Lapp-Verlängerungsleitungen - Erfahrungen?

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mikmik
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Beitrag von mikmik »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin Challenger,
Selbstbau bedeutet auch Selbst-CE. Es entsteht dann nämlich ein neuen Produkt und die Niederspannungsrichtlinie greift.
Gruß Olaf
Olaf, das ist ein hoch interessanter Aspekt, der viele Fragen offen lässt! Vorab: Ich sehe diesen Automatismus, dass Selbstbau auch Selbst-CE bei Schuko-Verlängerungsleitungen bedingt nicht zwingend.

Da der Benutzer Challenger auf meine Ursprungsfrage Bezug genommen hat, möge mir folgende Textberg als Anmerkung erlaubt sein (gesetzt den Fall, die Faulheit hätte nicht gesiegt und ich hätte wirklich selbst konfektioniert):

CE-Zeichen und Niederspannungsrichtlinie sind in meinem Fall (und darum geht es in diesem Thread) nicht einschlägig. Ich möchte das gerne näher erläutern:

Ich werde das "neue Produkt" nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Markt bereit stellen, sondern für mich selbst nutzen. Das entbindet mich natürlich nicht von etwaigen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen und selbstverständlich werde ich als Elektrofachkraft das VDE-Vorschriftenwerk und rechtsstaatliche Vorschriften mit Freude berücksichtigen.

Was mir auffällt, ist die häufige Bezugnahme auf EU-Verordnungen in unserer Disziplin. Die "Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt" (Niederspannungsrichtlinie) ist hier in Deutschland in nationales Recht umgesetzt als "Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz" (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) und Letztere greift.

In meinem Beispiel bin ich in Sachen CE-Zeichen außen vor:
a) 1. ProdSG, § 1 (1) Anwendungsbereich,
b) 1. ProdSV, § 1 (2) nicht anzuwenden auf Haushaltssteckvorrichtungen.

Selbst bei Schuko-Verlängerungsleitungen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, wäre etwas mehr Rechtssicherheit in den rechtsstaatlichen Verordnungstexten wünschenswert.

Der Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 2014/35/EU vom November 2016 vom BMAS verdeutlicht in Fußnote 18: "Stecker und Steckdosen „für den häuslichen Gebrauch“ dürfen auch in Gewerbe- und Industriegebäuden genutzt werden, wenn keine speziellen Eigenschaften für den Industrieeinsatz erforderlich sind."

Und das Schöne ist, dass die 1. ProdSV und der neue Leitfaden (genauso wie die Vorgängerversion zu 2006/95/EG) lauter Fragen offen lassen:

Was ist eine Vorrichtung? Im Maschinenbau ist dieser Begriff sehr weit gefasst. Vorrichtungen sind Fertigungsmittel, zu denen auch Werkzeugmaschinen, Werkzeuge und Messzeuge gehören (VDI-Richtlinie 2027). Ganze Arbeitsmittel sind Vorrichtungen.

Was ist eine Haushalt(s)steckvorrichtung? Nur der Stecker und die Steckdose? Im Zweifel ein bisschen mehr als nur der Schuko-Stecker. Meine komplette Verlängerungsleitung kann in Gänze eine durchverbundene Steckvorrichtung sein, das ist ja nicht von der Leitungslänge abhängig. Das VDE-Vorschriftenwerk liefert bezüglich Haushalt-Steckvorrichtungen keine guten Antworten und ist dafür auch nicht gemacht worden.

Was ist ein Industrieeinsatz? Also keine Baustelle und nichts Handwerkliches? (Sinngemäß Wikipedia): Industrie: Produktion und Weiterverarbeitung von materiellen Gütern oder Waren in Fabriken und Anlagen, verbunden mit einem hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung – im Gegensatz zur handwerklichen Produktionsform.

Also ist die 1. ProdSV gemäß Fußnote 18 bei Haushaltssteckvorrichtungen im gewerblichen Einsatz außen vor, solange kein Industrieeinsatz. Es lebe die CEE-Steckvorrichtung oder ist die auch schon haushaltsüblich? Der blaue CEE-Stecker als Caravan-Stecker dürfte als Perilex-Ersatz und Außensteckdose in Haushalten verbreitet sein, bei mir im Keller ist eine rote CEE-Steckdose (16 A) und wir werden in Garagen künftig Ladestecker haushaltsüblich vorfinden.

