Solarmodule für den Balkon

Alles Rund um das Thema Elektrotechnik das nicht über eigene Foren abgedeckt ist.
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Willi4
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Solarmodule für den Balkon

Beitrag von Willi4 »

Gestern in der Zeitung gelesen:
Die GGEW AG gab bekannt, als einer der bundesweit ersten Energieversorger die Nutzung von Mikro-Photovoltaik-Systemen und Steckdosenmodulen im eigenen Netzgebiet zu ermöglichen.

...

Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist jedoch im Vorfeld mit der GGEW AG abzustimmen, da hierfür bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen, unter anderem, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei der Installation muss beachtet werden, dass das Steckdosenmodul den Vorschriften entspricht.
Quelle und Vollständiger Artikel
Gestatten, hier spricht der Elektrolurch.
Ich wohne in der Lüsterklemme neben dem Hauptzähler.
Ich sorge für Euren Saft!
Volt, Watt, Ampére, Ohm...
Ohne mich gibt's keinen Strom!
(Guru Guru "Der Elektrolurch")

Bild: Ältere NH-Sicherung 125A
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Ich verfolge das Blog von dem Initiator nun schon seit Monaten. Teilweise wird mir dabei schlecht.

http://www.sonnenfluesterer.de/
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Bild
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

irgendwer wird immer irgendwen finden.

Solange alles glatt läuft, ist es doch kein Problem, und wenn dann doch ein Problem auftaucht, wird sich ja zeigen, wer zuerst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Wer dies wohl sein wird? :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Horst155
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Beitrag von Horst155 »

Hallo zusammen
Also ich sehe da ein kleines Problem aber vieleicht schafft der Verbraucher es ja den selbst geernteten Strom koplett zu verbrauchen . Aber wie sieht es denn aus wenn er nicht alles braucht. In dem Artikel steht Einenverbrauch also Zähler mit Rücklaufsperre .
Aber jeder wie er oder sie mag wichtig ist das die Händler ihre pannals los werden rest ist doch Nebensache .
Die Zeit wird es zeigen .
Horst
elektro.hell
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Beitrag von elektro.hell »

dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Moin

Um es vorweg zu nehmen, das Thema Balkon-PV-Anlagen ist hier mehr als ausgiebig durchgekaut worden. Der Thread ist aus unsachlichkeitsgründen geschlossen worden.

Ich sehe diese Balkonanlagen als totgeburt. Die Energieversorger haben wohl teilweise dem politischem Druck nachgegeben, werden aber vermutlich über die Normenschiene und ihre TAB die Hürden so hoch setzen, in Anlehnung an die "großen" PV-anlagen, mit allen technischen wie normativen Forderungen von Übergabepunkt, Absicherung, Abschaltung nach Spannungsausfall bis hin zur Zählung oder auch Nichtzählung durch Zähler mit Rücklaufsperre, Stecker ab und Anschlußdose. Daraus resultierend wird dann das Projekt unwirtschaftlich.
Um in den Genuss der Wirtschaftlichkeit zu kommen, spielt dann auch noch die Lage der Kollektoren eine Rolle. Wieviele Balkone haben den schon eine ideale Südausrichtung? So, jetzt ist Schluss sonst wiederholt sich alles gesagte aus dem anderen Thread.

dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Ich denke auch, daß es politische Gründe sind, warum das plötzlich so problemlos zugelassen werden soll oder kann, da kann man mal kontrollieren, wer in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat des Energieversorgers hockt und dann weiß man, was den Ausschlag gegeben hat.

Weil es keinerlei Förderung für die Anlage gibt, brauchen wir uns über die Wirtschaftlichkeit wohl nicht unterhalten.
dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Moin

Zur Info. Der Fred wurde versehentlich, auf Grund missverständlicher Schreibweise in meinem Beitrag, geschlossen.
Jetzt ist er, wie zu sehen, wieder offen. Da das Thema mehr als durchgekaut ist, werden wir, die Berechtigten, darauf achten, das es hier sachlich bleibt und ggf. vom Hausrecht gebrauch machen und wieder schließen, wenn es wieder entgleisen sollte. Also bitte nur neues.
Ihr, liebe Forenteilnehmer, habt es in der Hand. Bleibt sachlich und fair.

