Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
ego11 hat geschrieben: ↑Dienstag 7. Juli 2020, 21:47
Das Problem ist doch, überhaupt noch qualifizierte Fachkräfte zu bekommen, welche Elektrische Anlagen Planen und Installieren!
Elt-Onkel hat geschrieben: ↑Dienstag 7. Juli 2020, 19:47
daß wir im Keller eine neue Zähleranlage mit 4 Meter Breite brauchen,
und jede Wohnung / Ladengeschäft eine neue Steigeleitung NYM 5x10 bekommt.
ist z.B. in meinen Augen der erste Mangelpunkt dieser dann neu errichteten Anlage! Wohnungszuleitungen sind auf einen Bemessungstrom von 63A auszulegen...
Der E-Planer wollte NYM 5x6 legen lassen.
(Der Anschluss der Dreizimmerwohnungen soll in 3x35 A erfolgen.)
Dann habe ich mal den Verlust an Potentialdifferenz nachgerechnet.
Daraufhin hat der E-Planer dann 5x10 vorgeschlagen.
3x63 A je Wohnung scheint mir ein wenig üppig.
(Derzeit sind es 1x25 A)
Der NB will die Hütte derzeit mit maximal 3x200 A versorgen.
Die neue Zähleranlage wird allerdings auf 2 x 3 x 250 A ausgelegt.
3x 25A bei 4 - 6mm² Steigleitung langen (eigentlich) dicke für eine Stadtwohnung ohne elektrische Warmwasserbereitung.
Stichwort: Gleichzeitigkeitsfaktor . Kenne große Bauernhöfe (Netzausläufer) die haben seit 40 Jahren nicht mehr und es hat nie etwas ausgelöst.
Die Norm fordert halt 3x 63A. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten.
Zählerzentralisierung im Keller ist ein Unding der Neuzeit und eigentlich auch unnötig. Die Norm fordert es halt. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten. Früher hätte man eine dicke Steigleitung einmal das Stiegenhaus hochgezogen und die Zähler Stockwerksweise angeordnet. Für den Brandschutz würde es schon eine Promatwand oder ähnliches tun...
Das spart viel Material, Platz und Aufwand. Man denke nur an Hochhäuser mit über 30 Wohneinheiten und demzufolge 30x 5x 16mm² in den Keller für 30 Wohnklos mit 2 Plattenherd und 30m²... Das reinste Kupfergrab mit riesigen Steigschächten.
Mich wundert es nicht, dass die Leute keine Lust auf ewige Normenforderungen haben und selbst Pfuschen oder nicht erneuern.
Altanlagen revidieren ist ja oft nicht drinnen, ohne das man sich in die Gefahr begibt komplett erneuern zu müssen.
ego11 hat geschrieben: ↑Dienstag 7. Juli 2020, 21:47
... ist z.B. in meinen Augen der erste Mangelpunkt dieser dann neu errichteten Anlage! Wohnungszuleitungen sind auf einen Bemessungstrom von 63A auszulegen...
Moin ego,
je Verlegeart passt es doch.
Z. B. Kennziffer 34 (Kabelpritsche) - Referenzverlegart E -> Tabelle A.2 - 5 x 10: 64 A
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Schon doof, wenn da ausgerechnet ein Farbenblinder vor der UV steht.... Rot/grün-Blindheit ist im E-Handwerk vllt. noch zu verschmerzen, aber grün-gelb-Blindheit ist ungünstig....
Die Krönung unseres Schaffens war eine Planervorgabe mit 35mm² zu 1,5-Zimmer-Appartements mit einer Kochstelle (kein Vollherd). Da die Anlage weitläufig war, kamen da mal 80m zusammen, in Verbindung mit Verlegeart und Häufung wurden die Wohnungen mit 35mm² eingespeist und mit einem SH--Schalter 3x63A vorgesichert
Der Planer war da auch nicht von abzubringen... Naja, gegen Geld vergolden wir zu Not auch auch Wohnungszuleitungen
Zuletzt geändert von Wulff am Mittwoch 8. Juli 2020, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
ich habe im Jahr 1997 (als GU) mal eine Wohnanlage mit 88 Wohnungen in Potsdam in Betrieb nehmen müssen,
wo der E-Herd in den Wohnungen noch auf 230 V angeschlossen war.
Man hatte ein 5G2,5 gelegt, um "irgendwann" mal auf Drehstrom umzurüsten.
Schon doof, wenn da ausgerechnet ein Farbenblinder vor der UV steht.... Rot/grün-Blindheit ist im E-Handwerk vllt. noch zu verschmerzen, aber grün-gelb-Blindheit ist ungünstig....
Unbedingt...
Dafür ist es ab und an nötig, völlig schmerzbefreit zu sein, jedenfalls bei meinem diesbezüglichen Lieblings-Stockphoto.
Wulff hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. Juli 2020, 08:20
... Verlegeart und Häufung ...
Moin zusammen,
die "Hohe Kunst" der Installationstechnik.
Wir hatten vor etlichen Jahren eine Zuleitung dimensioniert: 2 paralelle Leitungen mit Abstand. Info an die Montagetruppe: Haltet den Abstand auf der Steiegleiter ein! Als die Jungs fertig waren, durften sie nochmals ran. Nach Ansicht des Obermonteurs sah die Zusammenlegung optisch besser aus. Angewendete Weiterbildungsmethode: Lernen durch Schmwerz.
VDE 0298-4:2013-06, Abschnitt 5.3.3.2 hat geschrieben:(...) Falls ein Leiter mit einem Strom nicht größer als 30 % seiner Belastbarkeit bei Häufung belastet wird, ist es zulässig, ihn bei der Bestimmung des Umrechnungsfaktors für die restlichen Kabel oder Leitungen dieser Gruppe zu vernachlässigen.
Welche Belastung haben wir den in einer Wohnanlage? Dimensionierung auf 63 A - Herd hat 11 kW auf Drehstrom - 25 % bei Dauerlast. Haben alle den Herd gleichzeitig an? Mit dem Thema Gleichzeitigkeit kann man oft sehr viel richtig dimensionieren. Man muss nur vorher eine Planung machen - egal ob Ingenieurbüro oder Fachfirma - erst planen, dann handeln. Aber auch hierzu wird wieder die "echte" Elektrofachkraft benötigt. Ein Teufelskreis.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. Juli 2020, 11:04
... Man muss nur vorher eine Planung machen - egal ob Ingenieurbüro oder Fachfirma - erst planen, dann handeln. Aber auch hierzu wird wieder die "echte" Elektrofachkraft benötigt. Ein Teufelskreis.
Gruß Olaf
Jupp, sehe ich auch so. Wenn du dann abgebügelt wirst mit solchen warmen Worten wie "... sie stören den Entwurf, bitte halten Sie sich zurück... ", dann vergoldest du eben lieber das Kupfergrab...