Jeden Tag ein neues Bild

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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Tobi P. hat geschrieben:... aufgrund mangelhafter Ausführung ...
Moin Tobi,

es ist schon von geringfügigem Vorteil, wenn man die Inhalt der Prüfzeugnisse kennt. Dann hängt auch kein Schild eines Weichschotts neben einem Mörtelschott in einer GK-Wand, dann fehlen auch nicht die Unterstützungen vor und hinder dem Schott, dann fehlt auch nicht der dämmschichtbildende Anstricht und die Schottung wird nicht mit E90 gekennzeichnet.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,

ups, da waren ja Spezialisten am Werk 8o Aber wie gesagt, kenn ich alles und noch viel mehr: Was macht der gemeine Elektroinstallateur wenn er keine Brandschutzmasse dabeihat? Richtig, er schwatzt dem Maler eine Acrylkartusche ab und nimmt den Inhalt als Zwickelfüller, ist ja auch weiss, das merkt schon keiner. Keine Ablationsbeschichtung mehr da? Kein Problem, da steht ja noch ein Eimer Wandfarbe in weiss 8o


Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Tobi,

Bauschaum geht auch. furios1

Gruß Olaf
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Tobi P. hat geschrieben:
ups, da waren ja Spezialisten am Werk. Aber wie gesagt, kenn ich alles und noch viel mehr: Was macht der gemeine Elektroinstallateur wenn er keine Brandschutzmasse dabeihat? Richtig, er schwatzt dem Maler eine Acrylkartusche ab und nimmt den Inhalt als Zwickelfüller, ist ja auch weiss, das merkt schon keiner. Keine Ablationsbeschichtung mehr da? Kein Problem, da steht ja noch ein Eimer Wandfarbe in weiss
Große Löcher in der Wand hatte ich auch schon zugemauert und nur den Bereich der Leitungsdurchführung mit Brandschutzmörtel verfüllt.
Steine und Zement gibt es ja am Bau genug und Mauern hatte ich mal gelernt.
Immer das Beste draus machen
Funkenschlosser
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Registriert: Samstag 24. Juni 2006, 10:02

Beitrag von Funkenschlosser »

Elt-Onkel hat geschrieben:Hallo,

ich bin für einen E-Check jeder Wohnung alle 2 Jahre.

Passiert ja mit unseren PKW's auch so.

Je Wohnung ca. 1/2 Tag Meß- und Besichtigungsaufwand.

Macht 600,- EUR / 2 / 12 = 25,- EUR zusätzliche Betriebskosten pro Monat.

Wo ist das Problem ?


...
Naja, genau da ist das Problem! Zum Glück brauchen PKWs keinen E-Check. Es reicht der TÜV und der kostet (zumindest für mein Fahrzeug) so ca. 100 Euro.

Funky

PS: Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Du mal so einfach 25 Euro pro Monat(!) bei den Mietern abzocken kannst.
geloescht

Beitrag von geloescht »

Das haben, wenn überhaupt, die Vermieter zu tragen, da es eine Werterhaltung / vorbeugende Wartung ist.
Und die zahlen Garantiert keine 600€ / Wohnung.
Warum auch, der E-Fuzzi ums Eck nimmt doch nur 60€/std. plus Märchensteuer.
Das der evtl. nicht ordentlich Mißt, naja, der Aufkleber ist doch drauf auf der UV.

Und ganz ehrlich, so ein dahergeschißener Vogel mißt an meinen PRIVATEN Geräten mit SICHERHEIT garnix, wenn er net das Treppenhaus im Fluge vermessen will.
Einige unzugängliche Steckdosen wurden von mir ausgebaut und mittels WAGO-klemmen und 3G1,5-NYM (Altbau, es liegt ausser zum DLH und E-Herd sowieso nur 1,5mm2) Aufputz an einen brauchbaren Ort verlegt.
Dieses Geschah mit genehmigung des Vermieters, nach Vorlage meines Gesellenbriefes.
Dann habe ich etliche meter 2x4mm² als Ringleitung verlegt, da sämtliche LED-streifen aus einem Zentral-Netzteil mit 12V/DC versorgt werden.
Die Anschlüße sind teils durch einfache klemmen, teils durch Steckverbindungen realisiert.
Das Netzteil (12V-DC 150Watt) hat eine eingebaute Kurzschlußsicherung und Überlastsicherung und ist VDE/CE geprüft bzw. zertifiziert.
Die Ringleitung ist zusätzlich mittels einer Feinsicherung 12A abgesichert, die abgänge je nach anschlußleistung noch einmal extra. Nach den abgangssicherungen, aber vor der Steckverbindung, sind dann Funkempfänger zur Schaltung verbaut. Alles in Hohlwanddosen oder Abzweigdosen untergebracht.

Das diese Leitungen natürlich keinem ISO-test unterzogen werden düfen ist ja klar, aber den "Billig-prüfern" traue ich alles zu.
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Funkenschlosser hat geschrieben:
Funky

PS: Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Du mal so einfach 25 Euro pro Monat(!) bei den Mietern abzocken kannst.
Wieso nicht ?

Es sind doch Betriebskosten.

Es handelt sich ja garantiert nicht um eine Wertverbesserung, die mit 11% auf 10 Jahre auf die Miete
umgelegt werden kann.

Es sind wie Schornsteinfegerkosten - die sind auch vom Mieter zu bezahlen.

Dazu kommt, daß nach unseren Mietverträgen Kleinreparaturen sowie so vom Mieter zu bezahlen sind.
Also z.B. tropfende Wasserhähne. Da kommen 25,- EUR je Monat schnell zusammen.

Darüberhinaus kommt noch, daß viele Mieter illegaler Weise an der Elektrik
herumfummeln.

Ich habe schon jede Menge 'Eigeninstallationen' gefunden,
die dann auf Kosten des Mieters in den Originalzustand zurückgebaut
werden mussten.

Eine Mietwohnung ist keine Eigentumswohnung.
Jegliche Veränderungen - auch der E-Anlege - bedarf der Zustimmung
des Eigentümers.
Wir besichtigen ja schon jährlich die Wohnungen, um grobe Sachen zu
erkennen. Aber beim Auszug findet man dann regelmäßig illegale
Einbauten.

...
Funker
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Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Beitrag von Funker »

Eigentlich heißt die Reihe ja jeden Tag ein neues Bild

Hier einmal der Nachweis, daß an der B 96 USB schon vor der Erfindung von
Steckdosen mit USB Anschluß vor vielen Jahren üblich war - runde Dose mit
polarisierten Stecker und vier USB Kontakten unten - Bild oben Mitte
Dateianhänge
USB_hinter_DD_20082017103.jpg
USB_hinter_DD_20082017103.jpg (119.92 KiB) 2353 mal betrachtet
ThomasR
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Beitrag von ThomasR »

Stammt wohl noch aus der Zeit der F 96 ;)
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

ThomasR hat geschrieben:... F 96 ...
dd1

Gruß Olaf, der diese Ausweichroute zur BAB A24 letztens auch nutzen durfte
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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