Solarmodule für den Balkon

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meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

...die veralteten Normen, so, so.
Also wenn die neue Norm einen Festanschluß vorschreibt, mit eigener Absicherung ohne Parallelabzweig und ein Gleichfehlerstrom ausgeschlossen werden kann oder ein RCD Typ B zu verbauen ist, dann könnte man durchaus eine Ausnahme von der Anwendungsregel machen. Dann muß man natürlich noch die veralteten TAB anpassen und die NAV, auch völlig veraltet...

Für nur 599 Euro, bei gutem Wetter könnte damit täglich eine halbe Kilowattstunde im Werte von 15cent eingespart werden, also würde man nach 12 Jahren die echte "Ernte" einfahren können-oder auch nicht, weil der Wechselrichter am Ende seiner Lebensdauer ist...
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,


und dann bin ich auf die neue Mechanik gespannt.

Die Zusatzlasten werden mit Siemens-Lufthaken aufgenommen ?


...
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,

eigentlich müsste doch folgendes bei herauskommen:

- Eigener Stromkreis
- Festanschluß, resp. CEE mit Verriegelung.
- LS 10 A
- Zähler mit Rücklaufsperre
- Keine Meldung beim NB bis 0,5 kW

Das kostet dann für Oma Hansen 500,- EUR beim E-Betrieb.
Ich meinte die o.g. 5 Unterpunkte.

Die Solarzellen kosten natürlich extra.


...
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

meisterglücklich hat geschrieben:...die veralteten Normen, so, so.

......

Dann muß man natürlich noch die veralteten TAB anpassen und die NAV, auch völlig veraltet...

Du siehst das völlig falsch.

Nicht die eine Norm ist veraltet &#8211]generell[/U] – veralteter Kram…. :D

Der Normenwust in Europa und Deutschland hemmt neue Technologien, moderne und überraschend frische Erfindungen, diese alten Normen lähmen den Erfindergeist – so einfach ist das !

Genauso wie dieser veralteten Arbeitszeitgesetze usw. den modernen und frisch-lebendigem Work-Life-Balance ausbremst. Und dieser veraltete Datenschutz hemmt und blockiert Big Data und damit so frische und modernen Dinge wie Industrie 4.0….Und so Dinge wie Arbeitsschutz und das heutige Sicherheitsdenken stellen uns immer mehr vor Probleme. Mit unserem Arbeitsschutz und unseren Sicherheitsvorschriften werden wir gegen Länder wie China oder Indien niemals gewinnen können…

Weg mit technischen Normen !
Weg mit den Arbeitszeitgesetzen !
Weg mit dem Datenschutz !
Weg mit dem Arbeitsschutz !

Nicht nur das damit die Industrie und unsere Wirtschaft ausgebremst wird, es wird damit auch die Energiewende torpediert – wie auch viele andere Dinge. Und unsere Wirtschaft leidet darunter das durch diese völlig veralteten Normen und Vorschriften alles innovative und neue mindestens verzögert, teilweise sogar verhindert wird……

Was wird mit den selbstfahrenden Autos gemacht – verhindert wegen einiger Bedenkenträger, blockiert durch Vorschriften ! Was ist mit dem Einsatz von autonom fliegenden Drohnen – verhindert und blockiert !


Anmerkung: ich hoffe alle erkennen die Ironie und Satire in diesen Aussagen…. ;)

Es ist nicht so das ich Normen und Vorschriften in Frage stelle, aber ich habe immer öfters das Gefühl das viele Führungskräfte und auch Firmen inzwischen viele unserer bewährten Gesetze, Normen und regelungen regelrecht verteufeln weil sie dem Wunsch nach ungehemmten Wachstum und der Gewinnmaximierung entgegenstehen…
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Was mich bei der Sache wundert, daß ein Netzbetreiber bei der Drohung mit der Bundesnetzagentur eingeknickt sein soll.
Haben die da keine brauchbaren Hausjuristen, die die aktuelle Vorschriftenlage kennen?

