ebay-Fundstück: NYM nach Schweizer Norm
- kabelmafia
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ebay-Fundstück: NYM nach Schweizer Norm
Moin,
bei ebay hab ich einen auf den ersten Blick interessantes Angebot gefunden.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 7592291718
Ich sehe schon das dumme Gesicht eines VNB-Mitarbeiters, der ein solches Kabel in seinem (deutschen) HAK findet...
Der Ort des Verkäufers ist übrigends nahe Schaffhausen, keine 5 km von der Schweiz entfernt.
bei ebay hab ich einen auf den ersten Blick interessantes Angebot gefunden.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 7592291718
Ich sehe schon das dumme Gesicht eines VNB-Mitarbeiters, der ein solches Kabel in seinem (deutschen) HAK findet...
Der Ort des Verkäufers ist übrigends nahe Schaffhausen, keine 5 km von der Schweiz entfernt.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Steffen
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Moinmoin Kabelmafia,
mit den Aussagen im "Verkaufstext" wäre ich vorsichtig. Erstens ist NYM nicht flexibel (er meint sicherlich mehrdrähtig), zweitens ist NYM eine rein deutsche Bezeichnung und drittens entspricht die Aderkennzeichnung nicht der VDE 0293-308:2003-01.
Gruß Olaf
mit den Aussagen im "Verkaufstext" wäre ich vorsichtig. Erstens ist NYM nicht flexibel (er meint sicherlich mehrdrähtig), zweitens ist NYM eine rein deutsche Bezeichnung und drittens entspricht die Aderkennzeichnung nicht der VDE 0293-308:2003-01.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- kabelmafia
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Moin,
och Olaf - verrat´doch nicht immer alles....
Es handelt sich wohl um ein schweizer TT-Kabel. Sieht NYM sehr ähnlich, hat aber keine VDE- oder HAR-Kennzeichnung.
@Steffen: ja, das darf der. Es wäre ien grober Verstoß gegen VDE-Bestimmungen
och Olaf - verrat´doch nicht immer alles....
Es handelt sich wohl um ein schweizer TT-Kabel. Sieht NYM sehr ähnlich, hat aber keine VDE- oder HAR-Kennzeichnung.
@Steffen: ja, das darf der. Es wäre ien grober Verstoß gegen VDE-Bestimmungen
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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- Elt-Onkel
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Die Farbe der Adern ist ja eigendlich egal, solange der graue Mantel um
die Summe der Adern ist.
Wenn man also die Adern, die im Klemmkasten ja dann frei zu sehen sind,
mit Schrumpfschlauch der richtigen Farbe zusätzlich umhüllt, dürfte
es hinreichen. Dann wäre zwar die Isolierung 'eine Nummer' zu dick,
aber eindeutig.
...
die Summe der Adern ist.
Wenn man also die Adern, die im Klemmkasten ja dann frei zu sehen sind,
mit Schrumpfschlauch der richtigen Farbe zusätzlich umhüllt, dürfte
es hinreichen. Dann wäre zwar die Isolierung 'eine Nummer' zu dick,
aber eindeutig.
...
-
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Moinmoin Elt-Onkel,Elt-Onkel hat geschrieben: ...
Wenn man also die Adern, die im Klemmkasten ja dann frei zu sehen sind,
mit Schrumpfschlauch der richtigen Farbe zusätzlich umhüllt, dürfte
es hinreichen.
...
unterwegs ist die Aderkennzeichnung dann aber nicht geändert und somit immer noch falsch. Eine fachlich korrekte Lösung ist es somit nicht.
Gruß Olaf
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- Chris
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[quote="Chris"]...
Hoffentlich geht der Ring in die Schweiz ]
... wenn HPG mitbietet ...
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- kabelmafia
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Moin,
Ich verweise mal auf den Grundsatz, daß alles, was du baust VDE-konform sein muß ODER eine höhere Sicherheit bietet. Bei letzterem darfst du den Beweis rechtssicher führen.
Garage? Wow... was hast du in deiner Garge? Partyraum mit mehr als 50 Disco-Lampen an der Decke? Ein Rechenzentrum? 10 Hebebühnen oder doch den Bauanschluß für den Gittermastkran mit 60m Höhe und 40m Ausleger?hans hat geschrieben:Zum Anschluss einer Garage ist das Teil doch bestens geeignet. Solange der grün/gelbe drin ist und die Isolierung OK. Wer soll denn da meckern?
Ich verweise mal auf den Grundsatz, daß alles, was du baust VDE-konform sein muß ODER eine höhere Sicherheit bietet. Bei letzterem darfst du den Beweis rechtssicher führen.
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