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- Gernot
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- mikmik
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Es sind Betriebskosten, wenn der Mietvertrag den E-Check gerichtsfest explizit so erwähnt. Nur dann ist eine Umlage dieser gesetzlich nicht geforderten (aber sinnvollen) Maßnahme möglich. Für mich hat der E-Check den Charakter einer vorbeugenden Instandhaltung, das wird sicherlich Thema künftiger juristischer Auseinandersetzungen.Elt-Onkel hat geschrieben: Wieso nicht ?
Es sind doch Betriebskosten.
Es handelt sich ja garantiert nicht um eine Wertverbesserung, die mit 11% auf 10 Jahre auf die Miete
umgelegt werden kann.
Es sind wie Schornsteinfegerkosten - die sind auch vom Mieter zu bezahlen.
Ein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 556 III 1 BGB und § 560 V BGB). Ziel des Handels des Vermieters muss ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis sein (vgl. OLG Brandenburg WuM 2007, 510), das kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Es ist auch so, dass der Mieter bei Missachtung der Wirtschaftlichkeit einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann (es gibt ein BGH-Urteil dazu).
Aber mal zurück zum richtigen Leben: Ich bin auch Vermieter, aber ich respektiere die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und mache doch nicht jährlich peinliche Begehungen durch den vom Grundgesetz geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich meiner Mieter, das ist auch unüblich und völlig überzogen.
Ich habe als Vermieter aber auch einen anderen Ansatz: Mir ist eine harmonische langjährige Geschäftsbeziehung wichtiger als Rendite. Deswegen gibt es bei mir keine Staffelmiete, Mieterhöhungen nur nach Mieterwechsel, E-Check und Kleinreparaturen gehen auf mich, und ich erfülle auch sinnvolle Wünsche der Mieter nach Kräften (Außensteckdose, Laminat, Duschwand, Antenne -> Funkamateure herzlich willkommen .
Viele Grüße
Michael
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- Null-Leiter
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Hier ein schönes UP Exemplar.Gernot hat geschrieben:Die "USB-Kontakte" sind der N- und PE-Kontakt. Die Steckdosen konnten bereits 5polig angeschlossen werden, waren also sicherheitstechnisch den sonst üblichen 4poligen "Gußsteckdosen" überlegen.
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- Strippe-HH
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Das sind die guten alten Kragensteckdosen die dann später durch die Perilex-Steckdosen abgelöst worden sind.
Ich kann mich aber noch gut daran entsinnen, wie es hier noch so kleine Schlachtereien gab, das war so vor über 50 Jahren gewesen, auch dort waren diese Kragensteckdosen vorhanden alles solche schwarzen Aufputzsteckdosen.
1986 hatte ich mal einen Gewerbebetrieb umgebaut der vorher mal eine Wäscherei mit Heissmangel gewesen ist, dort waren diese auch gewesen.
Die schwarzen Motorschutzschalter aus Bakelit die ich damals dort ausbaute, die hab ich teilweise heute noch liegen.
Ich kann mich aber noch gut daran entsinnen, wie es hier noch so kleine Schlachtereien gab, das war so vor über 50 Jahren gewesen, auch dort waren diese Kragensteckdosen vorhanden alles solche schwarzen Aufputzsteckdosen.
1986 hatte ich mal einen Gewerbebetrieb umgebaut der vorher mal eine Wäscherei mit Heissmangel gewesen ist, dort waren diese auch gewesen.
Die schwarzen Motorschutzschalter aus Bakelit die ich damals dort ausbaute, die hab ich teilweise heute noch liegen.
Immer das Beste draus machen
- didy
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Aber da wird die Miete auch nur angepasst und nicht überhöht.didy hat geschrieben:Einerseits löblich.
Aber bei langjährigen Mietverhältnissen nicht realistisch. Ich kenne Leute, deren Mietverhältnis besteht seit über 50 Jahren.
Das geht nur mit Mieterhöhungen.
Ich kenne nämlich eine Frau die über 50 Jahre in der gleichen Wohnung lebt.
Und die neuen Nachbarn zahlen weitaus mehr als sie.
Aber diese leben auch in grundsanierten Wohnungen, währen bei ihr alles noch auf den alten Stand ist, auch die Elektroanlage.
Immer das Beste draus machen
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Mich hat als Kind immer die Elektroanlage der alten Dame in unseremStrippe-HH hat geschrieben:währen bei ihr alles noch auf den alten Stand ist, auch die Elektroanlage.
Mietshaus imponiert. Ich habe der Dame immer Kohlen hoch getragen
und dafür Leckereien bekommen. War als Kind eben so!
An ihren Wänden waren in gleichmäßigen Abständen Isolatoren aus Porzellan
geschraubt. Über die Isolatoren wurden dann freie Adern gespannt. Eine
für L und eine für N. Das ganze Konstrukt war etwas höher als Greifhöhe.
An die freien Adern hing sie an eine beliebige Stelle eine Fassung mit
zwei Haken ein und hatte damit Licht. Wie es mit Steckdose aussah,
weiß ich nicht mehr.
Das alles wurde erst mit dem ableben der Dame ausgetauscht.
Ist mittlerweile knapp 40 Jahre her. Die Dame war damals geschätzt
70-75 Jahre alt und vom frühen Erwachsenenalter in der Wohnung. Würde
es die Anlage noch geben, wäre sie jetzt etwa 110 Jahre alt.
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- Null-Leiter
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Hallo,
wenn denn die Dame leben würde oder die Anlage nicht getauscht, wäre diese Art der Anlage noch Zulässig betreibbar, vorausgesetzt Sie wäre noch im ordnungsgemäßen Zustand wie zum Zeitpunkt der Errichtung?
MfG
Ralf
wenn denn die Dame leben würde oder die Anlage nicht getauscht, wäre diese Art der Anlage noch Zulässig betreibbar, vorausgesetzt Sie wäre noch im ordnungsgemäßen Zustand wie zum Zeitpunkt der Errichtung?
MfG
Ralf
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