Niederspannungsanschlußverordnung:
OK, nehmen wir mal an, daß der Hersteller/Importeuer (mittels CE-Zeichen, hä, hä...) Netzrückwirkungen ausschließen kann, insbesondere HF-Einstreuungen und Schweinereien bei Netzunterbrechung oder -Wiederkehr.
Bliebe da nur noch das Ändern der Anlage durch eingetragene Unternehmen, denn ein Solarpanel ist ja nunmal kein Verbraucher, wenn es kein Verbraucher ist, dann muß es ein Teil der Elektroanlage hinter dem Zähler sein, völlig egal, ob es sich um eine Anlagenerweiterung mit Stecker handelt.

AR4105:
Könnte der Wechselrichter eventuell können, wobei man natürlich trefflich über das "Einspeisen ins Netz" dikutieren könnte, wenn nur beabsichtigt ist, in die kundeneigene Anlage einzuspeisen.

Anpassungsforderung aufgrund von VDE-Vorschriften:
Auch wenn ich nur etwas mit Schuko einstecke, ändere ich formal die Anlage, weil ich ja keinen Verbraucher einstecke, sondern die Elektroanlage erweitere/ändere, denn ich baue ja eine neue Funktion zu, die die Eigenschaft der Gesamtanlage ändert. Damit entfällt ein herbeidiskutierwürdiger Bestandsschutz der bisherigen Anlage/des zugehörigen Stromkreises, was zwingend individuelle (auf die Ausführung der Anlage bezogen) Änderung der Anlage, mindestens einer Kontrolle, ob eine Anpassung erforderlich ist, zur Folge hat.-Spätestens hier dürfte klar sein, daß es ohne Elektrofachkraft nicht geht.
Natürlich könnte man vorschriftentechnisch ein paar Vereinfachungen gegenüber Großanlagen machen, aber irgendwer sollte über die Kleinanlagen Überblick haben, auch was Gefährdungspotential bei Versagen von Baugruppen etc. angeht - das wäre dann Aufgabe einer neuen Norm.

Wenn jetzt also der Netzbetreiber selbst die Installation einer 150Wp-Anlage nicht verbietet, so kann es sie keinesfalls umgekehrt "erlauben", weil er ja gar nicht die Anlagengegebenheiten beim Kunden kennt.
Wenn er hier den Freibrief erteilen wollte ("Steck doch ein, was du willst"), so dürfte das seine Kompetenzen überschreiten.
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Hallo
Ich bin bei Wechselrichtern (WR) nicht der Profi, aber hätte an die Spezialisten mal eine Frage.
Es besteht ja die Möglichkeit über einen Mehrfachverteiler mehrere Module an einen Endstromkreis anzuschließen.
Was geschieht beim Auslösen des Leitungsschutzes. Können sich die WR gegenseitig halten bzw. dadurch die vorgegebene Auslösezeit überschreiten?
Hat da jemand Erfahrung?
Gruß
Claus
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Kasperle Theater..

Die ( noch ) online stehende Veröffentlichung von greenpeace-energy

http://blog.greenpeace-energy.de/magazi ... #more-3876
Im Streit um die Nutzung kleiner Solarmodule für Balkone und Terrassen gibt Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber Westnetz auf Druck von Greenpeace Energy seinen Widerstand auf. Ab sofort ermöglicht Westnetz den Anschluss der Module auf unbürokratische Weise: In ihrem Versorgungsgebiet genügt es für Nutzer jetzt, Namen und Adresse, Leistung und Fabrikat der Module zu melden, dann können diese dort bis zu einer Leistungsgrenze von 300 Watt de facto ohne sonstige Auflagen in die Steckdose gesteckt werden. „Das Einlenken von Westnetz ist ein Durchbruch für die städtische Energiewende in Bürgerhand“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. „Damit bekommen Millionen von Mietern die Chance, sauberen Strom zu erzeugen und selbst zu verbrauchen.“

