Prüfbericht NSHV

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Olaf S-H
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Prüfbericht NSHV

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

bei einem Kunden wurde uns eine NSHV beigestellt. Sie ist ca. 5 m lang und 2 m hoch und verfügt über zwei Zuleitungen mit einer Umschalteinrichtung für einen Teilbereich. Das Prüfprotokoll des Herstellers erstreckt sich über eine Seite DIN A5.

Bild

Momo wird damit sicherlich seine helle Freude haben.

Gruß Olaf

EDIT:So ein Riesen Bericht;-) Hab ich mal verkleinert auf 800 mal 600... Gruss Chris
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Momo
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Freude

Beitrag von Momo »

Nicht ich, sondern der Richter!
Denn sein Zeitaufwand einen ersten "Schuldigen" zu finden. wurde mit diesem Schreiben erheblich minimiert.
Ich finde es immer wieder interessant, daß Leute glauben einen Richter etwas anders erzählen zu könnne, als der schwarz auf weiß lesen kann.
Merksatz: Die Ohren des Richter sind nicht besser als seine Augen.

P.S.
CE Kennzeichnung?
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Das ist wirklich skandalös,

könnte es sein das der Hersteller die Prüfprotokolle nicht ausgehändigt hat?

Denn was sollen sich Laien wie der Richter sich mit Widerstandwerten etc. belasten. Denn wie wir Elektrofachkräfte wissen dürfen nur Elektrofachkräfte die Werte beurteilen. Anderen ist zusehen erlaubt ( und meckern).

Interessanter ist die nicht vorgenommene Isolationprüfung zwischen aktiven Teilen und leitenden Konstruktionsteilen.

Aber das können auch nur Fachkräfte beurteilen.
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

immerhin hat der Hersteller schon mal "einen Zettel ausgefüllt und mitgegeben".

Wenn wir für unseren Betrieb etwas bestellen, stehen solche Dinge als Anlage zur Bestellung in einem Pflichtenheft. Wenn etwa sfehlt, gibt es keine Abnahme --> keine Bezahlung.

Zu dem "Protokoll" nochmal:
Wenn ich so etwas ausfüllen sollte, würde unter Punkt 4.0 nicht "usw." stehen, sondern eine weitere "Untercheckliste" mit allen Dingen, die dabei sein müssen.

Ich bevorzuge übrigens Checklisten, bei denen auch Werte eingetragen werden müssen und Hinweise stehen, wie z. B." > 100 mm?" (soll nur ein Beispiel sein).

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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Momo
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Beitrag von Momo »

Stimmt Harmi, Meßwerte kommen immer verdammt gut an :-)

Solche Firmen werden spätestens bei der Beweislastumkehr umfallen und es wird teuer (Zivilverfahren).
Wenn was passiert, bitte auf meinen Schreibtisch! Das ist wahrlich leicht verdientes Geld in diesem Fall.
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HPG
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Beitrag von HPG »

Guten Abend

Ja Olaf dies ist schon etwas Dürftig!

Die tollsten Prüfungsprotokolle die ich je für eine NS-HV bekam bestand aus 7 Blätter:
1. Herstellererklärung
2. Konformitätserklärung
3. Bestätigung Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
4. Werkabnahme-Zertifikat
5. Hochspannungsprüfung/Isolationstest
6. Zwei Blätter des Institut "Prüffeld für elektrische Hochleistungstechnik" IPH Berlin

Sonst haben wir die Prüf-Protokolle nach EN 60439

Gruss HPG
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harmi
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Beitrag von harmi »

Hallo HPG,

die angehängte Datei sieht doch wesentlich besser aus, als das "Forengott`sche Protokoll". :D

Ich hab es jetzt nicht ganz durchgesehen, aber mit so etwas darf man sich bei uns auch schon mal blicken lassen.

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von Momo
...
CE Kennzeichnung?
Moinmoin hocherfreuter Momo,

die CE-Kennzeichnung befindet sich auf dem Typenschild.

Der Kunde sowie der Verteilungsbauer sind nicht gerade Kleinunternehmen. Von soeinem Verteilungsbauer hätte ich eigentlich einen mehrseitigen Prüfbericht erwartet.

Gruß Olaf
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harmi
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Beitrag von harmi »

Original von Olaf S-H

die CE-Kennzeichnung befindet sich auf dem Typenschild.

Gruß Olaf
Moin,

naja, immerhin etwas. Liegt denn auch eine schriftliche Konformitätserklärung bei, oder hat er irgendwo ein paar Aufkleberchen gekauft? :rolleyes:

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin harmi,

man hat sich die Mühe gemacht, Typenschilder zu drucken. Eine Konformitätserklärung liegt selbstverständlich nicht bei.

Gruß Olaf

Editvermerk: Hälfte vergessen und nachgetragen
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