Sicherung von FI abklemmen

Alles Rund um das Thema Elektrotechnik das nicht über eigene Foren abgedeckt ist.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Frankle,

eine Möglichkeit wäre von Phoenix Contact die UK 10, davon 2 Stück, eine Einlegebrücke 2-teilig, eine Endplatte und zwei Endhalter.

Vor dem Einbau solltest Du prüfen, ob die Bauhöhe der Klemme mit Deiner Verteilung harmoniert.

Gruß Olaf

PS: andere Hersteller haben auch gleichwertige Klemmen
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Frankle
Null-Leiter
Beiträge: 88
Registriert: Mittwoch 10. Dezember 2003, 15:15
Kontaktdaten:

Beitrag von Frankle »

Danke das klingt gut. Mal sehn ob 6² ausreicht.
Ansonsten gibt es ja noch Zungenkabelschuhe... Zum hinterklemmen und dann mit Automatenbrücke auf die Sicherung. Wie stehst du dazu?
Sven83
Null-Leiter
Beiträge: 224
Registriert: Mittwoch 24. August 2005, 20:06
Kontaktdaten:

Beitrag von Sven83 »

genauso gut... ich verdrahte generell ab 10²
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Frankle,

bei einer Vorsicherung von 35A bzw. 40A würde ich zu 10mm² raten. Dies ist allerdings schwierig, da ich den Verteiler nicht kenne. Hast Du ein Bild? Gabelkabelschuhe sind mir allerdings nur bis 6mm² bekannt. Die Variante mit der Klemme würde ich bevorzugen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten