Wechselschaltung Hamburger
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Hallo heiko03,ich persönlich würde einen Raum,in dem die "Hamburger Schaltung" verwendet ist,sofort ändern,da hier eine zu grosse Gefahr durch Stromschläge und durch mögliche Brandgefahr gegeben ist.:eek:heiko03 hat geschrieben:Hallo ich möchte die Hamburger Wechselschaltung verstehen .Kann mir bitte jemand ein Schaltplan schicken .Bitte kein Link im Forum da diese nicht mehr erlaubt ist.Aber leider stehe ich vor dem Umbau einer Anlage aus den 40 er .Jahren wo nun der Keramikschalter ausgetauscht werden müsste aber ein Umbau nicht vermieden werden kann.Steckdosen sind nicht vorhanden.
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus'?
Vielen dank für eure Hilfe
Gruss Wolfgang
KEINE MACHT DEN DROGENfurios1
Dass sehe ich genauso.widerstand hat geschrieben:Hallo heiko03,ich persönlich würde einen Raum,in dem die "Hamburger Schaltung" verwendet ist,sofort ändern,da hier eine zu grosse Gefahr durch Stromschläge und durch mögliche Brandgefahr gegeben ist.:eek:
Gruss Wolfgang
In diesem Fall würde ich die "Ausrede" Bestandschutz" nicht zählen lassen.
Jeder Fachmann bzw. Elektromeister hat selber zu entscheiden, ob eine Installation ausreichend sicher ist. Wenn er dies bejahen kann ... darf der Aspekt des Bestandschutzes in Betracht gezogen werden. Aber bei der Hamburger trifft weder das eine noch das andere zu.
Gruß Helge
- widerstand
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Wechselschaltung Hamburger
Hallo heiko,heiko03 hat geschrieben:Hallo ich möchte die verstehen .Kann mir bitte jemand ein Schaltplan schicken .Bitte kein Link im Forum da diese nicht mehr erlaubt ist.Aber leider stehe ich vor dem Umbau einer Anlage aus den 40 er .Jahren wo nun der Keramikschalter ausgetauscht werden müsste aber ein Umbau nicht vermieden werden kann.Steckdosen sind nicht vorhanden.
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus'?
Vielen dank für eure Hilfe
ich sehe nicht nur das problem mit dem Aussenleiter auf dem Gewinde der Lampenfassung,sondern auch die Gefahr von Kurzschlüssen und die Brandgefahr die daraus resultiert.
Wenn ich eine Wohnung/ein Haus kaufen oder erben würde und diese Schaltung verwendet wurde,würde ich die Schaltung sofort ändern,egal ob sie funktioniert oder nicht!
Gruss Wolfgang
KEINE MACHT DEN DROGENfurios1
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Moinmoin Helge,helge hat geschrieben: ...
In diesem Fall würde ich die "Ausrede" Bestandschutz" nicht zählen lassen.
...
aufgrund es Alters dieser Schaltung konnten zwei Fragen nicht geklärt werden:
1. War die Schaltung damals erlaubt?
2. Gibt es eine Anpassungsanforderung in den Normen/Vorschriften/Richtlinien?
Für die Antworten 1=ja, 2=nein folgt die Anwort: Eine Änderung ist nicht erforderlich, wenn die Anlage unverändert bleibt.
Gruß Olaf
PS: Sicherlich ist die Änderung der Schaltung sinnvoll, hat aber oft aufgrund des Alters (brüchiges NGA) eine Totalsanierung zur Folge.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Richtig, Olaf,
Deine Fragestellung ist völlig korrekt - die Argumente wären für mich als verantwortliche Fachkraft aber nur die "Versicherung", mit einem blauen Auge wieder Abstand von der Anlage zu nehmen. Ich denke, Du verstehst, wie ich es meine.
Aber gerade Deine Bemerkung unter "PS" zeigt doch, dass auf Grund der Erfahrungen die Vernunft siegen sollte. Wenn ich aus Erfahrung weiß, dass Gefahr akut besteht oder die Wahrscheinlichkeit dazu groß ist, sollte man sich seinem Fachverstand und seiner Verantwortung bewusst werden, auch wenn man sich unbeliebt macht oder den Auftrag verliert.
Die Realität zeigt in vielen Fällen jedoch, dass meist nur die Kosten für eine solche Renovierung gespart werden sollen, solange kein Zwang besteht, und erst wenn etwas passiert ist, die Bereitschaft groß wird.
Gruß Helge
PS.: wahre Begebenheit betreffend alter, bestandgeschützter Elektroinstallation!
Ein Ehemann ruft abends an, bitte sofort kommen, er hätte soeben auch aus der Wasserleitung einen Stromschlag bekommen .... seine Frau hätte ihm das zwar schon öfters erzählt ... Nach unserem Besuch und Reparatur tranken abends die beiden einen Sekt - und wir hatten zuvor den Auftrag zur Totalsanierung bekommen.
Deine Fragestellung ist völlig korrekt - die Argumente wären für mich als verantwortliche Fachkraft aber nur die "Versicherung", mit einem blauen Auge wieder Abstand von der Anlage zu nehmen. Ich denke, Du verstehst, wie ich es meine.
Aber gerade Deine Bemerkung unter "PS" zeigt doch, dass auf Grund der Erfahrungen die Vernunft siegen sollte. Wenn ich aus Erfahrung weiß, dass Gefahr akut besteht oder die Wahrscheinlichkeit dazu groß ist, sollte man sich seinem Fachverstand und seiner Verantwortung bewusst werden, auch wenn man sich unbeliebt macht oder den Auftrag verliert.
Die Realität zeigt in vielen Fällen jedoch, dass meist nur die Kosten für eine solche Renovierung gespart werden sollen, solange kein Zwang besteht, und erst wenn etwas passiert ist, die Bereitschaft groß wird.
Gruß Helge
PS.: wahre Begebenheit betreffend alter, bestandgeschützter Elektroinstallation!
Ein Ehemann ruft abends an, bitte sofort kommen, er hätte soeben auch aus der Wasserleitung einen Stromschlag bekommen .... seine Frau hätte ihm das zwar schon öfters erzählt ... Nach unserem Besuch und Reparatur tranken abends die beiden einen Sekt - und wir hatten zuvor den Auftrag zur Totalsanierung bekommen.
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Moinmoin Helge,helge hat geschrieben: ...
Nach unserem Besuch und Reparatur tranken abends die beiden einen Sekt - und wir hatten zuvor den Auftrag zur Totalsanierung bekommen.
dies erscheint mir leider die traurige Ausnahme zu sein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794