Nach alledem: Brauchen Verlängerungsleitungen mit Schuko-Stecker überhaupt ein CE-Zeichen, wenn diese regulär auf dem Markt bereitgestellt werden? Ich würde sagen ja, man könnte mit Fleiß aber auch das Gegenteil aus der 1. ProdSV rauslesen.

Schönes Restwochenende noch
Michael
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,
Olaf S-H hat geschrieben:Moin Challenger,

Selbstbau bedeutet auch Selbst-CE. Es entsteht dann nämlich ein neuen Produkt und die Niederspannungsrichtlinie greift.

Gruß Olaf
da hast du recht. Ich war deshalb letztens schon fast so weit vor der Konfektionierung einer CEE-Verlängerung einen Anwalt zu Rate zu ziehen um die geplante Konfektionierung rechtlich prüfen zu lassen und auf der sicheren Seite zu sein. Als Vorbereitung darauf hab ich mich dann aber erstmal mit dem Berufsbild des Elektroinstallateurs bzw. Elektronikers f. Energie - u. Gebäudetechnik auseinnandergesetzt und bin auf eine erstaunliche Entdeckung gestossen. Im Bereich "Montieren und Installieren" findet sich der Punkt "Leitungen zurichten und mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten". Nach Rücksprache mit einigen hochrangigen Experten bin ich zu dem Schluss gekommen dass darunter auch die Montage von Steckern und Kupplungen fallen muss. Da diese Tätigkeit also vom Berufsbild abgedeckt wird und somit zu den Fertigkeiten eines Elektroinstallateurs/Elektronikers f. Energie - u. Gebäudetechnik gezählt werden kann habe ich auf die Hinzuziehung eines Anwalts verzichtet und die benötigte Leitung konfektioniert sowie anschliessend geprüft und in meine Materialdatenbank eingepflegt.
Das ganze wurde leider sehr kostspielig, vor allem aufgrund der benötigten Expertenkommission. Aber es hat sich gelohnt, die sind genau zum selben Schluss gekommen wie mein befreundeter Elektromeister und ich bei der morgendlichen Tasse Kaffee - ein Elektriker darf eine Verlängerungsleitung konfektionieren.

So - wer braucht eine 63A CEE-Verlängerung, 25m lang? Kostet nur 27500,93 € :D


Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Ach, Herr P., zu dem Schnäppchenpreis nehm' ich bitte gleich drei.
Damit kann ich dann die praxisfernsten Spezialisten einwickeln, bevor ich die im Meer versenke... :D

Ich denke tatsächlich langsam, dass das Alles nicht mehr wahr sein kann.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

Ja, Oh, was ein Thema!

CE und selbstgebaute Verlängerungen!

Alles richtig was bisher gesagt wurde. Ich sortiere mal und bringe dann mal meine Meinung dazu.

Natürlich ist eine Verlängerung ein neues Elektroprodukt dass in Verkehr gebracht wird. Die Anwendung von ProdSG & Co zusammen mit der 2014/35/EU und CE-Kennzeichnungspflicht senkt also durchaus klar, damit dann auch eine Risikobewertung, Prüfung und CE-Dokumentation. Volles Programm, ja...
Allerdings gibt es in der BetrSichV die Erleichterung für innerbetriebliche Verwendung, dass ich bei Niederspannungsprodukten formal kein CE anbringen muss, sicher muss es schon sein - nachweislich. Ok, trifft nicht immer zu, hier schon.
Und ob unter die Ausnahme der Niederspannungsrichtlinie nur die Haushaltssteckvorrichtungen fallen oder die ganze Verlängerung - keine Ahnung, vermutlich nur die Stecker und Kupplungen, aber das ist ne andere Baustelle.
Auch richtig ist, dass ein Elektriker (so wie Toni das so wunderbar beschrieben hat) per Ausbildung in der Lage sind Verlängerungsleitungen fachgerecht herzustellen.
Wie passt das jetzt zusammen?
(ganz dem Motto folgend "ich bau mir meine Welt wie sie mir gefällt")
Was tun wir denn beim basteln einer Verlängerung?
Wir fügen Teile so zusammen wie der / die Hersteller das vorgesehen haben. Die Leitung wird in Abstimmung mit den Herstelleranleitungen / Datenblättern vom Stecker so konfektioniert dass ich die Teile wie von den Herstellern vorgesehen zusammenfügen.
Ich komme mal mit einem ganz blöden Begriff um die Ecke: Schöpfungshöhe.
Hier gleich NULL. Es ist wie Lego nach Anleitung. Wenn ich das nach Anleitung und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik richtig mache, was will ich dann überhaupt Bewerten ?
Bei einer Sachltgerätekombi ist das anders. Ich nehme eine Metallkiste von Rita, baue eine Lanze-FU mit Wöhner-NH-Sicherungslasttrenner ein - keiner der Hersteller geht explizit mit seiner Installationsanweisung so weit dass er diese einfache Kombination so betrachtet im Vorfeld.

