Aussenleuchten

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Olaf S-H
Beiträge: 13786
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin SPS,

die VDE 0100:714:2002-01 ist keine Vorschrift sondern "nur" eine Norm.

Nach Abschnitt 714.11 gilt die Norm nicht für
-öffentliche Beleuchtungsanlagen, welche Teil des öffentlichen Verteilungsnetzes sind,
-vorübergehende Girlandenbeleuchtung,
-Straßenverkehrs-Signalanlagen,
-außen am Gebäude angebrachte Leuchten, die direkt vom inneren Leitungssystem dieses Gebäudes versorgt werden.

Die Lichterkette könnte unter die "vorübergehende Girlandenbeleuchtung" fallen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo Olaf,

das es keine Vorschrift ist ,sondern einen Norm ist mir auch klar. Umgangssprache

Weshalb nennt VDE die zusammenfassung von Normen "das VDE-Vorschriftenwerk"? zu finden auf der VDE Seite im Netz.

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin SPS,

Du meinst sicherlich dies hier.
http://www.vde-verlag.de/normen/vdedvd.html

Die Seite ist nicht vom VDE sondern vom VDE-Verlag. Auf der abgebildeten DVD steht dann allerdings wieder Normen. Da hat man bei der Gestaltung der Seite wohl intensiv gepennt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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