Sicherung von FI abklemmen
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Moinmoin Frankle,Original von Frankle
Ja muss wohl gemacht werden. Hat der Elektriker wohl verschludert.
...
(Ich habe das Haus gebaut und hab ein TNC-S Netz =) Hab nur aus Interesse gefragt... Man lernt nie aus - auch nach der Ausbildung nicht
irgendwie kann ich hier nicht folgen. Weiter ober schreibst Du, daß eine Fachkraft vor Ort ist und hier kommt nun, daß der Elektriker geschludert hat. Und abschließend sagts Du, daß man auch nach der Lehre noch dazu lernt.
Bist Du die o. g. Fachkraft? Wäre schön, wenn Du es etwas erläutern könntest.
Für die Absicherung des FI-Schutzschalters gibt es auch 40A-NH-Sicherungen (z. B. Siemens 3NA7817). Auf eine zum Nennstrom passende Sicherung kann verzichtet werden, wenn die Summe der Nennströme der nachgeschalteten Sicherungen den Nennstrom des FI-Schutzschalters nicht überschreitet (jeden Außenleiter einzeln betrachten).
Wenn es keine zweite Klemmöglichkeit am FI-Schutzschalter gibt, kann die Zuleitung auch auf eine Klemme geführt werden und von dort zum FI-Schutzschalter und zum separaten LS-Schalter führen.
Gruß Olaf
EDIT: Ups, zweite Seite irgendwie übersehen .
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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