Abkürzungsverzeichnis

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kabelmafia
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Abkürzungsverzeichnis

Beitrag von kabelmafia »

...der in der Steckdose häufig verwendeten Abkürzungen.

1. Allgemeine Abkürzungen:

AG Arbeitgeber
AM Arbeitsmittel
AN Arbeitnehmer
AV Arbeitsvertrag auch Allgemeine Stromversorgung (Medizin.Bereich)
AWE Automatisches Wiedereinschalten (Mittelspannung & Hochspannung)
BP befähigte Person (nach TRBS 1203 zum Prüfen der elektrischen Sicherheit)
BS Bereitschaftsschaltung
BWM Bewegungsmelder
DS Drehstrom auch Dauerschaltung (bei Sicherheitsbeleuchtung)
DASM Drehstrom-Asyncron-Motor
ED Einschaltdauer
EE Erneuerbare Energien
EFK Elektrofachkraft (nach VDE 1000)
EFKffT / EffT Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (nach HWO §5)
ENS elektroakustische Notfallwarnsystem (auch: Automatische Netzüberwachung bei Energieerzeugungsanlagen
EuP Elektrotechnisch unterwiesene Person
EVU Energieversorgungsunternehmen (neu: VNB)
FaSi Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
FB Funktionserde
FU Frequenzumrichter
GeBe Gefährdungsbeurteilung
GF Geschäftsführer
GH Großhändler
HAK Hausanschlusskasten
HES Haupterdungsschiene
HV Hauptverteilung
HS Hochspannug
KV Kostenvoranschlag
KVT Kabelverteilerschrank
LM Leuchtmittel
MCB Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomat)
MP Medizinprodukt
MS Mittelspannung
NFS Netzfreischalter
NSHV Niederspannungshauptverteilung
PA (Schutz-)Potentialausgleich
[S]PAS (Schutz-)Potentialausgleichschiene[/S] ersetzt durch HES
PSA Persönliche Schutzausrüstung
RCD Fi-Schutzschalter (näheres siehe Abschnitt 3)
SIBE Sicherheitsbeleuchtung kann auch Sicherheitsbeauftragter heißen
SiFa Sicherheitsfachkraft (FaSi)
SiGeKo Sicherheits- und Gefährdungskoordinator
SK Schutzklasse
STK Sicherheitstechnische Kontrolle
SV Stromversorgung für Sicherheitszwecke (meistens Medizin.Bereich), sonst Sachverständiger
ÜP Übergabepunkt (Kommunikation)
ÜSS Überspannungsschutz
USV Unterbrechnungsfreie Spannungsversorgung
UV Unterverteilung (Stromkreisverteiler)
VEFK Verantwortliche Elektrofachkraft (nach BetrSichV/ DIN VDE 1000-10)
VNB Versorgungsnetzbetreiber (vorher EVU), Neu: Netzbetreiber
WS Wechselstrom
ZPA zusätzlicher Schutzpotentialausgleich (neu [en:] SEBT)
ZSV zentrale Stromversorgung für Sicherheitszwecke (Medizin.Bereich)

2. Kurzbezeichnungen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
ArbSiG Arbeitssicherheitsgesetz
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
ASR Arbeitsstättenrichtlinie
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BGR Berufsgenossenschaftliche Richtlinie
BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
DGUV Gesamtverband der Unfallversicherer
EEG ErneuerbareEnergienGesetz
EN EuroNorm
GUV Verordnung der (Gemeinde) Unfallkasse
HD Harmonisierungsdokument
LAR Leitungsanlagenrichtlinie
LBO Landesbauordnung
MLAR Muster – Leitungsanlagenrichtlinie
MPBetreibV Medizin Produkte Betreiber Verordnung
MedGV Medizin Geräte Verordnung
MPG Medizin Produkte Gesetz
NAV Niederspannungsanschlussverordnung
NIV Niederspannungsverordnung (Schweiz)
ProdSG Produktsicherheitsgesetz
SGB Sozialgesetzbuch
TAB Technische Anschlussbedingungen
TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit

3. Familie der Fehlerstromorgane
RCD allg. Fi-Schutzschalter, mit oder ohne Hilfsspannung
PRCD ortsveränderlicher Differenzstromschutzschalter (DI), Unterarten siehe hier
SRCD in-Steckdosen-FI
RCCB FI-Schutzschalter ohne Überstromschutz
RCBO FI/Ls-Kombination
RCM Differenzstromüberwachung
MRCD Modulare Differenzstromwächter ohne Leistungsschalter
CBR Leistungsschalter mit Fehlerstromerkennung
(RCD)Typ A Wechsel- und pulsierde Gleichfehlerstromsensitiv
(RCD)Typ AC nur Wechselstromsensitiv
(RCD)Typ B Allstromsensitv
(RCD)Typ B+ Allstromsensitiv (Gleich- Wechsel- Puls und Hochfrequent bis 100 kHz)
(RCD)Typ F (wie Typ A) zusätzlich tauglich bis 100 kHz für den Betrieb mit einphasigen Frequenzumrichtern

4.Gemessene Größen und Messverfahren im Bereich der Prüfungen nach DIN VDE 0100-600 / 0701-0702 / 0113
IB Berührungsstrom
IdeltaN Bemessungsdifferenzstrom einer Fehlerstromschutzeinrichtung
ID Ableitstrom eines IT-Netzes
IDI Differenzstrommessung (als Verfahren)
IEA Ersatzableitstrom
IK Kurzschlussstrom
ISL Schutzleiterstrom
RA Anlagenerdungswiderstand
RE Erdungswiderstand
RISO Isolationswiderstand
RSL Schutzleiterwiderstand
tA Auslösezeit /Ansprechzeit
UB Berührungsspannung
UF Fehlerspannung
Zi Netzinnenwiderstand
Zs Schleifenimpedanz

5. Leiterbezeichnungen
FE Funktionserdungsleiter
L Außenleiter
M Mittelpunktleiter
N Neutralleiter
PA Potenzialausgleichsleiter
PE Schutzleiter (auch umgangssprachlich SL)
PEL geerdeter Außenleiter
PEM geerdeter Mittelpunktleiter
PEN "Nullleiter"




Ergänzungen und Kritiken bitte per PN, damit in diesem Thema die Übersichtlichkeit erhalten bleibt
1. Ergänzung von bettmann eingepflegt, Rechtschreibfählerbeseitigung
2. Ergänzung von 50Hz eingepflegt
3. div Ergänzungen, Fehlerbeseitigung
4. Kleinigkeiten geändert (13.08.07)
5. div.Ergänzungen (05.04.08)
6. Gesetztestexte verlinkt (21.04.08)
7. Kleinigkeiten geändert (27.10.08)
8. Überarbeitung, Ergänzung Abschnitt 4 (14.09.10)
9. Kleinigkeiten ergänzt (29.03.2011)
10. Aktualisiert (29.12.2012)
11. Aktualisiert (29.05.2013)
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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mega_ohm
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Beitrag von mega_ohm »

kabelmafia hat geschrieben:...der in der Steckdose häufig verwendeten Abkürzungen.
Quelle: http://www.diesteckdose.net/forum/showthread.php?t=4760

Ich habe mir mal erlaubt, nicht den gesamten Beitrag zu zitieren, sondern nur einen Auszug:
1. Allgemeine Abkürzungen:
...

2. Kurzbezeichnungen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
...
ArbStättV Arebitsstättenverordnung
...
Vielen, vielen Dank für dieses "Abkürzungsverzeichnis". (Leider habe ich noch kein <DANKE>- Klicki gefunden... sonst wäre die ganze Geschichte viel kürzer...
ArbStättV Arebitsstättenverordnung
... das wäre vielleicht noch richtigzustellen...