Gruß
dwarslöper
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Willi4 hat geschrieben:Gestern in der Zeitung gelesen:
Ja und vor ein paar Wochen gab es dazu einen Beitrag im Fersehen. Allerdings ohne klare Aussage der Zulässigkeit (wie immer).
Bleibt dann nur noch die Positionierung der entsprechenden Fachleute abzuwarten. Immerhin wurde bei der Geschichte "Balkonkraftwerk" nachgewiesen, dass die erforderliche Abschaltzeit durch die Wechselrichter nicht eingehalten wurde.
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Ich sehe hier generell das Thema "dezentrale Kleineinspeisung" als eine durchaus interessante Idee an, auch zukünftig im Rahmen einer Energiewende eine entsprechende Erzeugung von Energie zu dezentralisieren und hier ggf. auch Übertragungsverluste und Materialbedarf, den ein grosses Kraftwerk mit allem Zubehör mit sich bringt, durch eine Vielzahl kleinerer Gerätschaften zu ersetzen, die dezentral aufgestellt sind.

Stromerzeuger sind hier ja nicht nur Solarpanels (die gerade von einigen Herstellern verzweifelt in den Markt gedrückt werden sollen, weil Überkapazitäten da sind), sondern auch Kleinwindräder im Bereich 1kW-5kW, oder Wasserräder in bergigen Gegenden.

Anschluss an heutige Verteilungen, die oft mal gerade recht minimal ausgestattet sind, ist sicher technisch nicht sinnvoll, zumindest nicht, wenn man die Sicherheitsaspekte beachtet, die hier in Deutschland alle gelten.

Aber was wäre, wenn bei Neubau einer Installation ein derartiger Anschluss mit Anschlusspanel, Zählervorrüstung etc. bereits berücksichtigt wird? Ab einer gewissen Stückzahl im Markt dürfte sowas dann durchaus in erträgliche Preislagen kommen.


Milchmädchenrechnung: Ein kleines Kraftwerk für Kohle oder Gas hat meinetwegen 100 MW Leistung. Daneben sind für die Errichtung durchaus viele Arbeitsstunden und spezielle Maschinerie und nachher entsprechende Entsorgung vonnöten/Abriss.
Ein Kleinstromerzeuger, der in irgendeiner Form nach Schema F vom Fliessband rollt, ist durchaus mit vertretbarem Aufwand vom Fachbetrieb vor Ort installiert, sodenn die Verteilung etc. den Vorschriften entspricht.
Bei sagen wir mal, 5 kW Spitzenleistung, meinetwegen 2kW Durchschnittsleistung, sind das 50.000 Stück Kleinerzeuger, die somit in Summe ein Kraftwerk in der Gesamtleistung ersetzen. Leider meist nicht ganz so regelbar, wie man möchte.

Im Bereich der dezentralen Kleinstromerzeugung ist aber ohnehin lokale Pufferung erforderlich, wenn eine solche Anlage, unabhängig von der Technik, auch nur halbwegs wirtschaftlich laufen soll. Hier hilft u.a. auch aufkommende Elektromobilität- der Akku vom Elektroauto kann ja auch durchaus nachts, wenn sonst ausser dem Kühlschrank kein Verbraucher aktiv ist, geladen werden. Und abhängig von der Regelungstechnik im Verbundnetz (wo wir dann bei den nächsten Herausforderungen wie Datenschutz wären) können ggf. auch einige Tausend Elektroautos oder aber konventionelle Ladestationen für Elektroautos als Puffer dienen.

Entweder durch aktives Unterbrechen der Ladung aus dem Kleinstromerzeuger und Zurverfügungstellung im Netz, durch aktives Entladen der Akkus für eine bestimmte Zeit, bis andere Kraftwerke hochgeregelt sind, zum Ausgleichen von Schwankungen, oder durch Änderung der Ladungshöhe bei grösseren Ladefarmen für Autos z.B. bei Autovermietern.
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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