...Olaf S-H hat geschrieben:Lang lebe der Meisterzwang!
http://debeste.de/24368/Meisterpr-fung-bestanden
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- street style03
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