Richtig, wie ich oben schon schrob, gilt im genannten Einsatzfall die DIN 14676.
Allerdings gibt es erstaunlich viele Schrott-Raauchwarnmelder im "Grabbeltischbereich", die (teils auch unberechtigt) ein VDS-Zeichen tragen.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde das "Q-Label" entwickelt, welches vom VDS oder KRIWAN vergeben werden darf.
Hier eine Liste der aktuell erhältlichen Rauchwarnmelder mit Q-Label:
http://www.qualitaetsrauchmelder.de/produkte.html
Mir persönlich ist es bei Rauchwarnmeldern wichtig, dass die Prüftaste groß genug und zentral angebracht ist, um das Gerät (z.B. mittels "Besenstiel") auch ohne Leiter testen zu können.
Im Bereich von vermieteten Immobilien ist es übrigens auch durchaus möglich, die regelmäßige Prüfung inkl. Dokumentation an den Mieter zu delegieren...
Weshalb ich in meinen immobilien nur noch RWM mit 10-Jahres-Batterie einsetze, liegt auf der Hand.
Andere RWM fangen unvermittelt ("idealerweise" nachts) an, die schwache Batterie akustisch zu melden. Was macht also Lieschen Müller..?
Sie holt die Nervensäge von der Decke, nimmt die Batterie 'raus und vergisst den Melder ohne Batterie in der Schublade des Küchenbuffets...
Und das in einer Immobilie, die den Gegenwert eines Ferraris hat...
Neeneeenee, da hab' ich lieber einen RWM mit lange haltender Batterie und nach 10 Jahren fliegt das ganze Ding in die Tonne.
Moderne RWM haben z.B. auch durchaus "Intelligenz" on Board, d.h. nicht akute Störmeldungen werden z.B. nur bei Licht (also nicht nachts) ausgelöst.