Als Nicht-Elektriker elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen?
- Tobi P.
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Moin,
ahhh - ihr sprecht von Industrie Ich bin ja Handwerk, da isses dann doch ein bisschen mehr von allem. Allein VDE-Auswahl plus Abo haut da trotz Ermässigung ja schon mal richtig rein, vom ganzen Rest wollen wir erst gar nicht reden
Gruß Tobi
ahhh - ihr sprecht von Industrie Ich bin ja Handwerk, da isses dann doch ein bisschen mehr von allem. Allein VDE-Auswahl plus Abo haut da trotz Ermässigung ja schon mal richtig rein, vom ganzen Rest wollen wir erst gar nicht reden
Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
- street style03
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Ich denke diese "Ausbildung" hat den Sinn, günstige "Fachkräfte" für DGUV Vorschrift 3 - Prüfungen zu generieren.
Man muss ja etwas machen damit die die Prüfkosten auch unter 4€ bleiben:)
Langjährige Mitarbeiter in größeren Metall- oder Maschinenbaufirmen die irgendwelche Einschränkungen haben können so auf einen neuen Beruf umschulen.
Für genau solche Mitarbeiter fehlen oft die Beschäftigungsmöglichkeiten in einem Betrieb. Mit den DGUV-Prüfungen sind diese Mitarbeiter versorgt.
Gruß Peter
Man muss ja etwas machen damit die die Prüfkosten auch unter 4€ bleiben:)
Langjährige Mitarbeiter in größeren Metall- oder Maschinenbaufirmen die irgendwelche Einschränkungen haben können so auf einen neuen Beruf umschulen.
Für genau solche Mitarbeiter fehlen oft die Beschäftigungsmöglichkeiten in einem Betrieb. Mit den DGUV-Prüfungen sind diese Mitarbeiter versorgt.
Gruß Peter
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Moin Peter,
EFKffT und befähigte Person passen nicht so ganz zusammen.
Guck mal ins Anforderungsprofil der TRBS 1203 rein.
Gruß Olaf
EFKffT und befähigte Person passen nicht so ganz zusammen.
Guck mal ins Anforderungsprofil der TRBS 1203 rein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- cyclist
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Hallo Olaf!
Und dann kommt da so einer wie du und muss dem Unternehmer klar machen, das die frischgebackenen "EFK" gar keine sind? Viel Spass...
Eine echte Ausbildung zum Elektroniker dauert ja bekanntlich 3,5 Jahre, mit ein paar Tricks und besonders guten Noten, kann man ja auf bis zu 2 Jahre verkürzen. Aber dazu muss auch die Schule, die Innung, der Betrieb und der Azubi mitmachen und sehr gute Leistungen liefern.
Und erst danach kann - idealerweise nach min. 1 Jahr Berufserfahrung - die Bestellung durch den Unternehmer erfolgen.
Und dasselbe gilt ja auch für die Fortbildung, Stichwort zeitnahe Tätigkeit --> Bestellung zur EFK...
Naja, wenn der Unternehmer so eine Fortbildung für einen o. mehrere seiner Mitarbeiter "einkauft", so muss er doch eigentlich erst mal glauben - ist ja immerhin ein Anbieter mit einem gewissen Namen - das er da was gutes tut und schlussendlich "echte" EFK hat, die dann auch alles dürfen...EFKffT und befähigte Person passen nicht so ganz zusammen.
Guck mal ins Anforderungsprofil der TRBS 1203 rein.
Und dann kommt da so einer wie du und muss dem Unternehmer klar machen, das die frischgebackenen "EFK" gar keine sind? Viel Spass...
Eine echte Ausbildung zum Elektroniker dauert ja bekanntlich 3,5 Jahre, mit ein paar Tricks und besonders guten Noten, kann man ja auf bis zu 2 Jahre verkürzen. Aber dazu muss auch die Schule, die Innung, der Betrieb und der Azubi mitmachen und sehr gute Leistungen liefern.
Und erst danach kann - idealerweise nach min. 1 Jahr Berufserfahrung - die Bestellung durch den Unternehmer erfolgen.
Und dasselbe gilt ja auch für die Fortbildung, Stichwort zeitnahe Tätigkeit --> Bestellung zur EFK...
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
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Hast du eine andere TRBS vorliegen? In meiner Version finden sich z.B. unterOlaf S-H hat geschrieben:Moin Peter,
EFKffT und befähigte Person passen nicht so ganz zusammen.
Guck mal ins Anforderungsprofil der TRBS 1203 rein.
Gruß Olaf
2.1 Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen beruhen.
und in den besonderen Anforderungen (3.3) der Hinweis:
"oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben
ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen."
Daraus zu schlussfolgern, das eine EFKffT nicht "befaehigte Person" fuer die festgelegte Taetigkeit "Pruefen von irgendwas" werden kann, ist schon gewagt. Ich lese da noch nichtmal ein "Verbot" heraus, das eine EUP keine ortsveraenderlichen Geraete pruefen duerfte...(wie es gerne von gewissen Kreisen verkuendet wird.)
(Wenn ich mir die "Schwierigkeit" der Pruefaufgabe "wiederkehrende Pruefung an ortsveraenderlichen Geraeten" so anschaue, ist jede Qualifikation fuer diese Art Taetigkeit oberhalb der EUP glatter Overkill)
- kabelmafia
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Moin,
auch dies ist wieder ein schönes Sommer-Thema: EFKffT & Prüfen
Die Gelehrten sind sich da auch nicht ganz grün was die Möglichkeit angeht dass EFKffT eigenständig prüfen dürfen und können.
Dazu hatte im Feb. letzten Jahres der RA Klar auch eine schöne Ausarbeitung gemacht:
elektro.net Arbeiten und Pruefen einer EFKffT - Nachfrage/
Wie immer liegt die Wahrheit irgendwo wohl dazwischen. Mal sehen ob ich nachher noch etwas mehr dazu schreibe...
auch dies ist wieder ein schönes Sommer-Thema: EFKffT & Prüfen
Die Gelehrten sind sich da auch nicht ganz grün was die Möglichkeit angeht dass EFKffT eigenständig prüfen dürfen und können.
Dazu hatte im Feb. letzten Jahres der RA Klar auch eine schöne Ausarbeitung gemacht:
elektro.net Arbeiten und Pruefen einer EFKffT - Nachfrage/
Wie immer liegt die Wahrheit irgendwo wohl dazwischen. Mal sehen ob ich nachher noch etwas mehr dazu schreibe...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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- kabelmafia
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you made my day!
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Ob der so ganz unrecht hat?LuckySlevin hat geschrieben:Was habt ihr denn alle für Probleme? Laut einem Dozent TÜV Süd in Mannheim ist man eine EFK wenn man das Ohmsches Gesetz kennt. (Mein Ernst) Wie wir wissen darf eine EFK alles machen.
http://elektroniktutor.de/analogtechnik/zkomplex.html
http://www.ate.uni-due.de/data/get12/GE ... echsel.pdf
und ist alles nicht etwas viel. Ich traue mir bestimmte Tätigkeiten nicht zu. (weil ich einfach davon keine Ahnung hab auch als "EFK")
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)