Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
Da wirds erst interressant wenn man mal mit was sperrigem durch den Flur läuft und es Knallt!
Übrigens das ist die gleiche Lampe nur die andere Ansicht!
Gesehen über einen zählerplatz...an der 1,5 hängt ne 16 a CEE steckdose...... der null un pe der da rumhängt gehört auch dazu... sollte wohl "auf die schnelle nen anschluss" gemacht werden.... un alles mit 50 a abgesichert.....
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
Melde mich nach langer Zeit auch mal zurück, und dachte, am Besten in einer Klassikerrubrik.
Hier zu sehen, ein unbefestigtes E90- Kabel und eine weitere dicke Zuleitung, die unter einer! Brandschutzklappe, die normallerweise auch fest eingemörtelt sein sollte, durchspringen. Kein Problem in deutschen Krankenhäusern!
ein schönes Bild. Es fehlt nur noch der Brandschutzlappen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
man sollte mal nach dem CE-Zeichen bzw. nach der Konformitätserklärung fragen. Die Ausrede könnte interessant sein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794