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Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 18:27
von kabelmafia
Moin,

naja, wenn sich alle so einig sind dass das dann so sicher sein soll...

Mich würde die Meinung des VdS noch dazu interessieren.

Andererseits... wie lange muss ich so ein Modul bei einem schlechten Wirkungsgrad betreiben damit es sich lohnt?
(ich sehe gerade dass der namenhafte Dealer um die Ecke die 240 W-Module für 5 €/Monat vermietet. Wenn ich ohne Förderung und ohne alles das gegen meinen Bezugspreis rechne muss das Ding schon 73,6h auf Vollast laufen um den Mietpreis einzuspielen. Bei meiner exakten Südausrichtung des Balkons komme ich bei vertikaler Monatage bestimmt nur auf eine effizienz von 50 %. Macht bei 1500 Sonnenstunden im Jahr runtergerechnet 62,5 h im Monat unter Volllast im Jahresmittel. Haken dran. Ach so, hab ja eh noch nen Zähler mit Rücklaufsperre im Keller...)

Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 19:50
von Meister_Stefan
ich weiß nicht was ihr habt, so eine Anlage kann man doch gut zu Weihnachten an seine Schwiegermutter verschenken.
Ironie an " Wenn man Glück hat, haben beide Seiten davon was" Ironie aus.

Mit der richtigen Marktanalyse und Werbung in Zeitschriften für Lehrer oder Parteien mit Grünen Daumen etc. könnte man in paar Euro verdienen.
Man darf bloß keine Hemmungen haben.

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2017, 01:37
von -Claus-
Elo-Ocho hat geschrieben: .........es gibt einen ziemlich ausführlichen Fachartikel in der "IKZ-Haustechnik" zu dem Thema:....
Und da findet man einen Namen, der in einem Film zum Thema "Balkonkraftwerk" wiederzufinden ist. Das dem die neuen Normen zu seinem Lieblingskind nicht passen war zu erwarten.

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2017, 10:05
von Funker
-Claus- hat geschrieben:Und da findet man einen Namen, der in einem Film zum Thema "Balkonkraftwerk" wiederzufinden ist. Das dem die neuen Normen zu seinem Lieblingskind nicht passen war zu erwarten.
Zitat aus dem Artikel in der IKZ Haustechnik:

Holger Laudeley, Gründer der Laudeley Betriebstechnik, die Plug-In-Anlagen („e.cube systems“) mit 300-Wp-Modulen von aleo solar anbietet, findet zum Thema Steckverbindung/Anlagenanschluss deutliche Worte: „Der größte Kritikpunkt ist: Die Norm verlangt eine ,Spezial-Steckdose’, eine Absicherung mit FI (Fehlerstromschutzschalter) und Automat sowie einen Extra-Einspeisestromkreis. Das ist alles ziemlicher Blödsinn, weil das Haus ja bereits einen FI-Schutz hat – zwei FI’s hintereinander zu schalten, ist technisch problematisch.

Das Verdeutlicht wieder einmal die generelle Diskrepanz oder den Widerspruch zwischen Installationsnormen und Produktnormen und Praxis.

Die Hersteller von Produkten übersehen, daß durch die geringe Neubaurate von 1 % bis maximal 1,5 % jährlich eben 70 % alte Anlagen, siehe ZVEI Studie existieren die nur in beschränktem Maße RCD als Zusatzschutz, wenn überhaupt haben, siehe einschlägige Föhn Diskussion.
Andererseits sind aber ZVEH und DKE selber Schuld alle Probleme in der Anlage lösen zu wollen. In Anwendung der Grundnorm VDE 0140-1, daß der Schutz in der Anlage als auch im Betriebsmittel erfolgen kann,
könnte das Problem elektrischer Schlag auch durch die Forderung eines RCD, der der Anschlußleitung oder dem Stecker des PV Moduls zugeordnet ist, sowie einer entsprechenden kleinen Sicherung im Modul verbessert werden werden.
Größere PV Umrichter haben ja im Ausgang so ein Teil implementiert

Das ist das gleiche Problem wie bei FU allgemein.

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2017, 13:45
von Lightyear
Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,

ich lese da in den Änderungen nix von einer Überprüfung der
Statik vom Balkon und vom Balkongeländer.
Ist ja auch nicht primär Problem des VDE.

Wollte einer meiner Mieter so ein Ding betreiben, würde ich von ihm eine konkrete statische Berechnung fordern, sowie den Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung.
Denn wenn das Ding Fliegen geht (egal ob mit Geländer, oder ohne) und jemanden erschlägt, will ich aus der Haftung sein.

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2017, 14:25
von Funker
Lightyear hat geschrieben:Ist ja auch nicht primär Problem des VDE.

Wollte einer meiner Mieter so ein Ding betreiben, würde ich von ihm eine konkrete statische Berechnung fordern, sowie den Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung.
Denn wenn das Ding Fliegen geht (egal ob mit Geländer, oder ohne) und jemanden erschlägt, will ich aus der Haftung sein.
Das ist eine vernünftige praktische Regelung über die sich auch vieles
erreichen läßt.

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2017, 16:26
von IH-Elektriker
Funker hat geschrieben:Das ist eine vernünftige praktische Regelung über die sich auch vieles erreichen läßt.
....und die sicherlich von Einzelpersonen trotzdem als "Schikane" bezwichnet werden würde....

Die Befürworter solcher Balkonanlagen kommen dann sicherlich mit dem Argument das ja ggf. jemand sich Blumenkästen ans Balkongeländer tackert und das ein Geländer aushalten müsse usw.

Wobei ein Blumenkasten kaum eine Windlast darstellt - ein doch einige Quadratzentimeter bzw. in Summe ggf. auch quadratmetergroße Solaranlage durchaus bei Wind bzw. Sturm (Orkan) ganz gehörige Kräfte in das Balkongeländer einleitet.

Dazu kommen noch etwaige Befestigungslösungen nach Heimwerkerart - also das "irgendwie hintackern" mit Hilfe von modifizierten Blumenkübelhaltern, Rohrschellen und anderen Bastellösungen welche ja auch die auftretenden Kräfte auffangen müssen.

Das die elektrische Seite mit normalem Heimwerker-Plug&Play nicht sicher hin zu bekommen ist, darüber sind wir uns hier in der Mehrzahl wohl einig.... ;)

Ich habe persönlich schon beim Camping miterleben dürfen wie schnell eine portable Solarzelle bei auffrischendem Wind das "fliegen" lernt - gottseidank hängt sie ja noch an einer Leitung so das der Flug i.d.R. irgendwann zwangsbeendet wird. Schön ist das aber nicht und auch als Camper tut man gut daran die zelle ggf. mittels Erdhering festzutackern wenn Wind aufkommt...

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 14:03
von Elt-Onkel
Hallo,

das Problem w.g. allen PV-Anlagen ist nicht nur VDE.

Ich behaupte immer, daß mindestens 50% der PV-Anlagen auf
Dächern landw. Gebäude dort nicht liegen dürften,
wenn man mal zum Schnee und Wind die Gewichte der Module
mit beachtet.

Das Treiben wird erst ein Ende haben,
wenn die Bauämter lange Weile haben,
und die statischen Nachweise einfordern.


...

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 14:18
von IH-Elektriker
Elt-Onkel hat geschrieben: Das Treiben wird erst ein Ende haben,
wenn die Bauämter lange Weile haben,
und die statischen Nachweise einfordern.
...oder die ersten Dächer in schneereichen Wintern eingestürzt sind und es zu größeren Personenschäden gekommen ist.

Dummerweise (oder eher glücklicherweise) halten sich in den meisten landwirtschaftlichen Stallgebäuden eher weniger Menschen auf. Und erschlagene Rindviecher oder Ferkel interessieren genau so wenig als wie wenn tragischerweise der Bauer oder die Bäuerin mit erschlagen werden.

Es muss also erst mal was größeres passieren - zum Beispiel eine Scheune einstürzen wenn in ihr ein Hofmarkt oder Weihnachtsmarkt o.ä. läuft und es zu mehreren Toten udn schwerverletzten Personen beim Einsturz kommt....

Dann wird auf einmal reagiert - aber eben nicht vorher. Traurig aber wahr. Vorher interessiert das vermutlich kaum jemanden - außer eben jemand auf dem zuständigen Bauamt hat Langeweile wie Elt-Onkel schreibt. Und wenn sowas passiert (also das mit der Langeweile) und es werden entsprechende Nachweise eingefordert so kommt mit Sicherheit jemand der laut "SCHIKANE!" schreit und dem Bauamt vorwirft es wolle die Energiewende vereiteln....

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 16:20
von Elt-Onkel
Hallo,

ich fürchte, man will das seitens der Politik gar nicht wissen.

Es kann schon sein, daß das Problem der Statik bis zur Ebene
der Staatssekretäre bekannt ist.

Mann will aber die 'Energiewende' forcieren.

Also schweigt der Minister.

Man kann es ja mal auf 'Abgeordnetenwatch' thematisieren.


...