Stromlieferant
- Chris
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Hallo,
da ich noch im Hotel Mama wohne habe so keine erfahrung mit den wechsel.
Meine Eltern werden denn Stromanbieter nie wechseln,da mein Vater über 30 Jahre bei der RWE wahr.Wie ich das verstanden habe brauchen meine Eltern auch nur die Steuern für den Strom zubezahlen für paar Tausen KWH und was darüber geht müssen die dann normal bezahlen.
Schöne Grüße Strippi
da ich noch im Hotel Mama wohne habe so keine erfahrung mit den wechsel.
Meine Eltern werden denn Stromanbieter nie wechseln,da mein Vater über 30 Jahre bei der RWE wahr.Wie ich das verstanden habe brauchen meine Eltern auch nur die Steuern für den Strom zubezahlen für paar Tausen KWH und was darüber geht müssen die dann normal bezahlen.
Schöne Grüße Strippi
- Oberwelle
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- Chris
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Moinmoin elekjet,
unser lokalpatriotisches Highlight ist der größte Flachpfeifenverein, den ich kenne. Nichts können/machen sie selbst. Wir sitzen im schönen Schleswig-Holstein.
Den Service macht:
Wasser: HWW Hamburger Wasserwerke
Gas: HGW Hamburger Gaswerke
Strom: HEW Hamburgische Elektrizitätswerke (jetzt Vattenfall)
Abrechnungen: EON in Quickborn
Straßenbeleuchtung: E-Werk Reinbek-Wentorf (Nachbargemeinde)
Naja, an den Abrechnungen üben sie noch fleißig. Und EON hat eine Beteiligung von 40%.
Mir fällt da nicht mehr viel zu ein.
Gruß Olaf
unser lokalpatriotisches Highlight ist der größte Flachpfeifenverein, den ich kenne. Nichts können/machen sie selbst. Wir sitzen im schönen Schleswig-Holstein.
Den Service macht:
Wasser: HWW Hamburger Wasserwerke
Gas: HGW Hamburger Gaswerke
Strom: HEW Hamburgische Elektrizitätswerke (jetzt Vattenfall)
Abrechnungen: EON in Quickborn
Straßenbeleuchtung: E-Werk Reinbek-Wentorf (Nachbargemeinde)
Naja, an den Abrechnungen üben sie noch fleißig. Und EON hat eine Beteiligung von 40%.
Mir fällt da nicht mehr viel zu ein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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