Lapp-Verlängerungsleitungen - Erfahrungen?

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mikmik
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Registriert: Samstag 18. Februar 2006, 23:08
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Beitrag von mikmik »

Moin,

[quote="karo1170"]
(Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit]

oder inhaltsgleich § 2 Abs. 4 ProdSG, lass uns doch bevorzugt mit deutschen Gesetzen statt mit EU-Dokumenten arbeiten.

Viele Grüße
Michael
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