Zuleitung WM/TR
Zuleitung WM/TR
Hallo,
habe mal eine Frage,
darf man die Zuleitung von Waschmaschine und Trockner als 5x1,5 qmm führen? D.h. z.b. braun, blau (Neutrallleiter) und grün-gelb für Trockner und schwarz, grau (Neutrallleiter) gruen-gelb für den Waschmaschinenanschluss.
mfg Christian
habe mal eine Frage,
darf man die Zuleitung von Waschmaschine und Trockner als 5x1,5 qmm führen? D.h. z.b. braun, blau (Neutrallleiter) und grün-gelb für Trockner und schwarz, grau (Neutrallleiter) gruen-gelb für den Waschmaschinenanschluss.
mfg Christian
- didy
- Null-Leiter
- Beiträge: 1433
- Registriert: Donnerstag 14. April 2005, 16:30
- Kontaktdaten:
Hi,
das Thema, zwei Stromkreise in einer Leitung, wurde gerade erst die letzten Tage in einem anderen Forum diskutiert
http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... 0_bs0.html
Sorry daß ich mal so direkt verlinke, aber es ist exakt 100% die Frage.
Man sieht: so ganz einig sind sich da die Experten auch nicht.
Wenn, dann müsste aber mit vier belasteten Adern gerechnet werden - mit 5x1,5 wird es somit mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit eh nix. Wenn, dann am ehesten noch in Verlegeart C, aber auch das wird glaube ich eng (bezüglich der Umrechnung mit mehreren belasteten Adern hab ich leider noch keine große Erfahrung).
Wie wird denn verlegt, welche Verlegeart?
Mein Lieblingsdokument:
http://km0733.keymachine.de/stotzkontak ... 2D0101.pdf
Gruß
Didi
das Thema, zwei Stromkreise in einer Leitung, wurde gerade erst die letzten Tage in einem anderen Forum diskutiert
http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... 0_bs0.html
Sorry daß ich mal so direkt verlinke, aber es ist exakt 100% die Frage.
Man sieht: so ganz einig sind sich da die Experten auch nicht.
Wenn, dann müsste aber mit vier belasteten Adern gerechnet werden - mit 5x1,5 wird es somit mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit eh nix. Wenn, dann am ehesten noch in Verlegeart C, aber auch das wird glaube ich eng (bezüglich der Umrechnung mit mehreren belasteten Adern hab ich leider noch keine große Erfahrung).
Wie wird denn verlegt, welche Verlegeart?
Mein Lieblingsdokument:
http://km0733.keymachine.de/stotzkontak ... 2D0101.pdf
Gruß
Didi
Ups,
das Forum kenne ich ja nicht, Sorry. Es wird in NYM-J unterm Estrich verlegt. Das mit den 4 belastetetn Adern ist absolut richtig, Aber warum sollte es denn nicht funktionieren? Bei einer CEE Steckdose habe ich ja unter Umständen auch 4 belastete Adern, L1,L2,L3 und N oder seh ich das falsch?
Christian
das Forum kenne ich ja nicht, Sorry. Es wird in NYM-J unterm Estrich verlegt. Das mit den 4 belastetetn Adern ist absolut richtig, Aber warum sollte es denn nicht funktionieren? Bei einer CEE Steckdose habe ich ja unter Umständen auch 4 belastete Adern, L1,L2,L3 und N oder seh ich das falsch?
Christian
- didy
- Null-Leiter
- Beiträge: 1433
- Registriert: Donnerstag 14. April 2005, 16:30
- Kontaktdaten:
Kein Thema, war ja kein Vorwurf :-)
Normal diskutiere ich die jeweiligen Fragen auch in dem Forum in dem sie kommen, aber bei so ner überschneidung... :-)
Bei CEE hast du normalerweise (wenn nicht Verbraucher mit stark unterschiedlichem cos phi oder lauter Schaltnetzteile dranhängen) effektiv nur 3 belastete Adern, da sich die N-Ströme aufheben.
Das als aufgeteilten Drehstromkreis zu führen wäre die alternative.
Funktionieren ja. Aber es ist eben eine höhere thermische Belastung vorhanden, aufgrund der ggf. ein höherer Querschnitt gewählt werden muß!
Unterm Estrich heißt wohl, die Leitung liegt in Wärmedämmung? Also ungünstigste Verlegeart A2.
Zwei getrennte Leitungen wären prinzipiell das "edelste".
Allerdings muß da Häufung berücksichtigt werden. Welche Häufungsfaktoren man in diesem speziellen Fall verwenden müßte, da bin ich auch etwas überfragt.
Unter 2,5 wirds aber wohl nicht werden.
Wenn in einer Leitung, dann würde ich auch 2,5mm² empfehlen. Ob als zwei Wechselstromkreise oder ein Drehstromkreis - gute Frage.
Gibt es einen vorgeschalteten FI? In jedem Fall (wenn in einer Leitung) muß es mit einem Schalter gesamt freischaltbar sein. Wenn kein FI da ist, muß eine 2/3polige Sicherung verwendet werden, keine einpoligen.
