Elektroanlagen in Privathaushalten

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glöckchen
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Elektroanlagen in Privathaushalten

Beitrag von glöckchen »

Hallo zusammen, beim Feierabendlichen klönsnack kamen wir auch auf die Überlegung ob denn die BGV A 3 auch auf Privathaushalte anzuwenden ist. Konkrete Sache: Doppelhaushälte (klasse Wortschöpfung) DG ausgebaut und an Student untervermietet. Klar das der nen Anspruch drauf hat das die Anlage OK ist, aber wer schaut auf den Rest? Wer hat seine Elektroanlage so im Griff mit 4 jährlicher Isomessung e-check und so weiter? Und wer haut wem auf die Finger? Auf Antworten bin ich gespannt.
:rolleyes:
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo Glöckchen,

siehe mal hier

http://www.diesteckdose.net/thread.php? ... &page=2#26


Dieses Thema wurde in einem anderen Forum besprochen.

Tei 1
http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... ht#id92365

Tei 2
http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... t#id241168


mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
glöckchen
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Beitrag von glöckchen »

Fein, danke für die Links. Und jetzt die Frage an Dich: handelst du danach? Ic bin ja neugierig :]
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo glöckchen,

so schnell hast du alles gelesen?

Da ich nur ein armer Mieter bin, brauche ich mir keine gedanken machen.

Gemeldet hat sich seit 20 Jahen keiner, der hier Prüfen sollte.


Ich habe in den Beiträgen versucht Links aus allen "Lagern" zusammenzufassen.

Aus diesen umfangreichen Infos, kann sich jeder selber eine Meinung bilden und entscheiden was nötig ist.

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Glöckchen,

da lob ich mir doch die Eidgenossen. Bei denen gibt es diese Prüfungsforderung für Privathaushalte.

Ich würde Sie hier auch begrüßen. Allerdings müßte dann auch geprüft werden, wer prüft. Man erlebt so einiges von "Fachfirmen".

Gebastelt wird leider überall. Passendes Beispiel: Mein Papa (Maurermeister) hat von Elektrik soviel Ahnung wie eine Kuh vom Eierlegen. Nun wollte er einen Gong versetzen und fühlte sich elektrisch berufen, obwohl ich nebenan wohne. Ergebnis: Die unter (Klein-)Spannung stehende Leitung zum Klingeltaster wurde durchtrennt und der Gong an den Klinegltaster angeschlossen. Das andere Leitungsende (spannungsführend) liegt offen auf der Wnad. Er wunderte sich, daß der Taster nicht mehr beleuchtet ist und der Gong nicht gongt. :grrr:

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

@Glöckchen.
Ich habe meine Wohnung neulich mal durchgemessen und promt einen fehlerhaften PE entdeckt. Ob ich allerdings in 4 Jahren noch einmal alles checke ist dahingestellt. Wenn ich die BGV A2 richtig in Erinnerung habe ist ja auch alles zu Dokumentieren und Schaltpläne oder Inst.Pläne sind zu erstellen, bzw. vorhandene zu ergänzen. Wenn deine Frage dahin abzielt glaube ist das selbst der Oberste aller Sicherheitsfanatiker dort Lücken hat. Privat bleibt eben privat.
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