...und nochmehr würde mich persönlich freuen, wenn es entweder einen Link dahin gäbe, wo man den Wortlaut nachlesen kann oder einen Link dahin, ob überhaupt und/oder wann (in welchem Umfang) das Unternehmen, in dem man angestellt ist, verpflichtet ist, dieses Wissen um die geltenden Normen zur Verfügung zu stellen.

PS.: die Oder- Variante wäre mir mal sehr wichtig !
_______________________________________________________________


Änderung von Harmi:
Diese Frage bitte in
diesem Thread beanworten

Bisher aboniere ich privat den <ep> Dort stehen zwar die aktuellen Dinge...
aber seit Jahren moniere ich, daß ich einschlägige Normen nicht in irgendeiner Form 'vor der Nase' haben kann. Ich glaubte, daß es mit einer jetzt (seit diesem Jahr !!) 'installierten' VEFK besser würde.... und ich habe mich getäuscht.
Ein E-Meister (59 Jahre alt), der bei einer Zeitfirma angestellt ist, 'mimt' bei uns nun die VEFK ? (Ich habe gegen ihn nichts persönlich, komme mit ihm privat sehr gut zurecht, er hat auch ein sehr gutes Fachwissen)
Trotzdem meine Frage:
Ist daß überhaupt zulässig ? (er ist ja in seinen Entscheidungungen niemals! unbefangen)
- Er ist nicht festangestellt
- hat in der Firma fast keine Entscheidungsbefugnis ( jeder festangestellte Buchhalter "unterbietet" seine Meinung... ) Es werden Anlagen in Betrieb genommen, die dieser Meister auf Grund nicht funktionierender oder fehlender Not-Aus- Vorrichtungen niemals freigegeben hätte !!! (Und das hätte er auch NIE!!)
Dieser E-Meister hatte die Wahl, nichts zu sagen oder in die Entleih- Firma zurück 'gesendet' zu werden.
____________________________________________________________
@ Kabelmafia
Ich danke Dir für Deine, wenn auch nicht im Wortlaut geschrieben, 'interpretierten' Beiträge zu Normen und techn. Empfehlungen.

Eines der gefährlichsten Geräusche, das man machen kann, ist:
Laut denken.
[/font]
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Taliesin
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Beitrag von Taliesin »

mega_ohm hat geschrieben: ...und nochmehr würde mich persönlich freuen, wenn es entweder einen Link dahin gäbe, wo man den Wortlaut nachlesen kann oder einen Link dahin, ob überhaupt und/oder wann (in welchem Umfang) das Unternehmen, in dem man angestellt ist, verpflichtet ist, dieses Wissen um die geltenden Normen zur Verfügung zu stellen.
Hallo

auch wenn es vielleicht nicht in diesen thread gehört, schätze ich doch, dass die Frage durch §12 der BGV A1 beantwortet wird.
Die Suchmaschine hat unter dem Stichwort "BGVA1" gleich an erster Stelle ins Schwarze getroffen.

Gruß
Tali
ich bin subjektiv
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harmi
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Beitrag von harmi »

Können wir uns darauf einigen, wie im Ursprungsbeitrag gewünscht, diesen Thread nicht vollzuschreiben, sondern Änderungswünsche per PN an Kabelmafia zu senden?
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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50Hertz
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Beitrag von 50Hertz »

Sehr dafür.
Die Admin sollten Beiträge dort löschen dürfen ohne Rechtfertigung.
Wenn das vielleicht im Kopf steht sollte es klar sein und bleiben.

Gruß
50Hertz
socket
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Beitrag von socket »

wer soll sich das alles merken? :)
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bettmann
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Beitrag von bettmann »

socket hat geschrieben:wer soll sich das alles merken? :)
Hallo socket,

eine Sache merken geht doch noch, oder ;) ? Du weisst, dass du hier im Forum die entsprechenden Informationen findest! Also diesteckdose.net merken und fertig.

bettmann :)
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister)
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