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Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2023, 08:42
von Wulff
Ich hoffe, dass der Link noch ein wenig bestehen bleibt....

https://www.abendblatt.de/region/norder ... efahr.html

BMA und Sprinkler waren gemeinsam am Warten, Sprinkler war eher fertig und hat die Anlage wieder Scharf geschaltet. Ohne die BMA'ler zu informieren...


Da muß man doch erst schauen, ob die Betriebshaftpflicht ausreicht....

Re: Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2023, 21:11
von lagerregal
Wulff hat geschrieben: Mittwoch 13. Dezember 2023, 08:42 Da muß man doch erst schauen, ob die Betriebshaftpflicht ausreicht....
Warum? Welcher Schaden ist da entstanden? Feuerwehreinsatz..? Oder meinst Du die anliegenden Betriebe werden Verdienstausfall geltend machen wollen? Die 3-4 Millionen, die eine Haftpflicht üblicherweise abdeckt, muss man erstmal erreichen..

Re: Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2023, 07:18
von Wulff
Technischer Defekt war es nicht, da ist die Zeitung falsch informiert.

Einer der Kollegen hat die Anlage scharfgeschaltet, ohne sich zu vergewissern, dass der andere noch arbeitet.

Das könnte wohl auch als Fahrlässigkeit gewertet werden…

Und die Betreiber sind im allgemeinen schnell dabei, jemanden zu suchen, der Kosten übernimmt.

Das ist schon bei jedem Feuerwehreinsatz so, der durch einen unvorsichtigen Handwerker ausgelöst wird.

Liegt in HH bei >1000,- je Einsatz

Re: Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2023, 20:37
von lagerregal
Ja wird so gewesen sein, und der Feuerwehreinsatz wird auch Geld kosten (1.000€ sind, soweit ich weiß, für nen Standard-Löschzug für nen Fehlalarm. Das hier dürfte evtl. sogar 5-Stellig werden - mehrere Fahrzeuge und mehrstündiger Einsatz). Aber für sowas hat man doch eine Betriebshaftpflicht, und die deckt idR. so bis 3-4 Mio € an Schäden.

Re: Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Montag 18. Dezember 2023, 18:30
von tm90
Ist da nicht Gefahr in Verzug, wenn die LKW Fahrer eingeschlossen sind? Dann ist doch auch die Feuerwehr richtig? Schließlich muss ja ein Unfallfahrer auch nicht den Feuerwehreinsatz bezahlen, wenn er einen LKW in den Graben schubst oder?

Re: Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Montag 18. Dezember 2023, 19:27
von lagerregal
Soweit ich weiß kommt das aufs jeweilige Landesrecht drauf an, aber manche Feuerwehren verschicken durchaus Rechnungen für Techn. Hilfeleistung, und irgendwer wird die sicherlich bezahlen dürfen

Re: Wenn die Brandmeldeanlage doch mal auslöst.. Aua

Verfasst: Montag 18. Dezember 2023, 23:39
von Elt-Onkel
Hallo,

in Ndrs., namendlich in Hannover schickt die Feuerwehr bei TH eine Rechnung.

Übrings auch, wenn man die Feuerwehr gar nicht bestellt hat.

Wir durften mal einen Drehleitereinsatz bezahlen, weil jemand einen Eiszapfen an einer Dachrinne entdeckt hatte.
Wäre der auf ein Auto gefallen, und hätte es einen Kratzer gegeben, wäre die Grundeigentümerhaftpflichtversicherung
eingetreten.
So waren das HLF, die DLK, und der KDOW nebst Mannschaft aus eigener Kasse zu bezahlen.

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