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Gernot
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Beitrag von Gernot »

Die "USB-Kontakte" sind der N- und PE-Kontakt. Die Steckdosen konnten bereits 5polig angeschlossen werden, waren also sicherheitstechnisch den sonst üblichen 4poligen "Gußsteckdosen" überlegen. Aber, wenn ich mich recht erinnere, nur bis 10 A zugelassen.
Viele Grüße
Gernot
Betzy
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Beitrag von Betzy »

Wir haben solche Steckdosen noch bei meinem Vater in der ehemaligen Schreinerei, die sind aber bis 25 A zugelassen laut Aufdruck.

Ich dachte immer, es seien alte französische Drehstromsteckdosen, weil das Saarland zur Zeit der Installation Anfang der 50iger Jahre zu Frankreich gehörte.

Gruß
Betzy
ThomasR
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Beitrag von ThomasR »

@ Betzy

Diese Steckdosen und Stecker finden sich immer noch bei ebay, teils nagelneu. Falls du bei deinem Vater etwas tauschen mußt :)
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mikmik
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Beitrag von mikmik »

Elt-Onkel hat geschrieben: Wieso nicht ?

Es sind doch Betriebskosten.

Es handelt sich ja garantiert nicht um eine Wertverbesserung, die mit 11% auf 10 Jahre auf die Miete
umgelegt werden kann.

Es sind wie Schornsteinfegerkosten - die sind auch vom Mieter zu bezahlen.
Es sind Betriebskosten, wenn der Mietvertrag den E-Check gerichtsfest explizit so erwähnt. Nur dann ist eine Umlage dieser gesetzlich nicht geforderten (aber sinnvollen) Maßnahme möglich. Für mich hat der E-Check den Charakter einer vorbeugenden Instandhaltung, das wird sicherlich Thema künftiger juristischer Auseinandersetzungen.

Ein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 556 III 1 BGB und § 560 V BGB). Ziel des Handels des Vermieters muss ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis sein (vgl. OLG Brandenburg WuM 2007, 510), das kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Es ist auch so, dass der Mieter bei Missachtung der Wirtschaftlichkeit einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann (es gibt ein BGH-Urteil dazu).

Aber mal zurück zum richtigen Leben: Ich bin auch Vermieter, aber ich respektiere die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und mache doch nicht jährlich peinliche Begehungen durch den vom Grundgesetz geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich meiner Mieter, das ist auch unüblich und völlig überzogen.

Ich habe als Vermieter aber auch einen anderen Ansatz: Mir ist eine harmonische langjährige Geschäftsbeziehung wichtiger als Rendite. Deswegen gibt es bei mir keine Staffelmiete, Mieterhöhungen nur nach Mieterwechsel, E-Check und Kleinreparaturen gehen auf mich, und ich erfülle auch sinnvolle Wünsche der Mieter nach Kräften (Außensteckdose, Laminat, Duschwand, Antenne -> Funkamateure herzlich willkommen :).

Viele Grüße
Michael
chris_hh
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Beitrag von chris_hh »

Gernot hat geschrieben:Die "USB-Kontakte" sind der N- und PE-Kontakt. Die Steckdosen konnten bereits 5polig angeschlossen werden, waren also sicherheitstechnisch den sonst üblichen 4poligen "Gußsteckdosen" überlegen.
Hier ein schönes UP Exemplar.
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Das sind die guten alten Kragensteckdosen die dann später durch die Perilex-Steckdosen abgelöst worden sind.
Ich kann mich aber noch gut daran entsinnen, wie es hier noch so kleine Schlachtereien gab, das war so vor über 50 Jahren gewesen, auch dort waren diese Kragensteckdosen vorhanden alles solche schwarzen Aufputzsteckdosen.
1986 hatte ich mal einen Gewerbebetrieb umgebaut der vorher mal eine Wäscherei mit Heissmangel gewesen ist, dort waren diese auch gewesen.
Die schwarzen Motorschutzschalter aus Bakelit die ich damals dort ausbaute, die hab ich teilweise heute noch liegen.
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didy
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Beitrag von didy »

mikmik hat geschrieben:Mieterhöhungen nur nach Mieterwechsel
Einerseits löblich.
Aber bei langjährigen Mietverhältnissen nicht realistisch. Ich kenne Leute, deren Mietverhältnis besteht seit über 50 Jahren.
Das geht nur mit Mieterhöhungen.
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

didy hat geschrieben:Einerseits löblich.
Aber bei langjährigen Mietverhältnissen nicht realistisch. Ich kenne Leute, deren Mietverhältnis besteht seit über 50 Jahren.
Das geht nur mit Mieterhöhungen.
Aber da wird die Miete auch nur angepasst und nicht überhöht.
Ich kenne nämlich eine Frau die über 50 Jahre in der gleichen Wohnung lebt.
Und die neuen Nachbarn zahlen weitaus mehr als sie.
Aber diese leben auch in grundsanierten Wohnungen, währen bei ihr alles noch auf den alten Stand ist, auch die Elektroanlage.
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Jörgi-1911
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Beitrag von Jörgi-1911 »

Strippe-HH hat geschrieben:währen bei ihr alles noch auf den alten Stand ist, auch die Elektroanlage.
Mich hat als Kind immer die Elektroanlage der alten Dame in unserem
Mietshaus imponiert. Ich habe der Dame immer Kohlen hoch getragen
und dafür Leckereien bekommen. War als Kind eben so!
An ihren Wänden waren in gleichmäßigen Abständen Isolatoren aus Porzellan
geschraubt. Über die Isolatoren wurden dann freie Adern gespannt. Eine
für L und eine für N. Das ganze Konstrukt war etwas höher als Greifhöhe.
An die freien Adern hing sie an eine beliebige Stelle eine Fassung mit
zwei Haken ein und hatte damit Licht. Wie es mit Steckdose aussah,
weiß ich nicht mehr.
Das alles wurde erst mit dem ableben der Dame ausgetauscht.

Ist mittlerweile knapp 40 Jahre her. Die Dame war damals geschätzt
70-75 Jahre alt und vom frühen Erwachsenenalter in der Wohnung. Würde
es die Anlage noch geben, wäre sie jetzt etwa 110 Jahre alt.
EIB-Nutzer
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Beitrag von EIB-Nutzer »

Hallo,

wenn denn die Dame leben würde oder die Anlage nicht getauscht, wäre diese Art der Anlage noch Zulässig betreibbar, vorausgesetzt Sie wäre noch im ordnungsgemäßen Zustand wie zum Zeitpunkt der Errichtung?

MfG

Ralf
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