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von Olaf S-H » Donnerstag 6. Oktober 2005, 20:14
Moinmoin Didy,
auch mit Schlagdübeln liegst Du falsch. Es muß ein Dübel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung sein, der auch noch die Anforderung an den Funktionserhalt (hier E30) erfüllt.
Hierfür gibt es diverse Möglichkeiten:
Hilti HIT (Injektionsanker)
Hilti HUS (Schraube direkt in Stein oder Beton)
Fischer FNA (Nagelanker)
Fischer FZA (Zykonanker)
In der Zulassung des Dübels kannst Du ersehen, welche Gewichte bei welcher Brandschutzklasse gehalten werden.
Du kannst Dir ja mal eine Zulassung eines Dübels zusenden lassen.
Weiterhin müssen die Anforderungen der DIN 4102-12 erfüllt sein. Dies bedeutet auch, daß sich keine Trassen oder Betriebsmittel mit einer geringeren Brandschutzklasse oberhalb dieser Abzweigdose befinden. Die Verschraubungen für die Einführungen liegen meistens schon bei den Dosen bei.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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