Vor einigen Jahren habe ich auch hier noch die gegenteilige Meinung vertretene - die Zeiten ändern sich...
Letzte Woche hat mir eine Behörde vollmundig und unter Hinweis auf die Unverbindlichkeit ihrer Aussage erklärt, dass ein Bürocontainer (mit 32 As-Stecker, fester Klima und allem Luxus) keinesfalls ein CE benötigt.

Das Team ist zugegeben nicht einfach, ich weiß dass mindestens ein Leser jetzt vor Lachen vom Stuhl gefallen ist, andere werden die Zornesrörte auf der Stirn haben - wieder andere werden nur noch mit dem Kopf wackeln...

So, gleich bin ich in Sheffield , reicht auch zu dem Thema.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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didy
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Beitrag von didy »

kabelmafia hat geschrieben:Letzte Woche hat mir eine Behörde vollmundig und unter Hinweis auf die Unverbindlichkeit ihrer Aussage erklärt, dass ein Bürocontainer (mit 32 As-Stecker, fester Klima und allem Luxus) keinesfalls ein CE benötigt.

Das Team ist zugegeben nicht einfach, ich weiß dass mindestens ein Leser jetzt vor Lachen vom Stuhl gefallen ist, andere werden die Zornesrörte auf der Stirn haben - wieder andere werden nur noch mit dem Kopf wackeln...
Benötigt ein Haus ein CE-Zeichen?

Wenn nein - warum benötigt das Haus dann ein CE-Zeichen, wenn es etwas kleiner ist und mit großen Maschinen bewegt werden kann?

Die Metallwand allein kanns nicht sein. Eine Gartenhütte aus Blech oder ein Industriebau mit Metall-Dämmstoff-Sandwich-Fassade benötigt ja auch kein CE, nur wegen der leitfähigen Fassade.
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Chris
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jaaa

Beitrag von Chris »

" Ich kann ihnen gerne die gewünschte Verlängerung bauen, kostet inkl Material XX.XX.... aber mit CE und amtlicher Abnahme etz xxxxxx.xx, oder wollen sie doch lieber im Ausland bestellen für xx.xx eu inklusive Versand?" hair1 hair1 hair1
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

dies ist doch ein schönes Thema für ein Forentreffen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin Olaf,

Das wäre in de Tat mal ein schönes Thema. Dann sollten wir "den alten Mann" dazu als Gastredner einladen? :cool:
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Kabelmafia,

dann muss er aber erst wieder auf den Schlitten rauf und eine halbe Stunde lang den Abhang runter sausen, damit er auf Spuren der Zivilisation trifft, um anreisen zu können. :D

Vom Grundsatz her aber eine gute Idee. Mal sehen, wo denn das nächste Forumtreffen stattfindet. Vielleicht lässt sich da ja etwas machen.

Gruß Olaf
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karo1170
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Beitrag von karo1170 »

kabelmafia hat geschrieben:
Natürlich ist eine Verlängerung ein neues Elektroprodukt dass in Verkehr gebracht wird.
Jein...Der Begriff des Inverkehrbringens oder Bereitstellen beinhaltet ja eine (wie auch immer geartete) "Abgabe" des Produktes.

(Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit]
Das Team ist zugegeben nicht einfach, ich weiß dass mindestens ein Leser jetzt vor Lachen vom Stuhl gefallen ist, andere werden die Zornesrörte auf der Stirn haben - wieder andere werden nur noch mit dem Kopf wackeln...[/QUOTE]

...andere lesen die Richtlinie und ihre Erlaeuterungen.
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