https://www.energie-und-management.de/n ... gen-118658
Die am 17. März von Greenpeace Energy veröffentlichte Pressemitteilung  hat ein Sprecher des Energiekonzerns Innogy als Westnetz-Mutterkonzern dementiert. Greenpeace Energy teilte damals mit, dass der Betrieb sogenannter Mini-PV-Anlagen bis zu 300 Watt im Versorgungsgebiet des Verteilnetzbetreibers Westnetz ab sofort ohne einen größeren bürokratischen Aufwand erlaubt sei. Entgegen der Mitteilung untersagt das Unternehmen demnach weiterhin den Einsatz solcher Anlagen in seinem Netz. Das bestätigte der Innogy-Unternehmenssprecher gegenüber E&M. "Der Betrieb dieser Anlagen ist weiterhin nicht erlaubt." Grund für das Verbot seien die Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik (VDE).
:DW
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
jf27el
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Beitrag von jf27el »

Zitat: Jonas Rosenberger © 2017 Energie & Management GmbH Montag, 20.03.2017, 17:36 Uhr
....Die Überwachung der Sicherheit und der Einhaltung technischer Regelwerke sei darüber hinaus "nicht Aufgabe der Netzbetreiber und liegt auch nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, sondern in Länderzuständigkeit".

Und irgend ein Elektroinstallateur mit Anmeldeberechtigung wird sich schon finden, die Konformitätserklärung auf dem Antrag zu unterschreiben und die Haftung zu übernehmen.:schimpf:
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Popcorn !

(Tschuligung, das musste jetzt mal sein...)
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

jf27el hat geschrieben:Und irgend ein Elektroinstallateur mit Anmeldeberechtigung wird sich schon finden, die Konformitätserklärung auf dem Antrag zu unterschreiben und die Haftung zu übernehmen.:schimpf:
Zumal nach Angaben im DGS-Positionspapier schon 20.000 Stecker-Solar-Geräte in Deutschland im Einsatz sind.
http://www.pvplug.de/positionspapier/
Und dann sind da noch die involvierten "Fachkollegen", die da ein besonderes Fachverständnis haben.
Beispiel gefällig?
Das Thema Blitz- und Überspannungsschutz kann nicht (und muss auch nicht) auf Produktebene gelöst werden:
Die erste Frage ist, ob überhaupt ein Blitzschutz vorhanden ist. Falls nicht, kann man davon ausgehen, dass das Gebäude nicht entsprechend gefährdet ist (sonst wäre einer da, durch das Stecker-Solar-Gerät ändert sich nichts).
Na das ist doch mal eine Aussage!

Der Kern der Bestrebung ist doch denn Verkaufspreis "annehmbar" zu halten. Doch ohne Zusatzkosten wird es nicht gehen. Darüber will man aber offenbar mit dem Kunden nicht unmittelbar reden.
In den meisten Fällen haben unsere Elektroinstallationen normative Reserven, für den Dauerbetrieb von steckbaren Stromerzeugungseinrichtungen. Falls diese nicht ausreichen,*können sie durch den Einbau einer kleineren Sicherung hergestellt werden.
Fehlt nur noch eine Anleitung zum Wechseln der LS.
Dann erkennen Sie doch ein Risiko an.
Ein Risiko bei der Installation eines Balkonmoduls ist, dass durch die Montage die Abstände zu Ableitungen der Blitzschutzanlage oder zum Regenfallrohr, das i.d.R. darin eingebunden ist, verringert wird. Eine vorher korrekte Installation wird dadurch fehlerhaft. Hersteller sollten auf diesen Sachverhalt in der Montageanleitung hinzuweisen. (Wobei man solche Hinweise nie bei Lichterketten für den Außenbereich findet.)
Ach ist die Welt ungerecht.
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