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Transport von Druckgas-Flaschen im privaten Kfz

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 16:46
von bettmann
Hallo,

in Deutschland gibt es ja für (fast) alles Gesetze, Normen, Empfehlungen usw.!
Für og. Thema finde und bekomme ich keine "befriedigenden" Auskünfte.
Es geht mir speziell um den Transport von Sauerstoff-Flaschen (2Liter, 200bar) im privaten Fahrzeug.
Wie viele Flaschen darf ich transportieren? Welche Menge? Muss ich etwas kennzeichnen? Wie muss ich die Flaschen sichern? Mitführen von Datenblättern und Feuerlöscher?
Im I-Net "kursieren" die wildesten Auskünfte, die teilweise nicht nachvollziehbar sind.
Die Industrie hat KEINE Empfehlungen und verweist auf TÜV und Dekra. Dort habe ich heute leider keinen kompetenten Ansprechpartner mehr erreicht. Aber man hat da was!!!

Verhält sich eine Druckgas-Flasche im gewerblichen Fahrzeug anders als im privaten ;) :confused: ?

Was habt ihr, zu diesem Thema?

bettmann

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 17:05
von Elt-Onkel
Hallo,

es ist ganz einfach:

Gefüllte Druckgasflaschen in "üblicher" Handwerkermenge darf jeder transportieren.

Übersteigt es die Gefahrgut-Punkte braucht man eine Fahrzeugzusatzausstattung
und als Fahrer einen Gefahrgutschein.
Egal ob beruflich oder privat.

Die genauen Punkte müsste ich mal nachsehen.
Aber sicher ist die Anzahl der Gefahrgutpunkte unterschritten bei:

333 l Benzin
999 l Diesel
2 x 50 l Sauerstoff mit 200 bar
2 x 40 l Acetylen
2 x 33 kg Propan

Außenkennzeichnung nicht erforderlich.

Das Schöne ist, daß alles extra gezählt wird.
D.h. keine Aufaddierung der Punkte unterschiedlicher Stoffe.

Wenn das so wäre, müsste jeder ALDI-LKW ein Gefahrguttransport sein,
weil ja als Treibmittel im Haarspray Propan/Butan verwendet wird.
Dann das Rasierwasser mit Alkohol und Sprituosen im allgemeinen.

Flaschen innen verzurren, d.h. gegen Umfallen sichern, und die Schraubkappen nicht vergessen.

Leere Flaschen unbegrenzt - Ladungssicherung beachten.

...

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 19:20
von Tobi P.
Moin Bettmann,

das ist eigentlich kein großes Problem sofern man die Ladung fachgerecht sichert.
Die Sicherheitsdatenblätter der transportierten Gefahrstoffe sollte man aber grundsätzlich immer mitführen damit die Feuerwehr im Fall der Fälle sofort weiss womit sie es zu tun hat (das wird durch die sog. UN-Nummer gekennzeichnet) und wie damit umzugehen ist.

TÜV/Dekra sind in Sachen ADR nicht unbedingt die richtigen Ansprechpartner. Ich habe in solcherlei Fragen immer Rücksprache mit dem BAG gehalten da du im Fall der Fälle auch eher mit denen zu tun haben wirst.


Gruß Tobi

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 21:34
von harmi
[quote="bettmann"]
Verhält sich eine Druckgas-Flasche im gewerblichen Fahrzeug anders als im privaten ]

Nein, tut sie nicht. Die Privatperson, die das KFZ führt, ist allerdings durch das deutsche Recht nicht so gut "präventiert" wie die gewerblich tätige. ;)

Zu den Druckluftflaschen hab ich auch schon mal lange gesucht. Da das Ganze aber eher Gefahrgut (Transport) ist und nicht Gefahrstoff, musst du eventuell im Bereich ADR / GGVS etc. suchen.

ELT-Onkel hat die anderen Dinge schon ganz nett zusammengefasst.

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 21:54
von Chris
Die " Handwerkerregelung" dürfte da greifen:

Das ist die "lange Version" von Elt-Onkels Vorschlag :
http://www.umweltschutz-bw.de/?timme=&lvl=3210

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 22:42
von Elt-Onkel
Hallo,

der Link ist schon 95 % der Wahrheit.

Aber, wie man bei der Ausbildung zum Feuerwehmann lernt, darf man
auch Palettenweise Stoffgruppen kombinieren ohne die Gefahrpunke
addieren zu müssen.

Beispiel:

Der LKW zur Belieferung eines Dicounters hat geladen:

999 l Diesel
1 Euro - Palette Wodka
1 Euro - Palette Haarspray
2 Flaschen Kohlensäure für Bierzapfanlagen
plus Erdnüsse, Brot und Hundefutter

Der ist KEIN Gefahrgut - LKW !

Wären 2 Liter mehr Diesel geladen, würden die strengen Regeln der
Gefahrguttransporte greifen, aber eine ganze Euro-Palette Haarspray mit
dem Treibgas Propan/Butan interessiert hier niemanden.

Daher haben ALDI / Lidl / Netto / REWE / REAL sehr genau ausbaldowert,
welche Mengen sie pro Palette einkaufen dürfen, damit es gemeinsam
ausgeliefert werden kann.

...

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 23:24
von Elt-Onkel
Hallo,

noch ein Nachtrag:

Das mit der Kombination ist natürlich großer Mist, weil man als
Feuerwehrmann im Falle eines Unfalls ja gerne wüsste, was ein Auto geladen hat.

Ich wäre für eine Deklarierung ab dem ersten Punkt auf der Außenseite eines Fahrzeuges.

Da vergibt sich keiner etwas, daußen darnzuschreiben, was drinnen
vorhanden ist.

Den "Gefahrgutschein" kann man ja bei X - Punkten verordnen,
damit nicht jeder Klempner oder Dachdecker immobilisiert wird.

...

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 23:33
von Tierfreund
nabend

ist denn Sauerstoff überhaubt gefährlich? Nen Kumpel taucht und der hat immer jede menge Pullen aufm Pickup.

Verfasst: Freitag 15. Juli 2011, 23:37
von Elt-Onkel
Hallo,

Radio Eriwan:

Im Prinzip nein.

Aber unter Druck (200 bar & 300 bar) ist es schon wieder anders.

Wenn "der Kumpel" mit reinem Sauerstoff taucht, hat er offensichtlich
Verträge mit der NASA.
Denn nur die Astronauten atmen reinen Sauerstoff.
Bei den Kosmonauten ist es schon wieder anders.

...

Verfasst: Samstag 16. Juli 2011, 00:05
von Tierfreund
der hat ebend Druckluft geladen.klar reiner Sauerstoff ist doch nur die die Alten wenn die fast totgehen oder die für die sportler auch kurz vorm totgehen. Inner stadt ist so ne O2 Bude ne nicht telefon sondern Gas die machn echt die Kohle damit.:D