Gruß
Didi
Normal diskutiere ich die jeweiligen Fragen auch in dem Forum in dem sie kommen, aber bei so ner überschneidung... :-)
Bei CEE hast du normalerweise (wenn nicht Verbraucher mit stark unterschiedlichem cos phi oder lauter Schaltnetzteile dranhängen) effektiv nur 3 belastete Adern, da sich die N-Ströme aufheben.
Das als aufgeteilten Drehstromkreis zu führen wäre die alternative.
Funktionieren ja. Aber es ist eben eine höhere thermische Belastung vorhanden, aufgrund der ggf. ein höherer Querschnitt gewählt werden muß!
Unterm Estrich heißt wohl, die Leitung liegt in Wärmedämmung? Also ungünstigste Verlegeart A2.
Zwei getrennte Leitungen wären prinzipiell das "edelste".
Allerdings muß da Häufung berücksichtigt werden. Welche Häufungsfaktoren man in diesem speziellen Fall verwenden müßte, da bin ich auch etwas überfragt.
Unter 2,5 wirds aber wohl nicht werden.
Wenn in einer Leitung, dann würde ich auch 2,5mm² empfehlen. Ob als zwei Wechselstromkreise oder ein Drehstromkreis - gute Frage.
Gibt es einen vorgeschalteten FI? In jedem Fall (wenn in einer Leitung) muß es mit einem Schalter gesamt freischaltbar sein. Wenn kein FI da ist, muß eine 2/3polige Sicherung verwendet werden, keine einpoligen.
Gruß
Didi
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 345
- Registriert: Donnerstag 9. Juni 2005, 13:16
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Hi,
ja es ist ein FI 40/0,03A vorgeschaltet. Und je 1x B16A Automat.
Nunja, weiß jetzt halt nicht ob ja oder nein. Am besten wäre wohl jeweils ein 3x1,5qmm zulegen. Zumindest wäre man dann auf der sicheren Seite. Egal ob im Estrich oder UP.
Also meinst du man sollte es besser bleiben lassen. Und wenn die beiden Steckdosen in einer Kombination sind, darf man dann die Trennstege rausnehmen? Eigentlich ja nicht, da es getrennte Stromkreise sind, oder?
Mfg Christian
ja es ist ein FI 40/0,03A vorgeschaltet. Und je 1x B16A Automat.
Nunja, weiß jetzt halt nicht ob ja oder nein. Am besten wäre wohl jeweils ein 3x1,5qmm zulegen. Zumindest wäre man dann auf der sicheren Seite. Egal ob im Estrich oder UP.
Also meinst du man sollte es besser bleiben lassen. Und wenn die beiden Steckdosen in einer Kombination sind, darf man dann die Trennstege rausnehmen? Eigentlich ja nicht, da es getrennte Stromkreise sind, oder?
Mfg Christian
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 345
- Registriert: Donnerstag 9. Juni 2005, 13:16
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Hallo,
warum denn in die Ferne schweifen?
Hier ist das Thema m.E. erschöpfend diskutiert!
http://www.diesteckdose.net/thread.php? ... 4864b08b65
Gruß
Karl
warum denn in die Ferne schweifen?
Hier ist das Thema m.E. erschöpfend diskutiert!
http://www.diesteckdose.net/thread.php? ... 4864b08b65
Gruß
Karl
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Christian,
es ist durchaus zulässig, über eine fünfadrige Leitung drei Wechselstromkreise zu betreiben. Dein Fall ist ähnlich. Du hast zwei Stromkreise in einer Fast-Drehstromleitung. Voraussetzung ist nur, daß die Verbraucher auf zwei unterschiedliche Außenleiter geschaltet werden und daß eine allpolige Schaltvorrichtung (z. B. 3-pol LS-Schalter) eingesetzt wird. Du kannst dann braun und schwarz für die Außenleiter verwenden, grau bleibt unbeschaltet, blau ist der N und grün-gelb ist der PE.
Zu Belastung der Leitung müßte man die Verlegungsart und die Leitungelänge bezüglich des Spannungsfalls betrachten. Hast Du hierzu weitere Angaben?
Gruß Olaf
PS: Wer plant denn so einen (zulässigen) Blödsinn?
es ist durchaus zulässig, über eine fünfadrige Leitung drei Wechselstromkreise zu betreiben. Dein Fall ist ähnlich. Du hast zwei Stromkreise in einer Fast-Drehstromleitung. Voraussetzung ist nur, daß die Verbraucher auf zwei unterschiedliche Außenleiter geschaltet werden und daß eine allpolige Schaltvorrichtung (z. B. 3-pol LS-Schalter) eingesetzt wird. Du kannst dann braun und schwarz für die Außenleiter verwenden, grau bleibt unbeschaltet, blau ist der N und grün-gelb ist der PE.
Zu Belastung der Leitung müßte man die Verlegungsart und die Leitungelänge bezüglich des Spannungsfalls betrachten. Hast Du hierzu weitere Angaben?
Gruß Olaf
PS: Wer plant denn so einen (zulässigen) Blödsinn?
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 345
- Registriert: Donnerstag 9. Juni 2005, 13:16
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten: