Solarmodule für den Balkon
- kabelmafia
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Moin,
man hat eine E DIN VDE 0100-551-1:2016-09 veröffentlicht. In diesem Entwurf werden ähnlich zur schweizer Regel die Bedingungen für Anlagen, bei denen ein Parallelbetrieb der Stromerzeugungseinrichtungen mit andren Stromquellen einschließlich einem öff. Stromverteilungsnetz aufgestellt.
* Es erfolgt eine Einspeisung in einen Endstromkreis. Dieser muss seperat sein und darf keine Verbrauchsgeräte außer Energiespeicher haben.
* Die Wechselrichter müssen allen Normanforderungen genügen (lange Aufzählung)
* Der Wechselrichter muss über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden (wird wohl ein spezieller berührungssicherer Stecker werden) mit H07RN-F.
* Der Stromkreis muss einen RCD 30 mA Typ A haben.
Mal sehen ob die Sache auch wirklich so normativ durch kommt. Ende der Eninspruchsfrist is der 26.12.2016
man hat eine E DIN VDE 0100-551-1:2016-09 veröffentlicht. In diesem Entwurf werden ähnlich zur schweizer Regel die Bedingungen für Anlagen, bei denen ein Parallelbetrieb der Stromerzeugungseinrichtungen mit andren Stromquellen einschließlich einem öff. Stromverteilungsnetz aufgestellt.
* Es erfolgt eine Einspeisung in einen Endstromkreis. Dieser muss seperat sein und darf keine Verbrauchsgeräte außer Energiespeicher haben.
* Die Wechselrichter müssen allen Normanforderungen genügen (lange Aufzählung)
* Der Wechselrichter muss über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden (wird wohl ein spezieller berührungssicherer Stecker werden) mit H07RN-F.
* Der Stromkreis muss einen RCD 30 mA Typ A haben.
Mal sehen ob die Sache auch wirklich so normativ durch kommt. Ende der Eninspruchsfrist is der 26.12.2016
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- kabelmafia
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Moin Claus,
ja, sonst wäre das ja sinnlos.
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Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Moin,
nö, kein Typ B.
Scheinbar ist die Physik in anderen Ländern doch eine andere.
nö, kein Typ B.
Scheinbar ist die Physik in anderen Ländern doch eine andere.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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- Null-Leiter
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Fachartikel Balkon-PV Anlagen
Moinsen,
es gibt einen ziemlich ausführlichen Fachartikel in der "IKZ-Haustechnik" zu dem Thema:
IKZ-Haustechnik
Der Artikel ist von hier frei abrufbar.
Gruß,
Ocho
es gibt einen ziemlich ausführlichen Fachartikel in der "IKZ-Haustechnik" zu dem Thema:
IKZ-Haustechnik
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Gruß,
Ocho
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Ocho,
ich finde es sehr populistisch. Ein Journalist lässt sich über filigrane E-Technik aus.
Ich schreibe demnächst auch Kochbücher - schließlich habe ich einen Herd in der Küche stehen.
Gruß Olaf
ich finde es sehr populistisch. Ein Journalist lässt sich über filigrane E-Technik aus.
Ich schreibe demnächst auch Kochbücher - schließlich habe ich einen Herd in der Küche stehen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
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