Wechselschaltung Hamburger
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- Null-Leiter
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Hmm, bei portablen Leuchten mit Schukostecker würde ich vermuten dass man den Stecker zieht, oder ausschaltet bevor man die Glühbirne wechselt. Bei obiger Schaltung kann abgeschaltet (nicht freigeschaltet!) aber bedeuten, dass 230V auf Fuss- und Ring-kontakt liegen. Leider kann ich auch keine Stelle finden in der gefordert ist das bei festen Installationen der Fusskontakt mit dem Außenleiter zu verbinden ist, da aber von der Elektrofachkraft verlangt wird das sie "mögliche Gefahren erkennen" kann und es übliche und sinnvolle Praxis bei festen Installationen ist, den Außenleiter auf den Fusskontakt zu legen - reicht mir das als Begründung erstmal aus.
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Moinmoin Wanderer,Wanderer hat geschrieben:Hallo Olaf,
das Hauptproblem bei dieser Schaltung sehe ich darin das man den Außenleiter auf den Ringkontakt der Lampenfassung schalten kann. Da kann das Wechseln der Glühbirne ein 'prickelndes' Erlebnis werden.
Gruß,
Wanderer
das Problem liegt darin, daß man mit einem zweipoligen Spannungsprüfer zwischen den Adern der Anschlußleitung der Lampe keine Spannung messen kann (L gegen L ist 0V, Lampe ist somit aus). Es liegt aber dennoch eine Spannung an. Diese ist nur meßbar gegen den Schutzleiter oder mit einem einpoligen Spannungsprüfer.
Es besteht somit die Gefahr, eine unter Spannung stehede Lampe ausgeschaltet vorzufinden.
Das der Fußkontakt der Glühlampenfassungen mit dem Außenleiter zu beschalten ist habe ich auch so gelernt. Eine Fundstelle habe ich noch nicht gefunden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Olaf S-H hat geschrieben:Moinmoin Wanderer,
das Problem liegt darin, daß man mit einem zweipoligen Spannungsprüfer zwischen den Adern der Anschlußleitung der Lampe keine Spannung messen kann (L gegen L ist 0V, Lampe ist somit aus). Es liegt aber dennoch eine Spannung an. Diese ist nur meßbar gegen den Schutzleiter oder mit einem einpoligen Spannungsprüfer.
Es besteht somit die Gefahr, eine unter Spannung stehede Lampe ausgeschaltet vorzufinden.
Gruß Olaf
Und genau das ist einem Kollegen mal passiert. Deckenlampe gegen eine andere ersetzen war der Auftrag. Gemessen, Spannung da, Lichtschalter geschaltet, Spannung weg, O.K. alles klar los gehts. Schutzleiter nicht vorhanden, da Uralt-Installation. Ehrlich gesagt, wer schaltet auch beim Lampentausch den Stromkreis komplett frei? Auf jeden Fall hat er eine kräftig geballert bekommen. Musste dann auch deswegen zum Arzt.
Mir ist die Hamburger-Wechselschaltung (ich kenn sie als Totmann-Schaltung) zum Glück noch nicht untergekommen.
Gruß Bunkerspirit
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Hallo glöckchen,
dass die angegebene Spannung der Lampe (Standardeinstellung der Simulation) zu gering ist, habe ich schon kurz nach dem Senden gemerkt. Das Prinzip (und darum geht es) funktioniert. Ob schon immer verboten?
Gruß
Karl
Das verlinkte Video ist abstossend!
Editvermerk: Schaltung geändert, siehe entsprechendes posting eine Seite vorher!
dass die angegebene Spannung der Lampe (Standardeinstellung der Simulation) zu gering ist, habe ich schon kurz nach dem Senden gemerkt. Das Prinzip (und darum geht es) funktioniert. Ob schon immer verboten?
Gruß
Karl
Das verlinkte Video ist abstossend!
Editvermerk: Schaltung geändert, siehe entsprechendes posting eine Seite vorher!
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boh, ist das an der niedrigst möglichen niveaugrenze. mit sowas disqualifiziert man sich bei mir auf mindestens 2 jahre.
zum thema:
quote"das Problem liegt darin, daß man mit einem zweipoligen Spannungsprüfer zwischen den Adern der Anschlußleitung der Lampe keine Spannung messen kann (L gegen L ist 0V, Lampe ist somit aus). Es liegt aber dennoch eine Spannung an. Diese ist nur meßbar gegen den Schutzleiter oder mit einem einpoligen Spannungsprüfer."
kann doch grundsätzlich immer (durch fehler) passieren. was ist jetzt da so schlimm dran ?
wobei mir durchaus bewusst ist, dass dort, wo solche kunststücke angewandt wurden, natürlich auch kein pe liegt.
mir kommt sowas alle nase lang vor, im zweifel bei mir esszimmer.....
zum thema:
quote"das Problem liegt darin, daß man mit einem zweipoligen Spannungsprüfer zwischen den Adern der Anschlußleitung der Lampe keine Spannung messen kann (L gegen L ist 0V, Lampe ist somit aus). Es liegt aber dennoch eine Spannung an. Diese ist nur meßbar gegen den Schutzleiter oder mit einem einpoligen Spannungsprüfer."
kann doch grundsätzlich immer (durch fehler) passieren. was ist jetzt da so schlimm dran ?
wobei mir durchaus bewusst ist, dass dort, wo solche kunststücke angewandt wurden, natürlich auch kein pe liegt.
mir kommt sowas alle nase lang vor, im zweifel bei mir esszimmer.....
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- Null-Leiter
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Hallo Bunkerspirit,die Totmannschaltung ist eine Sicherheitsschaltung,Taster drücken an Taster los lassen aus.Und wie von SPS schon angeführt funktioniert diese Schaltung mit modernen Schaltern nicht.die alten Drehschalter hatten eine Feder zum schalten durch die Kraft der feder entstand beim schalten kein Lichtbogen.
mFG ob3lix
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